• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Frage der Woche an . . . Sigrid Harendza, Professorin für Innere Medizin/Ausbildungsforschung am UKE" (19.09.2014)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Frage der Woche an . . . Sigrid Harendza, Professorin für Innere Medizin/Ausbildungsforschung am UKE" (19.09.2014)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

des EuGH im Jahr 2009 („Schultz- Hoff“) zu einem Rechtsprechungs- wandel in Deutschland. Der EuGH entschied, dass ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf bezahlten Jah- resurlaub nicht verliert, wenn er die- sen Urlaub aus Krankheitsgründen nicht antreten konnte. Vielmehr sei der nicht genommene Urlaub fi - nanziell abzugelten. Nationale Ge- setze, die diesem Grundsatz wider- sprechen, verstießen gegen die Ar- beitszeitrichtlinie. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, dass einem Arbeitnehmer am Ende seines Ar- beitsverhältnisses ausnahmslos eine finanzielle Vergütung für Urlaub zu- stehe, soweit er diesen Urlaub krank- heitsbedingt nicht nehmen konnte.

In der Folge konnten Arbeitneh- mer, die über viele Jahre hinweg zur Arbeitsunfähigkeit erkrankt wa- ren, einen erheblichen Zahlungsbe- trag von den Arbeitgebern verlan- gen. Deshalb relativierte der EuGH Ende 2011 seine Rechtsprechung dahingehend, dass die Arbeitszeit- richtlinie nicht verlange, dass Ur- laub zeitlich unbegrenzt angesam- melt werden dürfe (Az.: C-214/10).

Ein Verfall des Urlaubsanspruches nach nationalem Recht sei dann zu- lässig, wenn der Übertragungszeit- raum den Bezugszeitraum deutlich übersteige. Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung entspricht es nunmehr gefestigter Rechtspre- chung des BAG, dass im Fall des krankheitsbedingten Ausscheidens eines Mitarbeiters aus dem Arbeits- verhältnis eine Urlaubsabgeltung für einen Zeitraum von längstens 15 Monaten unter Berufung auf das BUrlG als rechtmäßig erachtet wird. Weitgehend sind entsprechen- de Tarifverträge unter Berücksichti- gung der Rechtsprechung angegli- chen worden.

Keine Altersdifferenzierung Auch in Zukunft dürfte die Thema- tik diskutiert werden, ob eine in ei- nem Tarifvertrag vorgesehene Diffe- renzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter als zulässig qualifi- ziert werden kann. Konkret geäußert hat sich das BAG in einer Entschei- dung vom 20. März 2012 (Az.: 9 AZR 529/10). Danach wird eine in einem Tarifvertrag vorgesehene Dif-

ferenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter als Benachteili- gung jüngerer Beschäftigter qualifi- ziert. Es wird von einem Verstoß ge- gen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters ausgegangen. Im vorliegenden Fall erfülle die Ur- laubsstaffelung des Tarifvertrages nicht das – an sich legitime – Ziel, einem gesteigerten Erholungsbe- dürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Es lasse sich nicht begrün- den, warum Beschäftigte bereits ab dem 30. beziehungsweise 40. Le- bensjahr ein gesteigertes Erholungs- bedürfnis haben sollen. Die Ent- wicklung der Rechtsprechung bleibt insoweit abzuwarten.

Generell ist zu konstatieren, dass vor dem Hintergrund der zahl- reich erfolgten „Verwerfungen“ der Rechtsprechung des BAG, veran- lasst durch den EuGH, weitere Überraschungen folgen werden.

Zur Beurteilung der Rechtslage bleibt es mehr denn je erforderlich, insoweit Entwicklungen der Recht- sprechung zu beobachten.

„washabich.de“ ist der Name einer Internetseite, auf der Medizinstudie- rende medizinische Befunde in eine für Patienten leicht verständliche Sprache übersetzen. Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) war dieser Ansatz nun erstmals Teil der ärztlichen Ausbildung im PJ-Un- terricht. An dem viermonatigen Kurs „Vertiefung patientengerechter Kommunikationskompetenz“, der Ende August zu Ende gegangen ist, nahmen 24 PJ-Studierende aus Hamburg im ersten Tertial ihres PJs teil.

Warum ist es wichtig, dass Medizinstudierende lernen, medizinische Befunde laienverständlich zu erklären?

Harendza: „Was hab‘ ich?“ fragen sich offenbar viele Menschen nach dem Arztbesuch. Anders ist es kaum erklärbar, dass seit 2011 auf der Webseite washabich.de fast 20 000 medizinische Befunde ehrenamtlich von Medizinstudierenden in laienverständliche Sprache übersetzt wur- den. Die während des Studiums mühsam angeeignete medizinische Fachsprache dient der raschen und präzisen Kommunikation unter Kol- leginnen und Kollegen aller Gesundheitsberufe. In Patientengesprächen ist es jedoch wichtig, sich laienverständlich auszudrücken. Nur wenn die Patientinnen und Patienten ihre Befunde und die Behandlungsmöglich- keiten verstehen, können sie auf Augenhöhe mit ihren Ärztinnen und Ärzten kommunizieren. Studien haben zudem gezeigt, dass ein besseres

Verständnis der eigenen Erkrankung mit einer höheren Therapietreue einher- geht. Im ärztlichen Alltag sind also Fachsprache und laienverständliche Sprache gefragt. Da kann es leicht vor- kommen, dass Fachwörter unbemerkt ins Patientengespräch rutschen. Vor 20 Jahren hat das im Unterricht kaum eine

Rolle gespielt. Inzwischen bieten die medizinischen Hochschulen Kom- munikationstrainings an, in denen die Studierenden Gespräche mit Schauspielpatientinnen und -patienten üben. Oft gibt es jedoch darüber hinaus keine Supervision von Patientengesprächen für die Studierenden.

Man geht davon aus, dass sie nach dem Training ausreichend gut kom- munizieren können. In dem Kurs, der am UKE mit Unterstützung des Förderfonds Lehre der Medizinischen Fakultät Hamburg in Kooperation mit der „Was hab’ ich?“ gGmbH durchgeführt wurde, zeigte sich, dass die Studierenden durch kontinuierliches, supervidiertes Übersetzen von Patientenbefunden ihre laienverständliche Kommunikation noch weiter verbessern konnten. Außerdem gaben sie an, dass sie im PJ seit der Teilnahme am Kurs stärker auf laienverständliche Sprache im Patienten-

kontakt achten. JF

FRAGE DER WOCHE AN . . .

Sigrid Harendza, Professorin für Innere Medizin/Ausbildungsforschung am UKE

Dr. Stephan Renners Kahlert & Padberg, Hamm

4 Deutsches Ärzteblatt I Heft 38 I 19. September 2014

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für die Wintersaison bietet El Al jetzt einen wö- chentlichen Nonstopflug von Frankfurt nach Elat an; Israeli Charter Services hat Direkt- flüge nach Tel Aviv oder Elat von

Allerdings hat sich der Kaufkraftvorteil für deut- sche Urlauber in den vergan- genen Jahren teilweise abge- baut, da die Inflationsrate in Italien stets deutlich höher war als

tionen und Ratschläge, für welche Regionen Impfungen angezeigt sind, wann sich Ein- fach- oder Mehrfachimpfun- gen als notwendig erweisen, gibt eine Sendung im Dritten

Wichtig: Wer wegen sei- nes Alters oder seiner Vorer- krankung keine private Aus- landsreise-Krankenversiche- rung abschließen kann, der bekommt von der gesetzli- chen Krankenkasse

tor, der den Netzstrom für die Pumpe auf 16 Volt herun- terführt, hat einen Zeitschal- ter, so daß der Gießzeitpunkt vorgewählt werden kann (erhältlich in Garten- und

Wer einmal genauer ver- folgt hat, wie sich die Betei- ligten — Investoren, Sportin- teressenten, Grundbesitzer, Landwirte, Behörden, Natur- schützer, Bürgerinitiativen —

Immerhin ein Viertel der Beschäftigten (25 Prozent) glauben fälschlich, sie hätten per Gesetz Anspruch auf fünf oder sogar sechs Wochen Urlaub und wissen nicht, dass

· Anspruchsnachweis sowie Personal- ausweis sind bei ärztlicher Behand- lung vorzulegen · Vorleistung bei frei. praktizierenden Ärzten und