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Archiv "Pflegeversicherung: Sinnlose Aufblähung vermeiden" (09.06.1995)

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Verschiedene Schwindelzustände Nebenwirkungen nicht bekannt Kassenüblich Niedrige Tagestherapiekosten Tbl. zw. DM 0,81 und DM 1,01

SPEK TRUM LESERBRIEFE

meisten „Kohle bringt", und die Angst, als älterer Mensch solchen jungen, dynami- schen, alles besser wissenden Herren und auch Damen in Weiß ausgeliefert zu sein, veranlassen mich zu diesem Schreiben.

In meiner Generation gab es noch keine Ausbildung zu Sozialpädagogen und -thera- peuten, es wurde nicht disku- tiert, sondern gearbeitet, es wurden auch nicht alle eige- nen Mißerfolge psychoanaly- tisch auf die bösen Eltern, die schlimme Umwelt usw. ge- schoben, es gab noch keine

„Jobs", dafür Berufe, und dieses Substantiv kommt doch wohl von berufen.. .

Gewiß, das Rad der Zeit läßt sich nicht zurückdrehen, aber trotz aller arbeitsrechtli- cher Bestimmungen sollte doch in den Fällen, in denen sich angestellte Ärzte so be- nehmen, wie in dem Artikel

ausgeführt wurde und wie ich es selbst erlebt habe, eine Entlassung wegen „firmen- schädigenden Verhaltens"

möglich sein. Bei der heu- tigen Konkurrenzsituation dürfte sich ein niedergelasse- ner Arzt solche Allüren wohl im eigenen Interesse nicht er- lauben dürfen.

Gisela Fischer, Heinlen- straße 28, 72072 Tübingen

Egoismen werden herausgefordert

...

Die Geschichte hat ge- zeigt, daß jedes Volk, jedes Gesellschaftssystem seine ur- eigenste Wertschätzung ge- genüber seinen Medizin-

„Männern” oder -„Frauen"

entwickelt hat. Im gegenseiti- gen Konsens zwischen Bür- gern und Heilberuflern hat sich die Quantität und Qua- lität der medizinischen Auf-

und Zuwendungen ent- wickelt. Wenn aber die Poli- tik oder der Staat das An- spruchsdenken aufgrund ei- ner Zwangsversicherung zur Nulltarifmentalität eskalie- ren läßt, wenn auf diese Art und Weise Egoismen heraus- gefordert werden, die nur noch das Nehmen, aber nicht mehr das Geben würdigen, dann muß man sich nicht wundern, wenn die Ethik lei- det.

Die Motivation und die Liebe zu einem Beruf lassen sich nicht von Staats wegen befehlen oder verordnen!

Die Verantwortung für Wohl- ergehen und Gesundheit kann nicht kollektivistisch auf eine Staatsinstitution übertragen werden, sie ist das Ergebnis eigener individuel- ler Bestrebungen und Für- oder Vorsorgemaßnahmen.

Insofern ist das, was der anonyme Autor beobachtet

und beschrieben hat, nur ein Resultat der politischen Ver- hältnisse in unserem Land. ..

Dr. Karl-Hermann Karstens, Burgberg 3a, 27283 Verden

Pflegeversicherung

Zu dem Kommentar „Eine Goldgru- be" von Dr. jur. Michael Neumann in Heft 16/1995:

Sinnlose Aufblähung vermeiden

Der unkommentiert im DÄ veröffentlichte Kom- mentar zur Pflegeversiche- rung läßt mich staunen. Die Einstufung als erheblich- oder schwerpflegebedürftig setzt nach den gültigen Richt- linien (Paragraph 17 SGB XI) nicht nur die genannte Häufigkeit, sondern darüber hinaus auch zeitliche Min- destlimits der täglichen Pille-

Zusammensetzung: Tabletten: 1 Tabl. enthält: Anamirta cocculus D4 trit. 210,0 mg, Conium maculatum ex herbe recent. D3 trit.

(Vorschrift 7 HAB 1) 30,0 mg, Ambra grisea D6 trit. (Vorschrift 7 HAB 1) 30,0 mg, Petroleum rectificatum D8 trit. (Vorschrift 7 HAB 1) 30,0 mg. Gemeinsam potenziert über die letzten 2 Stufen gemäß HAB 1, Vorschrift 40c. Anwendungsgebiete: Die Anwendungsge- biete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern. Dazu gehören: Verschiedene Schwindelzustände. Gegenanzeigen:

Nicht bekannt. Nebenwirkungen: Nicht bekannt. Hinweis: Es können sogenannte Erstverschlimmerungen vorkommen, die jedoch unbedenklich sind. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Nicht bekannt Besonderer Hinweis: Die Tabletten wirken nicht sedierend und beeinträchtigen daher auch nicht die Verkehrs- sicherheit oder die Aufmerksamkeit beim Umgang mit Maschinen.

Dosierungsanleitung und Art der Anwendung: 3mal täglich 3 Tabletten unter der Zunge zergehen lassen, bei anfallsweisem Schwindel anfangs alle 15 Minuten 1 Tablette. Darreichungsform und Packungsgröße: Vertigoheel-Tabletten (Zul.-Nr.: 13442.00.00).

Packung mit 100 Tabletten DM 11,20; Packung mit 250 Tabletten DM 22,40. Zusammensetzung: Tropfen: 100,0 g enthalten:

Conium maculatum Dil. D3 (HAB 1, Vorschr. 2a), Ambra grisea Dil. D6 (HAB 1, Vorschr. 4b), Petroleum rectificatum Dil. D8 (HAB 1, V. 5a) jeweils 10,0 g; Anamirta cocculus Dil. D4 70,0 g. Enthält 35 Vol.-% Alkohol. (Potenzierung der letzten 2 Stufen jeweils gemäß HAB 1, Vorschrift 40a). Zusammensetzung: Injektionslösung:

1,1 ml enthalten: Cocculus D3 7,7 gl, Conium D2, Ambra D5, Petroleum D7 jeweils 1,1 gl. Anwendungsgebiete: Schwindel verschiedener Genese (besonders arteriosklerotisch bedingter).

Gegenanzeigen: Nicht bekannt. Nebenwirkungen: Nicht bekannt.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Nicht bekannt.

Besonderer Hinweis: Veitigoheel® hat keine Unverträglichkeit mit Alkohol, keine sedierenden Eigenschaften (keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit usw.). Dosierungsanleitüng und Art der Anwendung: Tropfen: Im allgemeinen 3mal täglich 15-20 Tropfen, bei anfallsweisem Schwindel anfangs alle 15 Mi- nuten 10 Tropfen. Injektionslösung: Bei anfallsweisem Schwindel täglich, sonst 3-1mal wöchentlich 1 Ampulle s.c., i.m., i.c., i.v.

Darreichungsformen und Packungsgrößen: Vertigoheer Tropfen:

Tropfflasche mit 30 ml DM 10,70; Tropfflasche mit 100 ml DM 28,05. Vertigoheer-Injektionslösung: Packung mit 5 Ampullen zu 1,1 ml DM 12,20; Packung mit 10 Ampullen zu 1,1 ml DM 20,15; Packung mit 50 Ampullen zu 1,1 ml DM 68,95;

Packung mit 100 Ampullen zu 1,1 ml DM 115,75.

(Stand: 1. April 1995)

-Heel

Biologische Heilmittel Heel GmbH 76484 Baden-Baden

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995 (7) A-1625

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LESERBRIEFE

ge voraus (über 1,5, über 3, über 5 Stunden). Diese füh- ren die glossierte Vorstel- lung, eine Pflegekraft könne durch „nur ein Dutzend Heimbewohner" monatlich 21 600 DM verdienen, ad ab- surdum — eine solche Kran- kenschwester müßte für die Pflege von zwölf Schwerpfle- gebedürftigen über 36 Stun- den täglicher Pflege nachwei- sen.

Die Vorstellung, verhält- nismäßig geringer Hilfebe- darf könne Pflegegeld der Pflegeversicherung auslösen, führt zu unbegründeten An- trägen. Deren Bearbeitung kostet Geld, das dann für Lei- stungen der Pflegeversiche- rung fehlt.

Ich finde, wir Ärzte soll- ten nicht zu einer solchen sinnlosen Aufblähung beitra- gen — auch nicht durch Arti- kel wie diesen in unserem of- fiziellen Organ.

Dr. med. Elisabeth Nüch- tern, Trierer Straße 25, 76187 Karlsruhe

Diskreditierend

Da sieht man's wieder, hat man jahrelang studiert und AiP't, und dann kommt da einfach eine „dumme"

Schwester, geht mit zwölf al- ten Leuten Pipi machen und verdient 21 600 DM.

Diese Berechnung ist schon einer großen deut- schen Boulevardzeitung wür- dig! Vor meinem Medizinstu- dium machte ich eine Ausbil- dung zum Altenpfleger und habe jahrelange Erfahrungen in der ambulanten Pflege (an- gestellt und freiberuflich).

Nie ist mir aber jemand be- gegnet, der in der höchsten Pflegestufe eingruppiert war, weil er dreimal täglich Hilfe beim Toilettengang braucht.

Wer dafür Hilfe benötigt, braucht sie selbstredend auch in anderen Bereichen der täglichen Versorgung.

Sei's drum. Besagte Schwester hätte also 36 Einsätze (ohne die Einkaufs- fahrten) täglich zu erledigen.

Bei einer täglichen Arbeits- zeit von zwölf Stunden sind

das 20 Minuten pro Einsatz, inklusive Fahrzeit, also höch- stens fünf bis zehn Minuten beim Patienten. Wehe, wenn da einer nicht gleich urinie- ren kann! Die Schwester hat eine wöchentliche Arbeits- zeit von 84 Stunden, und noch ist keine Einkaufsfahrt erledigt. Alles unter der völ- lig unrealistischen Prämisse, daß da zwölf Patienten start- klar neben der Toilette ste- hen und darauf warten, daß die Schwester kommt, ihnen die Hose herunterreißt und sie auf die Toilette setzt.

Entweder hat Herr Dr.

Neumann keine Ahnung von der Materie, dann sollte er sich vor dem Schreiben infor- mieren, oder es soll bewußt ein Berufsstand diskreditiert werden, dann sollte dieser Artikel nicht ins Ärzteblatt.

Gerrit Tarrach, Garzenhaus 13, 42719 Solingen

Milchmädchen- rechnung

Sie sollten gezwungen werden, den von Ihnen zitier- ten Dienst der 21 000 DM-

„Goldgruben"-Schwester für ein Jahr (das sind 365 Tage und nicht etwa 220) durchzu- führen und an gleicher Stelle anschließend wieder Ihren Kommentar abzuliefern. Ich würde sehr gerne lesen, was Sie dann über einen Zehn- stundentag, eine Siebentage- woche, die Rückenschmer- zen beim Herausheben eines alten, schwerfälligen Men- schen aus dem Bett und wie- der zurück, das Aufsetzen auf einen Toilettenstuhl oder Herausführen auf die Toilet- te, das Wischen der Kehrseite und Wechseln der Wäsche, wenn etwas danebenging, das Aufschütteln der Betten usw.

berichten würden. Wenn Sie pro Gang nur eine Viertel- stunde berechnen, sind allein das neun Stunden für die er- wähnten 36 Male, ohne das Füttern, Besorgen, Hegen, menschlich Behandeln.

Dann fehlt weiter an Ihrer Berechnung, daß nach Abzug der Sozialabgaben noch etwa 15 000 DM, nach der Steuer

Glaxo GmbH • 23843 Bad Oldesloe • Zantic-' Filmtabletten • Zantic® 300 Filmtabletten

Wirkstoff: Ranitidinhydrochlorid.

Zusammensetzung: Zantic Filmtabletten: 1 Filmtablette ent- hält 168 mg Ranitidinhydrochlorid, entsprechend 150 mg Rani- tidin; Hilfsstoffe: mikrokristalline Cellulose, Magnesiumstearat Methylhydroxypropylcellulose, Titandioxid, Triacetin. Zantic 300 Filmtabletten: 1 Filmtablette enthält 336 mg Ranitidinhydro- chlorid, entsprechend 300 mg Ranitidin; Hilfsstoffe: mikrokri- stalline Cellulose, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat Methylhydroxypropylcellulose, Titandioxid, Triacetin.

Anwendungsgebiete: Zantic Filmtabletten/Zantic 300 Filmta- bletten: Zur Therapie von Erkrankungen im oberen Gastrointes- tinaltrakt, bei denen eine Verringerung der Magensäuresekre- tion indiziert ist, wie: Duodenalulcera, benigne Magenulcera, Refluxkrankheit der Speiseröhre (Reflux-Ösophagitis), Zollinger- Ellison-Syndrom. Zantic Fimtabletten außerdem bei starken, län- gerfristig bestehenden säurebedingten Beschwerden, die sich z. B. in Schmerzen im Oberbauch, Sodbrennen, saurem Auf- stoßen äußern können, Anastomosenulcera, Langzeitbehand- lung von Duodenal- und Magenulcera. Die Langzeitbehand- lung ist indiziert bei Patienten, aus deren Anamnese bekannt ist, daß sie zu Rezidiven neigen. Einmalige Gabe während der Geburt zur Verhütung der Säureaspiration. Fortsetzung der mit Zantic Injektionslösung eingeleiteten Prophylaxe streßbedingter Schleimhautläsionen im oberen Gastrointestinaltrakt sowie Fortsetzung der Prophylaxe von Rezidivblutungen und der un- terstützenden Maßnahmen bei Blutungen aus Erosionen oder Magen- und Duodenalulcerationen. Besondere Hinweise: Bei geringfügigen Magen-Darm-Beschwerden, z.B. nervöser Magen, ist Zantic nicht angezeigt. Besonders vor der Behandlung von Magenulcera sollte durch geeignete Maßnahmen eine eventu- elle Malignität ausgeschlossen werden.

Gegenanzeigen: Zantic darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Ranitidin.

Zantic darf nur bei strengster Indikation während der Schwanger- schaft und der Stillzeit verabreicht werden, da bisher nur geringe Erfahrungen am Menschen vorliegen. Tierversuche haben keine Hinweise auf Fruchtschädigung ergeben. Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über Strengste Indikationsstellung auch bei Kindern ab 10 Jahren und Jugendlichen bis zu 14 Jahren.

Jüngere Kinder sollten von der Behandlung ausgeschlossen werden, solange keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen (s. Dosierungsanleitung). Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist die Dosis zu reduzieren. Akute Porphyrie.

Nebenwirkungen: Gelegentlich kam es unter der Behandlung mit Zantic zu (manchmal starken) Kopfschmerzen, Diarrhöe, Obstipation, Hautausschlag, in seltenen Fällen Erythema multi- forme, Juckreiz, Müdigkeit Schwindel oder Übelkeit. In den meisten Fällen besserten sich die Beschwerden unter fortge- setzter Behandlung. Sehr selten wurde über Fälle von Gelenk- beschwerden und Muskelschmerz berichtet. Seltene Erhöh- ungen der Plasmakreatininwerte sind meist gering und norma- lisieren sich in der Regel unter fortgesetzter Behandlung mit Zantic. Vorübergehende Veränderungen der Leberwerte können auftreten, die sich unter fortgesetzter Behandlung oder nach Beendigung der Therapie zurückbilden. Selten kann unter der Behandlung eine normalerweise reversible Hepatitis mit oder ohne Gelbsucht auftreten. Über Fälle von Gynäkomastie sowie Libidoverlust und Potenzstörungen wurde berichtet. Der kausa- le Zusammenhang zwischen der Anwendung von Zantic und diesen Störungen ließ sich bislang nicht nachweisen. Vereinzelt wurde über Verwirrtheitszustände, Unruhezustände, Depressi- onen und Halluzinationen unter der Behandlung berichtet die überwiegend bei schwerkranken oder älteren Patienten auftra- ten, sowie über Schleiersehen. Die Erscheinungen verschwan- den nach Absetzen der Behandlung wieder. In extrem seltenen Fällen ist über vermehrten Haarausfall berichtet worden. Akute Überempfindlichkeitsrealctionen (z.B. anaphylaktischer Schock, Urtikaria, Quincke-Ödem, Fieber, Bronchialspasmus, Laryngo- spasmus, Eosinophilie, Blutdruckabfall, Brustschmerzen, akute Bauchspeicheldrüsenentzündung) sind sehr vereinzeilt nach Zantic berichtet worden. Vereinzelt wurden unter der Behand- lung mit Zantic Veränderungen des Blutbildes berichtet (Throm- bozytopenie bzvv. Leukozytopenie, die gewöhnlich reversibel sind, sehr seltene Fälle von Agranulozytose, Panzytopenie, manchmal mit Knochenmarkshypoplasie oder -aplasie). Sehr selten kam es zu Herzrhythmusstörungen wie Tachykardie, Bradykardie und AV-Block. Die Anwendung von Arzneimitteln, die den Säuregehalt des Mageninhalts verringern, kann bei be- atmeten Patienten zum Wachstum von bestimmten Keimen (meist gramnegative Bakterien) im Mageninhalt führen. Es be- steht dann die Möglichkeit daß diese Erreger die Atemwege besiedeln. Dadurch kann unter Umständen das Risiko größer werden, daß eine Lungenentzündung auftritt.

Wirkungsweise des Arzneimittels: Histamin Ab-Rezeptor- Antagonist.

Handelsformen und Preise: Zantic Filmtabletten: Packung mit 20 Filmtabletten N1 DM 67,79. Packung mit 50 Filmta- bletten N2 DM 156,84. Packung mit 100 Filmtabletten N3 DM 295,85. Zantic 300 Filmtabletten: Packung mit 20 Filmtabletten N1 DM 121,30. Packung mit 30 Filmtabletten N2 DM 175,82.

Packung mit 50 Filmtabletten N2 DM 280,69. Packung mit 100 Filmtabletten N3 DM 529,43. Anstaltspackungen. Apotheken- Verkaufspreise inkl. 15% MwSt. Verschreibungs-

pflichtig. Stand: Jan. 1995

u lax°

A-1626 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995

Referenzen

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