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Begründung Mitglieder staatlicher Kommissionen leisten wertvolle und unverzichtbare Arbeit

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M 266/2008 FIN 13. Mai 2009 FIN C Motion

0879 Rufer-Wüthrich, Zuzwil (BDP)

Weitere Unterschriften: 15 Eingereicht am: 17.11.2008

Entschädigung für Mitglieder staatlicher Kommissionen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Entschädigungsansätze für Mitglieder staatlicher Kommissionen den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Begründung

Mitglieder staatlicher Kommissionen leisten wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Fast alle Direktionen setzen staatliche Kommissionen ausserparlamentarisch ein, um Themen und Projekte zu bearbeiten. Die Entschädigung der im Nebenamt geleisteten Arbeit ist jedoch überpropotional schlecht. Die gültigen Ansätze für halbe oder ganze Tage bzw. für stundenweisen Aufwand entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und sind seit vielen Jahren in Kraft.

Insbesondere ergeben sich unverhältnismässig grosse Differenzen zu den oft in den gleichen Kommissionen tätigen Experten, die zu Stundenhonoraren bezahlt werden.

Die Entschädigung ist in der Verordnung „über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder staatlicher Kommissionen“ geregelt.

In der Verordnung vom 2. Juli 1980 ist unter Artikel 3 Absatz 1 folgende Regelung vorgesehen: (Fassung vom 09.06.199 9)

a für den halben Tag oder bei einer Sitzungsdauer bis zu 4 Stunden Fr. 60.-- b für den ganzen Tag oder bei einer Sitzungsdauer von mehr als 4 Stunden Fr. 90.--

Ein „Sonderfall“ stellt die Pachtkommission dar, weil hier die Entschädigung pro Geschäft vorgesehen ist. Die Mitglieder der Pachtkommission begutachten die Gesuche im Zirkulationsverfahren. Je nach Umfang und Komplexität des Geschäftes beträgt der Arbeitsaufwand zwischen ein und zwei Stunden. Pro Geschäft erhalten die Mitglieder eine Entschädigung von Fr. 10.-.

Dieser Betrag entspricht seit langem nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.

Antwort des Regierungsrates

Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, die Entschädigungsansätze für Mitglieder staatlicher Kommissionen den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Diese Ansätze sind in der Verordnung über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder staatlicher

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Kommissionen vom 2. Juli 1980 (BSG 152.256) geregelt. Als staatliche Kommissionen gelten solche, die auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen oder vom Regierungsrat eingesetzt werden (Art. 1 Abs. 2). Anspruch auf Entschädigungen und ein Taggeld nach dieser Verordnung haben die von der Wahlbehörde bezeichneten Kommissionsmitglieder sowie die Sekretäre bzw. Protokollführer (Art. 2 Abs. 1). Keinen Anspruch auf ein Taggeld haben Kommissionsmitglieder sowie Sekretäre bzw. Protokollführer, die vom Staat besoldet werden (Art. 2 Abs. 2). Somit beschränkt sich die von der Motionärin verlangte Anpassung der Taggelder auf verwaltungsexterne, d. h. nicht beim Kanton angestellte Personen, die Mitglied einer Kommission sind.

Die Regelung der erwähnten Entschädigungen bzw. deren Anpassung liegt im Kompetenzbereich des Regierungsrats (Art. 80 Abs. 1 i.V.m. Art. 109 Abs. 1 des Personalgesetzes [PG]; BSG 153.01). Es handelt sich bei der Motion deshalb um eine so genannte Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates gemäss Art. 53 Abs. 3 des Grossratsgesetzes (BSG 151.21). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel sowie der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt im Regierungsrat.

Der Regierungsrat nimmt zum Anliegen der Motionärin wie folgt Stellung:

Kommissionsmitgliedern wird heute ein Taggeld von 90 Franken für eine ganztägige (bzw.

mehr als vier Stunden dauernde) Sitzung und ein solches von 60 Franken für eine halbtägige (bzw. weniger als vier Stunden dauernde) Sitzung ausbezahlt. Diese Ansätze sind in Art. 3 der eingangs erwähnten Verordnung festgelegt und letztmals per 1.

September 1999 angepasst worden. In der Zwischenzeit betrug die Entwicklung der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise rund zehn Prozent. Die Löhne des Kantonspersonals und der Lehrkräfte wurden in diesem Zeitraum im Umfang von neun Prozent an die Teuerungsentwicklung angepasst.

Bezogen auf den Zeitaufwand für eine Kommissionstätigkeit und im Verhältnis zu den hierfür gestellten Anforderungen sind die heutigen Entschädigungsansätze eher tief. Dies zeigt auch ein Vergleich mit Nachbarkantonen wie Freiburg, Solothurn, Aargau, Luzern und Basel-Land sowie mit Kantonen wie Zürich und Basel-Stadt, deren Bedeutung und Strukturen (wirtschaftliches Zentrum, politische Bedeutung, Anzahl Angestellte, Träger einer Universität etc.) mit Bern vergleichbar sind. In diesen Kantonen liegen die Taggelder für Kommissionsmitglieder – je nach Sitzungsdauer - zwischen 30 bis rund 300 Prozent höher als im Kanton Bern.

Die heutigen, verhältnismässig tiefen Taggeldansätze könnten dazu führen, dass die Motivation bestehender Kommissionsmitglieder geschwächt oder sogar entfallen könnte und dass die Neubesetzung vakanter Kommissionssitze nur noch erschwert möglich wäre.

Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, die wertvolle und unverzichtbare Arbeit der Mitglieder staatlicher Kommissionen entsprechend zu honorieren. Er teilt deshalb die Meinung der Motionärin, dass zwecks Gewinnung und Erhaltung kompetenter Personen für die Tätigkeit in einer Kommission eine Erhöhung der Taggeldansätze angezeigt ist. Dabei ist verschiedenen, teilweise widersprüchlichen Kriterien Rechnung zu tragen: der Angemessenheit der Entschädigung im Verhältnis zu den gestellten Anforderungen, der Höhe der Entschädigungen in anderen Kantonen, der Teuerungsentwicklung seit der letzten Anpassung und der Anreizwirkung ebenso wie den damit verbundenen Mehrkosten und der aktuellen Finanzsituation des Kantons. Der Regierungsrat ist somit gefordert, einen Mittelweg zwischen einer adäquaten Honorierung der Kommissionstätigkeit und den finanziellen Auswirkungen einer Anpassung dieser Entschädigungen zu finden. Angesichts der heute eher bescheidenen Ansätze und der Teuerungsentwicklung der letzten zehn Jahre sieht der Regierungsrat vor, die heutigen Ansätze um mindestens zehn Prozent zu

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erhöhen. Basierend auf einer Summe von rund 490’000 Franken für Kommissionsentschädigungen im Jahr 2008 würden bei einer Anpassung der Taggelder in der erwähnten Höhe zusätzliche Kosten von rund 50’000 Franken pro Jahr entstehen.

Verteilt auf die Budgets der Direktionen und der Staatskanzlei erweist sich diese Mehrbelastung als geringfügig und vertretbar. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, den Auftrag der Motion möglichst bald im dargelegten Sinn umzusetzen.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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