Deutsche Apotheker-
r und Ärztebank eG
Bank für die Hei/berufe
Emanuel-Leutze-Straße 8, 40547 Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Vertreterversammlung
Wir erlauben uns hiermit, zur ordentlichen Vertreterversammlung einzula- den, die am Freitag, dem 30. Juni 1995, 15.00 Uhr, in Neuss, Swissötel Düsseldorf/Neuss, Rheinallee 1, 41460 Neuss, stattfindet.
Tagesordnung Begrüßung
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 1994 2. Bericht des Aufsichtsrats
3. Bericht über die gesetzliche Prüfung, Stellungnahme des Aufsichts- rats, Beschlußfassung
4. a) Beschlußfassung über den Jahresabschluß 1994 b) Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 5. a) Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 1994
b) Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1994 6. Beschlußfassung über die Änderung von § 26 c der Satzung und
§ 1 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung
— Erhöhung der Verhältniszahl der Mitglieder zu Vertretermandaten — 7. Genehmigung der Vergütungsordnung für Gremiensitzungen der Bank 8. Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
mit der APO Beteiligungs-Holding GmbH 9. Wahlen zum Aufsichtsrat
Zu Beginn dieses Punktes der Tagesordnung wird die Sitzung kurz un- terbrochen, um den einzelnen Berufsständen Gelegenheit zur Bera- tung zu geben.
10. Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses 11. Verschiedenes
Zum Abschluß der Vertreterversammlung Vortrag von Herrn Dagobert Lindlau, Fernsehjoumalist, zu dem Thema:
„Das organisierte Verbrechen".
Stimmberechtigt sind nur die gewählten Vertreter der Bank.
Der Vorstand
Deutsch Helf Rösser Reil Wimmer
WICHTIG UND NEU FÜR SIE
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1658/1659
BASF
Generics
LESERBRIEFE
Krankenhaus
Zu dem Post Scriptum in Heft 17/
1995: „Zeitgeist?":
Idealismus und guter Wille vorhanden
. . . Mir — seit sechs Jahren Oberarzt einer Neurologi- schen Klinik in einem Haus der Maximalversorgung — fie- le es leicht, eine ähnliche Li- tanei von Patientenklagen über Fehlverhalten niederge- lassener Kolleginnen und Kollegen aller Altersstufen und Fachgebiete und deren Hilfspersonal zusammenzu- stellen; nur, wem würde dies helfen, und was nützte es, wenn wir uns — ohne kon- struktive Argumente — ge- genseitig miesmachen?
Die Argumentation des Verfassers ist weder geist- reich noch toleranter als das Benehmen, welches er an- prangert. Da redet er von
„wohlbekannten Gründen"
und weiß selbst nicht, was er damit meint, jedenfalls folgt kein einziges sachliches Ar- gument, sondern lediglich va- ge Anspielungen auf primiti- ve Vorurteile.. .
Ohne die genannten Ver- fehlungen von im Kranken- haus tätigen Schwestern/
Pflegern und Ärztinnen/Ärz- ten schönreden zu wollen:
Einer Patientin, die „nichts hat", also nicht organisch krank ist, muß dies auch ge- sagt werden; simuliert sie, ist diese Information adäquat und ausreichend, hat sie ein somatisiertes psychisches Problem, ist dieses zu be- sprechen oder einer weiteren Therapie zuzuführen. Für diese Art psychosomatischer Grundversorgung fehlt aber bei Berufsanfängern erstens die Ausbildung und zweitens die Zeit wegen immer kürze- rer Liegezeiten und zuneh- mendem bürokratischen Aufwand. Niedergelassene Kollegen tun sich da manch- mal einfacher. Sie können in solcher Situation in ein Kran- kenhaus einweisen und so diesem den „Schwarzen Pe- ter" zuschieben. Am Miß- glücken einer Kommunikati-
an hat selten nur ein Partner schuld: Wenn eine Schwester
„rotzfrech" reagiert, kann dies auch eine verzweifelte Reaktion auf eine unange- messene Anspruchshaltung sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß dieselben Schwestern und Pfleger, wel- che von einem Patienten be- schimpft werden, von ande- ren Patienten oder deren Angehörigen — in Briefen, Postkarten oder Todesanzei- gen — herzlichen Dank erfah- ren.
Ich bin überzeugt davon, daß nicht nur die fachlichen, sondern besonders die menschlichen Anforderun- gen an im Krankenhaus täti- ge Schwestern/Pfleger und Ärztinnen/Ärzte stark zu- nehmen in einer Zeit, in der Ansprüche ständig steigen und Dankbarkeit zunehmend unmodern wird, daß aber Idealismus und guter Wille beim Klinikpersonal auch heute reichlich vorhanden sind. Supervisionsgruppen und ein menschlicher, kolle- gialer Leitungsstil sind An- sätze, diese Problematik an- zugehen.
Dr. med. Robert Pfister, Am- selweg 12, 86356 Neusäß
Abgerissene Tradition . . . Der beklagte „Verhal- tenskodex" spiegelt den Auf- stieg einer Generation wider, die von ihren Eltern eben keine „Infrastruktur des Ver- haltens", sprich Erziehung im Umgang miteinander, erhal- ten hat. Dieses wäre um so dringlicher, als die Welt im- mer enger wird und somit wechselseitige Rücksichtnah- me wichtiger denn je ist...
Dr. med. D. Kroener, Rhein- straße 26, 55116 Mainz
Entlassung sollte möglich sein
. . . Eigene böse Erfah- rungen als Arztfrau mit ei- nem jungen Arzt, der wahr- scheinlich mit einem „Ein- serabitur" sich den „Job" aus- gesucht hat, der angeblich am A-1624 (6) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995
Verschiedene Schwindelzustände Nebenwirkungen nicht bekannt Kassenüblich Niedrige Tagestherapiekosten Tbl. zw. DM 0,81 und DM 1,01
SPEK TRUM LESERBRIEFE
meisten „Kohle bringt", und die Angst, als älterer Mensch solchen jungen, dynami- schen, alles besser wissenden Herren und auch Damen in Weiß ausgeliefert zu sein, veranlassen mich zu diesem Schreiben.
In meiner Generation gab es noch keine Ausbildung zu Sozialpädagogen und -thera- peuten, es wurde nicht disku- tiert, sondern gearbeitet, es wurden auch nicht alle eige- nen Mißerfolge psychoanaly- tisch auf die bösen Eltern, die schlimme Umwelt usw. ge- schoben, es gab noch keine
„Jobs", dafür Berufe, und dieses Substantiv kommt doch wohl von berufen.. .
Gewiß, das Rad der Zeit läßt sich nicht zurückdrehen, aber trotz aller arbeitsrechtli- cher Bestimmungen sollte doch in den Fällen, in denen sich angestellte Ärzte so be- nehmen, wie in dem Artikel
ausgeführt wurde und wie ich es selbst erlebt habe, eine Entlassung wegen „firmen- schädigenden Verhaltens"
möglich sein. Bei der heu- tigen Konkurrenzsituation dürfte sich ein niedergelasse- ner Arzt solche Allüren wohl im eigenen Interesse nicht er- lauben dürfen.
Gisela Fischer, Heinlen- straße 28, 72072 Tübingen
Egoismen werden herausgefordert
...
Die Geschichte hat ge- zeigt, daß jedes Volk, jedes Gesellschaftssystem seine ur- eigenste Wertschätzung ge- genüber seinen Medizin-„Männern” oder -„Frauen"
entwickelt hat. Im gegenseiti- gen Konsens zwischen Bür- gern und Heilberuflern hat sich die Quantität und Qua- lität der medizinischen Auf-
und Zuwendungen ent- wickelt. Wenn aber die Poli- tik oder der Staat das An- spruchsdenken aufgrund ei- ner Zwangsversicherung zur Nulltarifmentalität eskalie- ren läßt, wenn auf diese Art und Weise Egoismen heraus- gefordert werden, die nur noch das Nehmen, aber nicht mehr das Geben würdigen, dann muß man sich nicht wundern, wenn die Ethik lei- det.
Die Motivation und die Liebe zu einem Beruf lassen sich nicht von Staats wegen befehlen oder verordnen!
Die Verantwortung für Wohl- ergehen und Gesundheit kann nicht kollektivistisch auf eine Staatsinstitution übertragen werden, sie ist das Ergebnis eigener individuel- ler Bestrebungen und Für- oder Vorsorgemaßnahmen.
Insofern ist das, was der anonyme Autor beobachtet
und beschrieben hat, nur ein Resultat der politischen Ver- hältnisse in unserem Land. ..
Dr. Karl-Hermann Karstens, Burgberg 3a, 27283 Verden
Pflegeversicherung
Zu dem Kommentar „Eine Goldgru- be" von Dr. jur. Michael Neumann in Heft 16/1995:
Sinnlose Aufblähung vermeiden
Der unkommentiert im DÄ veröffentlichte Kom- mentar zur Pflegeversiche- rung läßt mich staunen. Die Einstufung als erheblich- oder schwerpflegebedürftig setzt nach den gültigen Richt- linien (Paragraph 17 SGB XI) nicht nur die genannte Häufigkeit, sondern darüber hinaus auch zeitliche Min- destlimits der täglichen Pille-
Zusammensetzung: Tabletten: 1 Tabl. enthält: Anamirta cocculus D4 trit. 210,0 mg, Conium maculatum ex herbe recent. D3 trit.
(Vorschrift 7 HAB 1) 30,0 mg, Ambra grisea D6 trit. (Vorschrift 7 HAB 1) 30,0 mg, Petroleum rectificatum D8 trit. (Vorschrift 7 HAB 1) 30,0 mg. Gemeinsam potenziert über die letzten 2 Stufen gemäß HAB 1, Vorschrift 40c. Anwendungsgebiete: Die Anwendungsge- biete entsprechen den homöopathischen Arzneimittelbildern. Dazu gehören: Verschiedene Schwindelzustände. Gegenanzeigen:
Nicht bekannt. Nebenwirkungen: Nicht bekannt. Hinweis: Es können sogenannte Erstverschlimmerungen vorkommen, die jedoch unbedenklich sind. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Nicht bekannt Besonderer Hinweis: Die Tabletten wirken nicht sedierend und beeinträchtigen daher auch nicht die Verkehrs- sicherheit oder die Aufmerksamkeit beim Umgang mit Maschinen.
Dosierungsanleitung und Art der Anwendung: 3mal täglich 3 Tabletten unter der Zunge zergehen lassen, bei anfallsweisem Schwindel anfangs alle 15 Minuten 1 Tablette. Darreichungsform und Packungsgröße: Vertigoheel-Tabletten (Zul.-Nr.: 13442.00.00).
Packung mit 100 Tabletten DM 11,20; Packung mit 250 Tabletten DM 22,40. Zusammensetzung: Tropfen: 100,0 g enthalten:
Conium maculatum Dil. D3 (HAB 1, Vorschr. 2a), Ambra grisea Dil. D6 (HAB 1, Vorschr. 4b), Petroleum rectificatum Dil. D8 (HAB 1, V. 5a) jeweils 10,0 g; Anamirta cocculus Dil. D4 70,0 g. Enthält 35 Vol.-% Alkohol. (Potenzierung der letzten 2 Stufen jeweils gemäß HAB 1, Vorschrift 40a). Zusammensetzung: Injektionslösung:
1,1 ml enthalten: Cocculus D3 7,7 gl, Conium D2, Ambra D5, Petroleum D7 jeweils 1,1 gl. Anwendungsgebiete: Schwindel verschiedener Genese (besonders arteriosklerotisch bedingter).
Gegenanzeigen: Nicht bekannt. Nebenwirkungen: Nicht bekannt.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Nicht bekannt.
Besonderer Hinweis: Veitigoheel® hat keine Unverträglichkeit mit Alkohol, keine sedierenden Eigenschaften (keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit usw.). Dosierungsanleitüng und Art der Anwendung: Tropfen: Im allgemeinen 3mal täglich 15-20 Tropfen, bei anfallsweisem Schwindel anfangs alle 15 Mi- nuten 10 Tropfen. Injektionslösung: Bei anfallsweisem Schwindel täglich, sonst 3-1mal wöchentlich 1 Ampulle s.c., i.m., i.c., i.v.
Darreichungsformen und Packungsgrößen: Vertigoheer Tropfen:
Tropfflasche mit 30 ml DM 10,70; Tropfflasche mit 100 ml DM 28,05. Vertigoheer-Injektionslösung: Packung mit 5 Ampullen zu 1,1 ml DM 12,20; Packung mit 10 Ampullen zu 1,1 ml DM 20,15; Packung mit 50 Ampullen zu 1,1 ml DM 68,95;
Packung mit 100 Ampullen zu 1,1 ml DM 115,75.
(Stand: 1. April 1995)
-Heel
Biologische Heilmittel Heel GmbH 76484 Baden-Baden
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 23, 9. Juni 1995 (7) A-1625