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Archiv "Honorarreform: Ein Skandal" (03.10.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 40⏐⏐3. Oktober 2008 A2101

B R I E F E

HONORARREFORM

Die KBV hat für die niedergelassenen Ärzte ein Honorar- plus von 2,7 Milliar- den Euro erzielen können (DÄ 36/2008:

„Einigung bei der Honorarreform: Ein Erfolg, viele Kritiker“

von Heike Korzilius und Sabine Rieser).

Ein Skandal

Die entscheidende Nachricht dieses Artikels ist so gut versteckt, dass man sie fast überliest. Dabei hätte diese Nachricht den Leitartikel des DÄ verdient: Der Punktwert im neu- en Euro-EBM soll bei 3,5 Cent lie- gen. Mögen sich auch die Ärzte in einigen Bundesländern über die aus- gehandelte „Erhöhung“ der Arztho- norare freuen, so werden wir doch alle in der gesamten Bundesrepublik betrogen. Bei der ursprünglichen wirtschaftlichen Kalkulation der Punktmasse für die einzelnen ärztli- chen Leistungen des EBM wurde be- reits vor Jahren ein Punktwert von 5,11 Cent zugrunde gelegt (aller- dings nie bezahlt). Ab 2009 soll die- ser Punktwert nun bei 3,5058 Cent liegen. Was für eine Lohnsteigerung!

Es wiederholt sich der Betrug von 2008, als die Punkte der Einzelleis- tungen im EBM um durchschnittlich fünf Prozent erhöht wurden, gleich- zeitig aber durch ein Einfrieren der Gesamtlohnsumme diese Anpassung zur Nullnummer degradiert wurde.

Wenn wir Ärzte uns dies erneut ge- fallen lassen, ist uns nicht mehr zu helfen. Und was tun die offiziellen Ärztevertreter? Sie schweigen zu diesem Skandal und reden angesichts der 2,7 Milliarden von einem Erfolg.

Unsere Gesundheitsministerin be- hauptet sogar, nun könne eine quali-

tativ hochwertige Medizin flächen- deckend gesichert werden, und Wartezeiten auf Termine gehörten der Vergangenheit an . . .

Dr. med. Ekkehard Lukas,Grabenstraße 9, 71063 Sindelfingen

Wo fließt das Geld hin?

. . . Man kann es kaum mehr hören, dieses Schmierentheater um höhere Honorare für die Ärzte. Dabei soll es doch jetzt bald 2,5 Milliarden Euro mehr geben und dafür die Kassen- beiträge steigen . . . Wo fließt das Geld, um das in wochenlangen Scheingefechten medienwirksam ge- kungelt wurde, wirklich hin? Sind Arztleistungen dann nicht mehr quartalsbezogen begrenzt? Werden Arztleistungen richtig bezahlt? Wer- den die Wartezeiten auf Arzttermine tatsächlich kürzer? Zieht es wirklich mehr Ärzte in den „Osten“? Werden Privatpatienten in der Terminverga- be nicht mehr bevorzugt? Die Ant- wort heißt sicher Nein. Weder wer- den die sogenannten Budgets abge- schafft, sie heißen dann nur „Men- gensteuerung“, noch werden die Arztleistungen angemessen vergütet, da auch eine Eurogebührenordnung

auf den abgesenkten Punktwerten beruht, mit denen eine Leistung nur zwei Drittel dessen wert ist, was vor über zehn Jahren als betriebswirt- schaftliche Mindestkalkulation an- gesetzt worden war. Schon jetzt kann das System nur durch Quersubven- tionen aus anderen Bereichen (z. B.

Privatversicherte, Selbstzahlerleis- tungen) funktionieren. Mit dem fast zeitgleich festgesetzten „Bundesein- heitlichen Orientierungspunktwert“

werden die Leistungen der sächsi- schen Ärzte nochmals drei bis sieben Prozent herabgewürdigt. Also be- steht kein zusätzlicher Anreiz, Sprechstunden auszuweiten oder sich als Arzt im „Osten“ niederzulas- sen. Es mutet fast ironisch an, zu er- wähnen, dass der „neutrale“ (BKK- verbandelte) Schlichter, Herr Profes- sor Wasem, eben jener Schiedsamt- vorsitzende war, der in Mecklen- burg-Vorpommern 2005 einen Punktwert von 1,5 Cent für den EBM 2000plus geschlichtet hatte – dort aber wegen Befangenheit letzt- endlich abgelehnt wurde. Es ist nur ein weiterer Schritt, ein intranspa- rentes System noch etwas am Leben zu halten, bis alle Strukturen der Monopolisierung des Gesundheits-

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

Das Leser-Forum

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A2102 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 40⏐⏐3. Oktober 2008

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wesens aufgebaut sind. Warum fürchten denn Behörden und Politik Transparenz im Gesundheitswesen wie der Teufel das Weihwasser? Die- se könnte nämlich sehr einfach mit der Direktabrechnung Arzt-Patient (und Kostenerstattung des Patienten über seine Krankenkasse) herbeige- führt werden . . . So kann man nur resümieren, dass es schade um die 2,5 Milliarden Euro ist, die in die- sem Filz weiter versickern und nicht den Nutzen bringen werden, der vollmundig versprochen wird. Und man muss der Politik und ihren Schergen gratulieren, dass es ihnen mal wieder gelungen ist, vor dem Wahljahr den Schwarzen Peter für die Beitragsbelastung ihrer Wähler der Ärzteschaft zuzuschieben und den Volkszorn auf eben jene Berufs- gruppe zu lenken. Oder ist das Volk doch nicht so dumm?

Dr. med. Britta Fordran,Oberfrohnaer Straße 12, 09117 Chemnitz

PATIENTENVERFÜGUNG

Den gesetzlichen Vertretern des Pati- enten sollte nicht zu viel aufgebürdet werden (DÄ 30/

2008: „Ermittlung des Patientenwil- lens: Multiprofessionalität gefordert“ von Klaus Kobert).

Gesetzentwurf muss ergänzt werden

Der Kommentar beleuchtet die Pro- blematik umfassend und kommt auch zum richtigen und logischen Schluss. Meiner Ansicht nach bedarf es aber auch im Gesetzentwurf einer Ergänzung: Weshalb wird bei einem Ethikkonsil nie der Hausarzt gela- den? Die Problematik, die letztlich zur Einberufung eines Ethikkonsils führt, stellt sich viel häufiger im Krankenhaus als in der ambulanten Medizin. Hier besteht durch die oft jahrzehntelange vertrauensvolle Be- handlungsbeziehung zwischen Haus- arzt und Patient ein guter Eindruck beim Hausarzt über den mutmaßli- chen Patientenwillen, der in der Re- gel frei ist von persönlichen oder gar wirtschaftlichen Hintergründen. Die-

ses Wissenspotenzial wäre unbedingt in einem Ethikkonsil zu nutzen.

Dr. med. Michael B. Mussler,Klingenbergstraße 10, 78532 Tuttlingen-Möhringen

RECHTSMEDIZIN

Die Forensikerin Bi- anca Navarro fährt zu Menschen, die misshandelt oder missbraucht worden sind (DÄ 26/2008:

„Vor Ort sein bei den Opfern von Gewalt“ von Dr. rer. nat. Nico- la Siegmund-Schultze).

Fachlich fragwürdig

Jede medizinische Disziplin ist bei häuslicher Gewalt gefragt . . . Selbstverständlich ist auch die Rechtsmedizin mit ihren Methoden komplementär zur klinischen Dia- gnostik angesprochen. Als Anlauf- stelle für häusliche Gewalt wird eine neue Ambulanz in der Mainzer Rechtsmedizin der Ärzteschaft vor- gestellt, die, abrufbar für Kliniken, niedergelassene Ärzte und Ärztin- nen, aber auch für Privatpersonen, vor Ort Untersuchungen durchführt und Rat erteilt. Das dafür geschil- derte Vorgehen ist bei allem guten Willen der Beteiligten allerdings nur als grenzwertig professionell anzu- sehen. Eine Konsiliartätigkeit für Kliniken, wie sie von den meisten rechtsmedizinischen Instituten ge- leistet wird, schließt die dafür tätig gewordene Fachärztin oder den Facharzt für eine gegebenenfalls er- forderlich werdende Untersuchung für die Ermittlungsbehörden aus.

Denn Schweigepflicht aus der konsi- liarischen Mitbehandlung und Of- fenbarungspflicht als beauftragte(r) Gutachterin/Gutachter lassen sich nicht vereinen. Niedergelassene Kollegen oder Kolleginnen werden ein Kind nicht bis zu einer rechtsme- dizinischen Untersuchung in ihrer Praxis warten lassen oder Rechtsme- diziner/innen in die Wohnung der Eltern schicken. Vielmehr werden sie das Kind in eine Kinderklinik einweisen und entsprechend avisie- ren. Dort wird im Team nach erfolg- ter Diagnose mit aufwendigen wei- teren klinischen Untersuchungen

professionell entschieden, auf wel- che Hilfsmöglichkeiten die Familie verwiesen werden soll (Kinder- schutzbund, Jugendamt, gegebenen- falls Polizei). Die Aussage, „wir sind für jeden da, der einen Verdacht hat, auch für Privatpersonen“, geht weit über eine Konsiliartätigkeit hinaus, stellt selbsttätiges Ermitteln dar. Dazu fehlen, außer im Krimi, in der Rechtsmedizin den Ärzten und Ärztinnen alle fachlichen Vorausset- zungen. Auf die rechtlichen Proble- me soll gar nicht erst eingegangen werden. Das Ermitteln kann nur Aufgabe der Polizei sein, weil es nur dort gekonnt wird. Polizei und/oder Jugendamt schalten die Rechtsmedi- zin ein. Dabei ist es eine schon im- mer geübte Selbstverständlichkeit, dass dann sofort erfahrene Rechts- mediziner/innen tätig werden, zur Durchführung der gewünschten Un- tersuchung an jedem Ort

erscheinen . . .

Prof. Dr. med. Dr. iur. h. c. Klaus-Steffen Saternus, Wilhelmshöher Allee 287, 34131 Kassel

PIERCING

Piercings können aus medizinischer Sicht zu schweren Komplikationen führen (DÄ 28–29/

2008: „Unter die Haut: Körper- schmuck mit Risiken“ von Dr. rer. nat. Ni- cola Siegmund-Schultze und „Die rechtli- che Situation“ von Dr. med. Vera Zylka- Menhorn).

Lippenpiercing mit Folgen

Lippenpiercings zerstören mit großer Wahrscheinlichkeit das Zahnfleisch.

In meiner eigenen Praxis sah ich im Notdienst eine unter 30-jährige Pati- entin, bei der an den unteren mittle-

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

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