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Archiv "RHESUS-PROPHYLAXE: Formale und juristische Belastung" (07.02.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT LESERBRIEFE

GESUNDHEITSPOLITIK Zu dem Beitrag „Ein Gesund- heitswesen mit reformierten Orga- nisationsstrukturen" von Rudolf Dreßler, stellvertretendem Vorsit- zenden der SPD-Bundestagsfrak- tion, in Heft 48/1990:

Konsensfähigkeit beweisen

Wir beide (gemeint sind der Verfasser des Briefes und Rudolf Dreßler; die Red.) ha- ben seit Frühjahr dieses Jah- res über das sozialdemokrati- sche Gesundheitsprogramm einen ausgedehnten Dialog geführt, den Sie nur wider Willen aufgenommen haben.

Relevante medizinpolitische Medien, alle Fraktionen der wichtigsten politischen Par- teien sowie Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens ha- ben Kenntnis von diesem Schriftwechsel erhalten — ein- fach deshalb, weil Sie sich mehrfachen Einladungen zu gesundheitspolitischen Basis- diskussionen verweigerten.

Jetzt, nachdem die Bun- destagswahl gelaufen ist, schreibe ich Ihnen nur des- halb indirekt, weil ich im DÄ in kurzer Form das Gesund- heitsprogramm der SPD wie- derfand, das mich im Dialog mit Ihnen so immens beschäf- tigte. Der Umfang meines er- sten Briefes an Sie sowie der bevorstehende Wahlkampf ließen keine öffentlichen Dis- kussionen zu, was auch auf die neutrale Medienpolitik der informierten Blätter zu- rückzuführen war. Ich gehe in der Hochrechnung nicht so weit, daß eine Veröffentli- chung im Ergebnis die Wahl beeinflußt hätte! Jedoch empfinde ich jetzt eine gewis- se Genugtuung über ihren Ausgang, weil das, was Sie als gesundheitspolitisches Pro- gramm in die Wahl einge- bracht haben, einfach ideolo- gisch überfrachtet war. Mich hat sehr gewundert, daß Ihre Partei vor der Bühne der ster- benden -ismen an solch ei- nem Programm noch festhal- ten konnte! Ihre ideologi- schen Seelenbrüder, die Grü- nen, hat es da noch schlim- mer erwischt!

Vielleicht erkennen Sie jetzt im Aufarbeitungsprozeß der Wahlniederlage auch die Unmachbarkeit Ihres Ge- sundheitsprogrammes an!

Kehren Sie zu reinen marktwirtschaftlichen Prinzi- pien im Gesundheitswesen zurück, und machen Sie die Vernunft zum Standard poli- tischen Denkens und Han- delns! Wir werden bald ost- europäisch ausgelöste Ver- werfungen unseres Wohl- standsstaates erleben, die ei- ne am Wetzstein der Ausein- andersetzung geläuterte SPD eminent wichtig machen.

Dann müssen Sie über den Tellerrand der bisherigen Oppositionshaltung hinaus Ihre gesellschaftspolitische Konsensfähigkeit beweisen.

Ich erweise Ihnen hiermit, trotz divergierender Auffas- sung in der künftigen Gestal- tung des Gesundheitswesens, meinen ungebrochenen Re- spekt vor einer verantwor- tungsvollen Amtsführung.

Dr. Erich Wutzke, Schmidtstraße 1, W-6057 Dietzenbach

Dazu der Autor:

Es trifft zu, daß Herr Dr.

Wutzke und ich einen länge- ren Schriftwechsel über die zukünftige (Um-)Gestaltung unseres Gesundheitswesens geführt haben. Ich verweiger- te mich gesundheitspoliti- schen Basisdiskussionen? An- gesichts der Vielzahl von Bür- gerforen und Patientendis- kussionen, die ich Woche für Woche zu bestreiten habe, einfach absurd.

Daß mein Artikel im Deutschen Ärzteblatt erst un- mittelbar vor, und für man- chen Leser erst nach, dem Wahltag erschien, bedauere ich ebenso wie Herr Wutzke.

Das ist halt einer jener be- merkenswerten Zufälle, die sich nur alle vier Jahre wie- derholen können, weil die SPD zwischenzeitlich ohne- hin dort nicht zu Wort kommt.

Wäre das schön gewesen, hätte in diesem Wahlkampf Gesundheitspolitik über-

haupt eine Rolle gespielt. Ei- ne Diskussion hätte sich wirk- lich gelohnt. Auf der einen Seite eine zugegebenermaßen umstrittene konzeptionelle Vorstellung der SPD — und auf der anderen Seite weiße Blätter! Genugtuung über den Wahlausgang sei Herrn Wutzke gegönnt, nur möge er sich keine Illusionen machen über die Themen, die diesen Ausgang bewirkt haben.

Rückkehr zu reinen marktwirtschaftlichen Prinzi- pien? Abgesehen davon, daß es die im Gesundheitswesen nie gegeben hat — und auch so nicht geben darf —, habe ich den Eindruck, genau die stär- kere Anwendung dieser Prin- zipien stört ihn am meisten an unserem Konzept. Denn ein Einkaufsmodell, bei dem die

„Nachfrage" — sprich Kran- kenkasse — gehörigen Einfluß auf das „Angebot" — sprich Ärzte, Krankenhäuser, Arz- neimittel — nehmen kann, so wie das in der Marktwirt- schaft üblich ist, will er doch am allerwenigsten.

Vor einer weiteren Illusi- on sollte er sich bewahren:

Anzunehmen, unser Konzept zur Umgestaltung ginge den Menschen zu weit. In meinen Gesprächen habe ich exakt die gegenteilige Erfahrung gemacht: Den Vorwurf, wir gingen nicht weit genug. Das Sprechzimmer ist nicht der Ort, zutreffend Aufschluß über die politische Haltung der Menschen zu bekommen.

Rudolf Dreßler, Bundes- haus, W-5300 Bonn 1

RHESUS-PROPHYLAXE

Zu der KBV-Information

„Nochmals: Die präpartale Rhe- sus-Prophylaxe" in Heft 50/1990:

Formale und juristische Belastung

Die Mutterschaftsrichtlini- en — für den Kassenarzt grund- sätzlich verbindlich — sind be- züglich der sogenannten prä- partalen Rhesus-Prophylaxe erneut zu überdenken. Hier geht es nicht um eine diagno- stische Maßnahme, sondern

um eine präventiv-therapeuti- sche; sie hat ein. . . Risiko für die Mutter durch das Medika- ment und durch die i.m. Medi- kation und wird notwendiger- weise auch dann angewandt, wenn es „nicht nötig gewesen wäre". Das setzt die Aufklä- rung der Patientin voraus, am besten schriftlich.

Somit handelt es sich bei diesem Richtlinienabschnitt erneut um eine Maßnahme, die den Arzt formal und juri- stisch belastet. Denn ich gehe davon aus, daß die meisten Fachkolleglnnen Rhesuser- krankungen zum Glück sehr selten sehen, daher aber auch nicht die Motivation haben, die Rh-Prophylaxe der Pa- tientin überzeugt zu empfeh- len . . .

Dr. med. Peter-P. Rösner, Im Löwental 50, W-4300 Es- sen 16

Blutgruppenbestimmung des Vaters aufnehmen

Obwohl die präpartale Rhesusprophylaxe auf Grund des vorgelegten Datenmateri- als die Morbidität von Neuge- borenen rhesusnegativer Müt- ter zweifelsfrei erheblich sen- ken wird, vermisse ich in den Mutterschafts-Richtlinien ei- nen Hinweis für das Vorge- hen bei gleichzeitig rhesusne- gativem Vater. Statistisch ge- sehen könnte zirka 10 Pro- zent der rhesusnegativen Schwangeren die präpartale Rhesusprophylaxe erspart werden, da bei ebenfalls rhe- susnegativem Vater nur ein rhesusnegativer Säugling zu erwarten ist und somit eine Immunisierung von vornher- ein ausgeschlossen ist.

Entsprechend dem Grund satz „Nihil nocere" sollte da- her in die Richtlinien der Mutterschaftsvorsorge die Empfehlung zur Blutgrup- penbestimmung des Vaters aufgenommen werden, damit die Rhesusprophylaxe nur bei einer tatsächlich nachgewie- senen „Rhesuskonstellation"

durchgeführt wird.

Dr. med. H. R. Böhm, Vorarlberger Straße 6, W-7990 Friedrichshafen 1 I>

A-352 (8) Dt. Ärztebl. 88, Heft 6, 7. Februar 1991

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