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RS-180327-RV-Tonsillotomie-ab-010418-bereits-Teilnehmende

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

An alle am Vertrag teilnehmenden Hals-Nasen- Ohren-Ärzte und Anästhesisten

Dr. med. Pedro Schmelz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes

Ihr Ansprechpartner für Abrechnungsfragen:

Abrechnungsservice Zusatzverträge Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 43 37 Fax: 0 89 / 5 70 93 – 6 49 02 E-Mail: Zusatzvertraege@kvb.de

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag:

KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: VZ-AB

27.03.2018

Aktuelle Informationen zur regionalen Vereinbarung Tonsillotomie bei Kindern mit der BKK-VAG ab dem 01.04.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer Rückmeldungen und der engen Zusammenarbeit mit den von der Verein- barung betroffenen Berufsverbänden konnte die 1. Änderungsvereinbarung überarbeitet werden. Ab dem 01.04.2018 tritt der neue § 140a SGB V-Vertrag in Kraft, der sowohl die 1. Änderungsvereinbarung als auch die Übergangsregelung ersetzt. Informationen zu dessen Inhalten und den damit verbundenen Optimierungen finden Sie nachstehend:

 Die Altersgrenze hat sich bei teilnahmeberechtigten Kindern erhöht. Teilnahmebe- rechtigt sind alle bei den BKKen versicherten Kinder, die das zweite, aber noch nicht das dreizehnte Lebensjahr (1 Tag vor dem 13. Geburtstag) vollendet haben.

 Teilnahmeberechtigt sind nun ebenfalls zugelassene Krankenhäuser gemäß § 108 SGB V hinsichtlich ihrer angestellten Anästhesisten, die an Tonsillotomieeingriffen durch teilnehmende HNO-Operateure mitwirken. Hinweis: Bitte informieren Sie als

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

HNO-Operateur Ihre/n Anästhesisten und das Krankenhaus über den erweiter- ten Teilnehmerkreis. Das Krankenhaus hat für die/den betreffenden Anästhe- sisten eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung einzureichen, um die neuen Zif- fern 93045J (Anästhesieleistung) und 93045K (Aufwachraum) abrechnen zu können. Die Ziffern der Übergangsregelung 97073A - 97073D, 97073H und 97073I sind ab dem 01.04.2018 nicht mehr abrechnungsfähig.

 Gemeinsam mit der BKK-VAG konnte eine Vergütungserhöhung von insgesamt 1,5 % vereinbart werden. Zur Vereinfachung gelten für die Abrechnung ab dem 01.04.2018 die gleichen Ziffern wie beim BARMER-Vertrag.

 Zusätzlich sind die Vertragspflichten zur Photodokumentation, elektronischen Doku- mentation und zur Patientenbefragung für die HNO-Operateure entfernt worden.

 Die Kontraindikationen wurden aktualisiert, so dass nur die schwerwiegenden Ne- benerkrankungen, Gerinnungsstörungen, akute Tonsillitis/Infektion und Nasen-Ra- chen-Fibrom bei Adenotomie als Vertragsbestandteil beibehalten werden.

 Um den bürokratischen Aufwand für Sie zu verringern, gehen wir davon aus, dass Sie an einer weiteren freiwilligen Vertragsteilnahme interessiert sind. Wenn Sie nicht mehr teilnehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich an die Adresse Kassen- ärztliche Vereinigung Bayerns, Qualitätssicherung, Elsenheimerstr. 39, 80687 Mün- chen mit.

Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, den Pflichten, zur Vergütung und zur Evaluation des Vertrages finden Sie unter http://www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung  Vergütungsverträge  T  Tonsillotomie.

Freundliche Grüße

gez.

Dr. Schmelz

1. stv. Vorsitzender des Vorstandes

Referenzen

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