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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
An alle Ärztinnen und Ärzte, die an den Homöo- pathieverträgen mit der BKK und der IKK classic teilnehmen
Stephan Spring Geschäftsführung
Ihr Ansprechpartner:
KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 089 / 57093 400 - 10 Fax: 089 / 57093 400 - 11
E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: Ref VA
16.03.2020
Homöopathieverträge: Anpassungen zum 01.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.04.2020 werden die Abrechnungsnummern sowie die dazugehörigen Vergütungshöhen in den zwischen KBV und einzelnen BKKen sowie der IKK classic vereinbarten Homöopathie- verträgen angepasst.
Eine Auflistung der nun geltenden Abrechnungsnummern sowie die Vergütungen finden Sie in der Anlage.
Darüber hinaus wird die „Teilnahmeerklärung Versicherter“ angepasst. Sie finden die aktuelle Fassung unter www.kvb.de/abrechnung/verguetungsvertraege/homoeopathieversorgung/.
Haben Sie Fragen? Die Beraterinnen und Berater unserer Servicetelefonie Abrechnung sind gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
gez.
Stephan Spring
Geschäftsführer
Anlage
Seite 2
zum Schreiben vom 16.03.2020
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Abrechnungsnummern und Vergütungshöhe bei dem Vertrag mit der IKK classic:
Bezeichnung IKK classic
Abr. Nr. ab dem 01.04.2020
IKK classic Vergütung ab dem
01.04.2020 Homöopathische Erstanamnese ab 13. LJ
mit schriftlicher Aufzeichnung min. 60 Minuten
einmal im Jahr abrechenbar
Ist die Erstanamnese bereits erfolgt, ist eine erneute Erstanamnese nur bei medizinischer Indikation, insb. Di- agnoseänderung, abrechenbar
81201A 97,00 €
Homöopathische Erstanamnese bis 12. LJ mit schriftlicher Aufzeichnung
min. 40 Minuten
einmal im Jahr abrechenbar
Ist die Erstanamnese bereits erfolgt, ist eine erneute Erstanamnese nur bei medizinischer Indikation, insb. Di- agnoseänderung, abrechenbar.
81200A 65,00 €
Homöopathische Folgeanamnese min. 30 Minuten
einmal im Quartal abrechenbar erst nach erfolgter Erstanamnese/
nicht neben Erstanamnese
81204A 48,50 €
Homöopathische Folgeanamnese min. 15 Minuten
zweimal im Quartal abrechenbar erst nach erfolgter Erstanamnese/
nicht neben Erstanamnese
81205A 24,00 €
Repertorisation
max. zweimal im Jahr abrechenbar
81202A 22,00 €
Homöopathische Analyse
max. zweimal im Jahr abrechenbar
81203A 22,00 €
Beratung
max. fünfmal im Quartal abrechenbar nicht neben Erstanamnese oder Folgeanamnese
81206A 11,00 €
Seite 3
zum Schreiben vom 16.03.2020
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Abrechnungsnummern und Vergütungshöhe bei dem Vertrag mit der BKK Securvita, BKK Linde, Daimler BKK, BKK24, BKK Pfaff, BKK Herkules, actimoda krankenkasse, Novitas BKK:
Bezeichnung BKK
Abr. Nr. ab dem 01.04.2020
BKK
Vergütung ab dem
01.04.2020 Homöopathische Erstanamnese ab 13. LJ
mit schriftlicher Aufzeichnung min. 60 Minuten
einmal im Jahr abrechenbar
Ist die Erstanamnese bereits erfolgt, ist eine erneute Erstanamnese nur bei medizinischer Indikation, insb. Di- agnoseänderung, abrechenbar
81201B 92,25 €
Homöopathische Erstanamnese bis 12. LJ mit schriftlicher Aufzeichnung
min. 40 Minuten
einmal im Jahr abrechenbar
Ist die Erstanamnese bereits erfolgt, ist eine erneute Erstanamnese nur bei medizinischer Indikation, insb. Di- agnoseänderung, abrechenbar.
81200B 61,50 €
Homöopathische Folgeanamnese min. 30 Minuten
einmal im Quartal abrechenbar erst nach erfolgter Erstanamnese/
nicht neben Erstanamnese
81204B 46,13 €
Homöopathische Folgeanamnese min. 15 Minuten
zweimal im Quartal abrechenbar erst nach erfolgter Erstanamnese/
nicht neben Erstanamnese
81205B 23,06 €
Repertorisation
max. zweimal im Jahr abrechenbar
81202B 20,50 €
Homöopathische Analyse
max. zweimal im Jahr abrechenbar
81203B 20,50 €
Beratung
max. fünfmal im Quartal abrechenbar nicht neben Erstanamnese oder Folgeanamnese
81206B 10,25 €