• Keine Ergebnisse gefunden

VA-200805-SOP-HKP-Glukosemessung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-200805-SOP-HKP-Glukosemessung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Sonstiges

Stand: 5. August 2020

iStockphoto.com/adventtr

Häusliche Krankenpflege: interstitielle Glukosemessung

1

Der Gemeinsame Bundesausschuss ergänzt das Leistungsverzeichnis der Häuslichen-Kran- kenpflege-Richtlinie um die Nummer 11a „Interstitielle Glukosemessung“.

Die kontinuierliche interstitielle Gewebsglukosemessung (CGM) ist gegenwärtig in der Leis- tung Nummer 11 („Blutzuckermessen“) des Leistungsverzeichnisses zur Häuslichen-Kran- kenpflege-Richtlinie nicht explizit enthalten. Mit der Ergänzung des Leistungsverzeichnisses zur Glukosemessung bei Patienten mit intensivierter Insulintherapie sollen zukünftig im Rah- men der Behandlungspflege neben der Ermittlung und Bewertung des Blutzuckergehaltes im kapillaren Blut auch Messverfahren der CGM sachgerecht Anwendung finden können. Die Anpassung erfolgte zur Berücksichtigung der aktuellen technischen Entwicklung des Mess- verfahrens der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung.

Bei den aktuell auf dem Markt befindlichen Technologien zur kontinuierlichen Gewebsgluko- semessung (CGM) unterscheidet man Systeme mit Flash Glucose Monitoring (FGM) und Real-Time Continuous Glucose Monitoring (rtCGM). Beide Messsysteme werden von der Leistungsnummer 11a erfasst.

Die Leistung (Auszug aus dem Verzeichnis) ist nur verordnungsfähig bei Patienten mit:

 einer hochgradigen Einschränkung der Sehfähigkeit

 oder einer erheblichen Einschränkung der Grob‐ und Feinmotorik der oberen Extre- mitäten

 oder einer starken Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit

 oder einer starken Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder Realitätsver- lust

 oder entwicklungsbedingt noch nicht vorhandener Fähigkeit, die Leistung(en) zu er- lernen oder selbständig durchzuführen.

Leistungsinhalte sind

 die Ermittlung und Bewertung des interstitiellen Glukosegehaltes,

1 https://www.g-ba.de/beschluesse/4347/

(2)

Verordnung Aktuell – Sonstiges 5. August 2020

Seite 2

 der bedarfsweise Sensorwechsel und

 die bedarfsweise Kalibrierung des CGM-Gerätes.

Der Bedarf für den Sensorwechsel und die Kalibrierung richtet sich insbesondere nach den herstellerspezifischen Vorgaben oder medizinischen Gründen. Die Durchführung der Mess- methode setzt voraus, dass die eingesetzten Pflegefachkräfte in der Anwendung der Geräte geschult sind.

Es werden keine quantifizierenden Hinweise zur Dauer und Häufigkeit der Maßnahme gege- ben, da es sich bei den hier in Betracht kommenden Patienten vorrangig um solche mit insta- biler Stoffwechsellage handelt. Die Häufigkeit der Glukosemessung erfolgt nach Maßgabe des ärztlichen Behandlungsplanes in Abhängigkeit der ärztlich verordneten Medikamenten- therapie.

In der Nummer 11 Blutzuckermessung wird die Angabe zur Dauer der Verordnung dahin- gehend klarstellend konkretisiert, dass die Regelung sich nur auf die Erst- und Neueinstel- lung bezieht.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In Ihrem Praxisverwaltungssystem können Sie die Einstellung so vornehmen, dass die LANR mit dem Namen gekoppelt wird und nur dieser Name (mit Vor- und Nachname) im Aufdruck

Für das Jahr 2021 ist mit den bayerischen Krankenkassen für das Anbringen von Nagelkor- rekturspangen weiterhin eine zusätzliche Förderung vereinbart worden. Geförderte GOP

Die Palliativmedizin kann ihnen diesen Wunsch erfüllen – in besonders schwierigen Fäl- len ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nötig.. Die SAPV dient dem

Hierfür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisher gesondert als verrich- tungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen aufgeführten Leistungen (Ein- reiben

1 Eine sinnvolle durch die Software angebotene Vorbelegung der Konfiguration der Einlösefrist kann beispielsweise in der Form erfolgen, dass der Beginn der Einlösefrist der

Die Verordnung von Unterstützungspflege ist bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Ver- schlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer

Die Dauer der Verordnung einzelner Leistungen wie Medikamentengabe oder Blutzucker- messung muss nur noch dann gesondert auf dem Formular eingetragen werden, wenn diese Dauer

Prüfen Sie auch die Verbrauchsmengen bei inhalativen Darreichungsformen zur Be- handlung von Asthma oder COPD - eventuell liegt eine Mehrfachausstattung oder ein Fehl- gebrauch vor,