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Archiv "Ramadan: Gesundheitsgefährdungen während des Fastenmonats" (28.04.1988)

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(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Islamische Arbeiter in deutschen Industriebetrieben

Ramadan

Gesundheitsgefährdungen während

des Fastenmonats

Friedrich Wilhelm Schmahl, Birgit Metzler,

Manfred Korn und Ibrahim Elmadfa*)

V

or zwei Jahren wurde in einem Referat von M. Tworuschka im Deutschen Ärzteblatt (1) auf die große Be- deutung des islamischen Fastenmo- nats Ramadan im moslemischen Glauben hingewiesen und über me- dizinische Probleme, die während dieser Zeit entstehen können, be- richtet (zum Beispiel Erschöpfungs- symptome, erhöhte Unfallhäufigkeit am Arbeitsplatz). Um Gesundheits- schäden moslemischer Mitbürger zu verhindern, sind wir als Ärzte gefor- dert, beratend, überwachend und behandelnd tätig zu werden.

Ein Großteil unserer „Gastar- beiter" gehört zur islamischen Reli- gionsgemeinschaft. Weltweit zählen neuere Statistiken etwa 700 bis 800 Millionen Muslime (2). In der Bun- desrepublik und in Westberlin leben heute etwa 1,5 Millionen Moslems, die Mehrzahl ist türkischer Her- kunft.

Da das Fasten im heiligen Mo- nat Ramadan zu den zentralen Pflichten der islamischen Religion gehört (1, 8), halten viele „Gastar- beiter" auch unter den andersarti- gen kulturellen Bezügen der Bun- desrepublik das im Koran festgeleg- te Fastengebot (1, 3, 6) strikt ein.

Für den gläubigen Moslem ist der

Der Islam schreibt für den Ra- madan eine strikte Flüssigkeits- und Nahrungskarenz während der hellen Tageszeit vor. Bei moslemischen Industriearbei- tern beobachteten wir während dieses Fastenmonats eine De- hydratation und ihre klinischen Symptome. Einige der Arbeiter wurden dadurch zu einem vor- zeitigen Abbruch des Fastens gezwungen. Einige mögliche präventivmedizinische Maß- nahmen werden beschrieben.

Ramadan eine Zeit der Askese, der Konzentration, des Gebetes und der Hinwendung zu Allah, dem einen wahren Gott (3, 7).

Der Zeitpunkt des Ramadanbe- ginns wird nach der islamischen Zeitzählung entsprechend dem

„Mondkalender" festgelegt. Dabei verschiebt sich dieser Zeitpunkt je- des Jahr gegenüber unserer Zeit- rechnung um ca. 11 Tage nach vorne (1986: 11. Mai bis 9. Juni; vergleiche 1). In diesem Jahr beginnt die Fa- stenzeit nach Auskunft des Islami-

Institut für Arbeits- und Sozialmedizin (Geschäftsführender Direktor: Professor Dr. med. Friedrich Wilhelm Schmahl) der Eberhard-Karls-Universität Tübingen;

*) Institut für Ernährungswissenschaft (Geschäftsführender Direktor: Professor Dr. rer. nat. Erich Menden) der Justus- Liebig-Universität Gießen

schen Zentrums in Aachen ungefähr am 17. April. Ab diesem Tag darf der gläubige Moslem vier Wochen lang von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang weder Nah- rung noch Flüssigkeit zu sich neh- men (1, 3).

Während des Ramadans bis zu

18 Stunden ohne Nahrungs- und

Flüssigkeitsaufnahme

Fastende moslemische Arbeiter sind während dieser Zeit spezifi- schen Gesundheitgefährdungen aus- gesetzt. Wir versuchten in den zu- rückliegenden Jahren in verschiede- nen Untersuchungsreihen, die Ge- sundheitsgefahren für islamische Ar- beiter in deutschen Betrieben zu analysieren (4, 5). Über eine dieser Untersuchungen an einer Gruppe von Gastarbeitern im Jahr 1983 soll im folgenden berichtet werden.

Studien über Gesundheitsge- fährdungen moslemischer Arbeiter in deutschen Betrieben waren 1983 besonders relevant, weil in diesem Jahr der Ramadan in die Zeit vom 12. Juni bis 11. Juli fiel, das heißt, in die Phase der „längsten Tage" und

„kürzesten Nächte". Für die in der Region Stuttgart lebenden gläubigen Moslems bedeutete dies entspre- chend dem vom „Islamischen Zen- trum Aachen" herausgegebenen Fa- stenkalender

eine Nahrungs-

und Flüssigkeitskarenz von über 18 Stun- den (zum Beispiel am 12. Juni 1983 von 2.52 Uhr bis 21.29 Uhr).

Dt. Ärztebl. 85, Heft 17, 28. April 1988 (37) A-1183

(2)

73,8 46

35 6,3 0,8

5,3

Vor Abbruch des Fastens (28. 6. 1983) Tabelle 2: Laborparameter des Arbeiters K. M. (51 Jahre) am Tag vor Beginn des Ramadanfastens (11. Juni 1983) sowie vor dessen Unterbre- chung (28. Juni 1983)

Vor Ramadanbe- ginn (11. 6. 1983) Die von uns untersuchte Perso-

nengruppe, über die hier berichtet werden soll, bestand aus 32 männ- lichen moslemischen Arbeitnehmern im Alter von 25 bis 54 Jahren, die leichte bis mittelschwere Arbeit in chemischen Fabriken und anderen Betrieben verrichteten. Von diesen Moslems hielten 27 Personen die ge- samte Fastenperiode ein. Sie wurden vor Beginn und am Ende des Rama- dans, zum Teil auch während dieser Zeit, klinisch auf ihren Gesundheits- zustand untersucht. Zusätzlich wur- den klinisch-chemische und hämato- logische Parameter analysiert.

Als Folge des Fastens zeigte sich bei diesem Untersuchungskollektiv ein durchschnittlicher Gewichtsver- lust von 3,6 Kilogramm bis zum Ra- madan-Ende. Pathophysiologisch wesentlich bedeutender als die Nah- rungskarenz ist jedoch die Flüssig- keitsabstinenz. Diese führte zu einer Dehydratation, die in den gemesse- nen signifikanten Anstiegen der Pa- rameter Hämatokrit, Gesamtpro- tein, Kreatinin, Harnstoff und Harn- säure zum Ausdruck kam (Tabelle 1). Bei der Analyse der Serumelek- trolyte fiel das Chlorid signifikant ab, während die Spiegel von Na- trium, Kalium und Kalzium keine si- gnifikanten Veränderungen zeigten.

Bei den an der Untersuchung beteiligten Moslems stellten sich zum Teil subjektive Befindungsstö- rungen wie Abgeschlagenheit, Kopf- schmerzen, Übelkeit ein. Trotzdem hielten die 27 islamischen Arbeiter, deren Parameter in Tabelle 1 aufge- führt sind, die Flüssigkeits- und

Körpergewicht (kg) Hämatokrit (%)

Gesamtprotein (g/100 ml) Kreatinin (mg/100 ml) Harnstoff (mg/100 ml) Harnsäure (mg/100 ml)

Wie die in Tabelle 1 aufgeführ- ten Labordaten sowie der geschil- derte Einzelfall (vergleiche Tabelle 2) zeigen, können schon bei leichter bis mittelschwerer Arbeit während des Ramadanfastens eine Dehydra- tation und eine entsprechende klini- sche Symptomatik entstehen. Um so mehr muß vor dem Einsatz von praktizierenden Moslems an Ar- beitsplätzen mit schwerer Arbeit ge- warnt werden, insbesondere vor Hit- zearbeit wie in Gießereien, an Hochöfen usw. (vergleiche 5, 9).

Der hohe Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann während des Rama- danfastens nicht — wie normalerwei- se — durch genügende Zufuhr von Wasser und Mineralien ausgeglichen werden.

Prävention der

Gesundheitsgefährdung während des Ramadans

In Zusammenarbeit mit Firmen, die islamische Gastarbeiter beschäf- tigen, haben wir Lösungsmöglich- keiten in Abhängigkeit von Art und Größe des Betriebes entwickelt, um gesundheitliche Gefährdungen der Arbeiter während des Ramadans zu vermeiden. Manchmal ist es, wie in dem genannten Beispiel, möglich, daß strenggläubige Moslems wäh- rend des Ramadans ihren Urlaub nehmen können. In einzelnen Fällen gelang es durch Umdisposition, die den Ramadan einhaltenden Mos- lems in der Nachtschicht mit ent- Nahrungskarenz während der ge-

samten Ramadan-Zeit durch, woge- gen fünf weitere Personen aufgrund stärker auftretender Beschwerden das Fasten abbrechen mußten.

Ein solcher Fall ist in Tabelle 2 dargestellt. Es handelte sich um ei- nen 51 Jahre alten Gastarbeiter, der Aufräum- und Transportarbeiten in einem Chemiebetrieb ausführte. Am 17. Tag des Ramadans (28. Juni 1983) suchte er wegen Schwindels, Kopf- schmerzen und Brechreiz gegen 14.30 Uhr den Betriebsarzt auf. Die Labor- analysen ergaben Anzeichen einer deutlichen Dehydratation. Auf den dringenden Rat des Betriebsarztes hin unterbrach er sein Fasten und wurde anschließend vom Hausarzt ei- nige Tage krankgeschrieben. In Ab- stimmung mit der Betriebsleitung nahm der Arbeiter anschließend ei nen Teil seines Jahresurlaubs.

Tabelle 1: Veränderungen klinischer Parameter bei islamischen Ar- beitern (n = 27), die während des Ramadans (12. Juni bis 11. Juni 1983) leichte bis mittelschwere Arbeit ausführten. Die Blutproben wurden zwischen 15.30 und 17 Uhr abgenommen. Angeführt sind Mittelwerte

± Standardabweichungen. Die Signifikanzprüfung erfolgte mittels t- Test nach Student

Vor Ramadan Ramadan-Ende p (11. 6. 1983) (11. 7. 1983)

Körpergewicht (kg) 73,9 ± 7,1 70,3 ± 6,6 < 0,05 Hämatokrit (%) 44 ± 4 48 ± 4 < 0,001 Gesamtprotein (g/100 ml) 6,5 ± 0,6 7,5 ± 0,6 < 0,001 Kreatinin (mg/100 ml) 0,9 ± 0,14 1,3 ± 0,19 < 0,001 Harnstoff (mg/100 ml) 29 ± 5 38 ± 6,3 < 0,001 Harnsäure (mg/100 ml) 5,0 ± 1,1 5,9 ± 1,4 < 0,02

72,9 53

7,4 1,4 49

6 , 1

A-1184 (38) Dt. Ärztebl. 85, Heft 17, 28. April 1988

(3)

Tabelle 3: Zweite Sure des Korans, Vers 185 (6) Eine bestimmte Anzahl von Tagen sollt ihr fasten.

Wer aber krank oder auf Reisen ist, der faste ebenso viele andere Tage dafür.

Doch wer es schwer vermag,

der soll zur Ablösung einen Armen speisen.

Noch besser ist es für ihn, freiwillig Gutes zu tun.

Es ist aber gut, wenn Ihr die Fasten einhaltet .. . sprechenden Pausen einzusetzen.

Nachts zwischen Sonnenuntergang und Morgendämmerung dürfen sie essen und trinken.

In einem Industriebetrieb, den wir beraten haben, kam es zu einem befristeten Arbeitsplatztausch zwi- schen einigen an Hitzearbeitsplätzen tätigen strenggläubigen Moslems und Arbeitskollegen, die den Fa- stenmonat nicht einhalten. Solche Lösungen werden sich verständli- cherweise nur ausnahmsweise — bei großem Verständnis aller Beteilig- ten — realisieren lassen.

Betriebsärzte sowie Firmen, die Moslems beschäftigen, und nieder- gelassene Ärzte mit islamischen Pa- tienten sollten die während des Ra- madanfastens möglichen Gesund- heitsgefährdungen kennen. Durch entsprechende ärztliche Beratung und Betreuung können unsere Mit- bürger moslemischen Glaubens vor diesen Gesundheitsgefahren ge- schützt werden. Für ältere und kör- perlich geschwächte islamische Ar- beiter hat dies besondere Bedeutung (1, 3, 5, 7).

Betriebs- und Hausärzte, Fir- menleitungen, aber auch die islami- schen Arbeiter selbst wissen häufig nicht, daß bereits im Koran gewisse Dispensmöglichkeiten vom Rama- danfasten ausgesprochen werden (vergleiche Tabelle 3; 6). Die Fa- stenperiode kann im Krankheitsfall auf einen späteren Termin verscho- ben werden. In bestimmten Fällen sind auch „Ersatzleistungen" für das Fasten möglich; zum Beispiel können Moslems stattdessen wäh- rend dieses Zeitraumes für den Le- bensunterhalt einer bedürftigen Per- son aufkommen

Seit einiger Zeit sind in islami- schen Ländern mit einer verhältnis- mäßig ‚liberalen' Orientierung auch für Arbeiter an Hochöfen oder ande-

ren Arbeitsplätzen mit ähnlich schwe- rer Arbeit bezüglich des Ramadanfa- stens Ausnahmeregelungen zugelas- sen worden. Auch für in der Bundes- republik lebende Moslems gibt es der- artige Dispensregelungen (1).

Mit unserem Beitrag möchten wir Möglichkeiten aufzeigen, wie moslemische Beschäftigte in deut- schen Industriebetrieben unter unse- ren Lebens- und Arbeitsbedingun- gen ihre religiöskulturelle Identität bewahren können.

Literatur:

1. Tworuschka, M.: Das Fasten der Muslime im Monat Ramadan. Dt. Ärztebl. 83 (1986) 1275-1276

2. World Christian Encyclopedia (Ed.: D. B.

Barrett), Nairobi—Oxford—New York: Ox- ford University Press, 1982

3. Hussain, F.: Fasten als Heilmittel für physi- sche und psychische Krankheiten. Dt. Arz- tebl. 81 (1984) 334-335

4. Schmahl, F. W.; Pötter, E.; Born, M.; El- madfa, I.: Arbeitsmedizinische Probleme bei Gastarbeitern während des islamischen Fa- stenmonats Ramadan. In: Verhandlungen 24. Jahrestagung Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin 1984, Stuttgart: Gentner, 1984, 451-454

5. Schmahl, F. W.; Metzler, B.; Elmadfa, I.:

Industriearbeit und islamische Religion: Me- dizinische Probleme bei Gastarbeitern. Ver- handlungen Jahrestagung der Deutschen Ge- sellschaft für Sozialmedizn, Bielefeld, 1986, im Druck

6. Winter, L. W.: Der Koran. Das heilige Buch des Islam. 16. Auflage, München: Gold- mann, 1986

7. Maudoodi, S. A.: Weltanschauung und Le- ben im Islam, Freiburg: Herder, 1971 8. Ess, J. van: Islamische Perspektiven. In: H.

Küng, J. van Ess, H. von Stietencron, H. Be- chert: Christentum und Weltreligionen.

München—Zürich: Piper,1984, 119-136 9. Wenzel, H. G.; Piekarski, C.: Klima und Ar-

beit. München: Bayrisches Staatsministeri- um für Arbeit und Sozialordnung, 1980

Anschrift für die Verfasser:

Prof. Dr. med.

Friedrich Wilhelm Schmahl Institut für

Arbeits- und Sozialmedizin Wilhelmstraße 27

7400 Tübingen 1

FÜR SIE REFERIERT

Thymom — ein klinisch- pathologischer Uberblick

Es wurden die klinischen und pathologischen Merkmale bei 283 (147 Frauen und 136 Männern im Alter zwischen 16 und 90 Jahren, Mittel 52 Jahre) an der Mayo Clinic behandelten Patienten mit Thymom untersucht. 46 Prozent der Patienten litten unter einer Myastenia gravis, und bei zehn weiteren Prozent wur- den andere paraneoplastischen Sym- ptome festgestellt.

Die Tumoren waren bei der Operation bei 32 Prozent lokal inva- siv, , einschließlich sechs Prozent mit Metastasen in der Lunge oder Pleu- ra. Postoperativ wurden bei 15 Pro- zent von den Patienten mit Totalex- zision intrathorakale Rezidive fest- gestellt, und bei drei Prozent ent- wickelten sich Metastasen in der Pe- ripherie. 13 Prozent der Patienten starben an dem Thymom und 16 Prozent an Myasthenie.

Die Gesamtüberlebensrate nach fünf Jahren betrug 67 Prozent und nach zehn Jahren 53 Prozent. Die Prognose verschlechterte sich bei Vorliegen tumorbezogener Sympto- me, großem Tumorumfang, lokaler Invasion oder Metastasierung bei der ersten Operation und vor allem in Fällen, in denen im histologischen Bild epitheliale Zellelemente vor- herrschten.

Obwohl „richtige" Thymome aus zytologisch benignen Elementen zusammengesetzt sind, zeigen sie ei- ne Neigung zur lokalen Invasion und intrathorakalen Rezidiven. Sie me- tastasieren allerdings nur selten au- ßerhalb des Thorax. Lng

Lewis, J. E. et al.: Thymoma — A Clinic- pathologic Review, Cancer, Vol. 60 (1987) 2727-2743

Dr. Bernd W. Scheithauer, Mayo Clinic, 200 First Street SW, Rochester, MN 55905, U.S.A:

Dt. Ärztebl. 85, Heft 17, 28. April 1988 (41) A-1185

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