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Archiv "Arzttum: Bedenkenswert" (30.06.2000)

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Academic year: 2022

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Outfit

Zur Bebilderung des Beitrags über die Weiterbildungsordnung „Stillstand ist Rückschritt“ des 103. Deutschen Ärz- testages in Heft 20/2000:

„Neue Armut?“

Beim Durchblättern des Deutschen Ärzteblatts fällt ein Foto auf, das man im

„Reisemagazin“, nicht aber in Berichten vom Ärztetag – dem Parlament der Ärzte- schaft – akzeptieren kann.

Ob der Mallorca-beach- Freizeitanzug des abgebilde- ten Kollegen (eigentlich feh- len zu seinen Badelatschen noch gelbe Sockenhalter und hellgrüne Socken) den Vor- stellungen der Kollegen, die er vertreten soll, entspricht, wäre nicht uninteressant – aber wie sehen das die Be- völkerung und speziell die Patienten? Immerhin ist man inzwischen an einen den Turnschuhen entwach- senen grünen Außenmini- ster im Dreiteiler und einen in Kaschmir gekleideten

Kanzler gewöhnt. Sollte das Outfit im Hinblick auf die Gesundheitsreformen die

„neue Armut“ der Ärzte- schaft demonstrieren, ist der Flop von vornherein garan- tiert.

Das DÄ sollte auf die Ver- öffentlichung solcher „foto- gener“ Selbstdemontagen verzichten.

Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Becher, Margeritenweg 13, 21360 Vögelsen

Arzttum

Sinnspruch zur ärztlichen Kunst:

Bedenkenswert

Es ist keine Kunst, eine für den Patienten richtige ärztliche Therapieentschei- dung anzuordnen, sondern ei- ne für den Patienten unschäd- liche, vom Oberarzt mitgetra- gene und vom Pflegepersonal akzeptierte zu treffen.

Dr. med. Hans-Eckart Sar- nighausen, Melanchthon- straße 40, 31137 Hildesheim

A-1786 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 26, 30. Juni 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Arzneimittel

Zu den Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärz- teschaft:

Vorschlag

Die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzte- schaft beklagt die zu geringe Zahl von Meldungen uner- wünschter Arzneimittelwir- kungen durch die Ärzte- schaft. Ein Leserbriefschrei- ber fordert ein Honorar für Meldungen, um diese zu er- höhen. Ich glaube, dass das nicht notwendig sein darf.

Allerdings fragt man sich gelegentlich nach dem Nut- zen solcher Meldungen, nach- dem es der Firma Knoll vor Jahren gelang, wegen der dar- in enthaltenen Warnung vor Cordichin das teilweise Ein- stampfen einer Ausgabe des Ärztesblatts zu erreichen.

Manche Warnungen erschei- nen vielleicht deshalb zu vor-

sichtig formuliert. Außerdem ist das von der Arzneimittel- kommission herausgegebene Buch über unerwünschte Arz- neimittelwirkungen uner- freulich teuer.

Vorschlag: Unter den Ein- sendern unerwünschter Arz- neimittelwirkungen könnten Exemplare dieses Buches oder auch der „Arzneiverord- nungen“ verlost werden. Da- mit wäre sogar ein Anreiz im gewünschten Sinne geschaf- fen, der direkten Bezug zu den Meldungen hat. Und: Es ist dringend erforderlich, dass die Arzneimittelkommission Warnungen vor Medikamen- ten ohne Einschränkungen und in aller Deutlichkeit ver- öffentlichen darf (auch der In- halt von Rote-Hand-Briefen sollte grundsätzlich veröffent- licht werden). Gegebenenfalls ist hier sogar der Gesetzgeber gefordert, um die Sicherheit der Patienten zu wahren.

Dr. med. Dietrich Tamm, Sebastian-Bach-Straße 39, 56075 Koblenz

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