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„Urlaub kommt nicht von ungefähr“ Umfrage zum Thema „Urlaub“

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„Urlaub kommt nicht von ungefähr“

Umfrage zum Thema „Urlaub“

Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung vom 28. bis 29. Mai 2013 durch TNS Infratest

Jeder achte Beschäftigte hat maximal den gesetzlichen Urlaubsanspruch (lt. Bundesurlaubsge- setz 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage).

Zehn Prozent der Befragten erhalten 19 bis 24 Tage. Zwei Prozent bekommen höchstens 18 Tage Urlaub, ein Prozent hat nach eigener Aussage keinen Urlaub – ihnen wird also rechtswidrig Urlaub vorenthalten. 72 Prozent der Befragten haben 25 bis 30 Tage Urlaub, zehn Prozent sogar 31 Tage oder mehr.

In Ostdeutschland ist der Anteil der Beschäftigten mit maximal gesetzlichem Urlaubsanspruch deutlich höher (21 Prozent), auch Frauen sind beim Urlaubsanspruch schlechter gestellt (19 Pro- zent mit maximal gesetzlichem Urlaubsanspruch).

Nur knapp die Hälfte aller Befragten (48 Prozent) weiß, wie hoch der gesetzliche Urlaubsan- spruch ist (24 Werktage, vier Wochen). Neun Prozent glauben, ihnen stünden nur drei Wochen Urlaub zu. Immerhin ein Viertel der Beschäftigten (25 Prozent) glauben fälschlich, sie hätten per Gesetz Anspruch auf fünf oder sogar sechs Wochen Urlaub und wissen nicht, dass alle Ansprüche von mehr als vier Wochen Urlaub im Regelfall von den Gewerkschaften durchgesetzt wurden.

Jeder sechste Beschäftigte (17 Prozent) kann seinen Urlaub nicht wie gewünscht oder wie ge- plant antreten, bei einem weiteren Viertel (23 Prozent) kommt das hin und wieder („selten“) vor.

Mehr als jeder Sechste (18 Prozent) muss während des Urlaubs häufig oder gelegentlich für den Arbeitgeber arbeiten oder wird von diesem kontaktiert. Ein weiteres Viertel der Befragten (26 Prozent) hat das immerhin schon erlebt („selten“), bei 55 Prozent kommt das „nie“ vor.

Vier von zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (41 Prozent) wissen nicht, dass Urlaubsan- sprüche nach dem Gesetz nicht finanziell abgegolten werden dürfen. In Ostdeutschland kennt fast jeder zweite diese Vorschrift nicht (47 Prozent), bei den befristet Beschäftigten liegt der Anteil noch etwas höher (48 Prozent). Immerhin ein Viertel der Befragten (25 Prozent) weiß nicht, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten nicht einseitig einen Urlaubstermin aufzwingen darf, in Ostdeutschland sind es 33 Prozent, bei befristet Beschäftigten sogar 41 Prozent.

Nur 42 Prozent der Befragten bekommen ein gesondertes Urlaubsgeld, mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) geht beim Urlaubsgeld leer aus, in Ostdeutschland sind es sogar 59 Pro- zent. Und von den befristet Beschäftigten erhalten nur 19 Prozent Urlaubsgeld.

Immerhin 58 Prozent der Beschäftigten würden in Sachen Urlaubsrecht am ehesten bei der Ge- werkschaft (32 Prozent) oder beim Betriebsrat (26 Prozent) nachfragen. Nur sieben Prozent ver- trauen in diesen Fragen dem Arbeitgeber.

Zwei Drittel der Befragten (65 Prozent) würden es gut finden, wenn die Gewerkschaften sechs Wochen Urlaub für alle durchsetzen würden.

Berlin, 3. Juni 2013

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