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I 044/2000

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I 044/2000 STA 10. Mai 2000 42C

Interpellation

1457 Frainier, Belprahon (CVP)

Mitunterzeichner: 2 Eingereicht am: 07.02.2000

Gleichstellungskampagne ohne Berner Jura?

Die Gleichstellungsbüros der Westschweiz haben unter dem Titel »Saisissez vos droits — la loi fédérale sur l'égalité vous protège« soeben eine Kampagne zum eidgenössischen Gleichstellungsgesetz lanciert.

In diesem Zusammenhang musste die Öffentlichkeit durch die »Union des femmes du Jura bernois (UFJB)« erfahren, dass der Berner Jura bei der Plakatkampagne vergessen ge- gangen ist.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum wurde der Berner Jura bei dieser Kampagne nicht berücksichtigt?

2. Wäre es nicht möglich, solche Misstöne mit der Schaffung einer Interjurassischen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu vermeiden?

Antwort des Regierungsrates

1. Der Regierungsrat bedauert, dass es die Westschweizer Konferenz der Gleichstel- lungsbeauftragten (Conférence latine) unterlassen hat, den Berner Jura in ihre Infor- mations- und Sensibilisierungskampagne »Saisissez vos droits« zu integrieren. Es ist tatsächlich unverständlich, dass eine Organisation, die nur acht Partner umfasst (d.h.

die sechs Westschweizer Kantone sowie die Kantone Bern und Tessin), ein Mitglied nicht einbezieht, wenn eine Kampagne lanciert wird, die das gesamte betroffene Ge- biet abdecken soll. Grund für diesen Vorfall ist eine Ungenauigkeit im Mandat, das die Conférence latine der Firma erteilt hat, die mit der Durchführung der Kampagne be- auftragt war.

Die Berner Vertreterin hat an der ersten Sitzung nach dem Start der Kampagne die Conférence latine auf den Vorfall hingewiesen. Einen Monat später, vom 13. bis 26.

März 2000, wurde die Kampagne im Berner Jura und in Biel durchgeführt, ohne dass dem Kanton Bern daraus Kosten entstanden wären. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kampagne kein Echo auslöste. Die Bevölkerung war auf den Plakaten und in Prospekten eingeladen worden, sich bei einer vermuteten Diskriminierung an die zu- ständige französischsprachige Berner Vertreterin zu wenden. Es gingen aber keine Rückmeldungen ein.

2. Die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern und das ju- rassische »Bureau de la condition féminine« sind in der Vorschlagsliste für mögliche gemeinsame interjurassische Institutionen enthalten. Das entsprechende Verfahren ist im Gang, und es ist gegenwärtig noch nicht möglich, irgendwelche Aussagen über die mögliche Bildung eines interjurassischen Gleichstellungsbüros zu machen. Der Regie- rungsrat geht jedenfalls davon aus, dass sich ein solcher Zwischenfall nicht mehr ereignen sollte.

An den Grossen Rat

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