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RS-190715-QSV-Abklaerungskolposkopie

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Academic year: 2022

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15.07.2019

Neue Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie ab 01.01.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Start des organisierten Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen der bundes- weit gültigen Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme des Gemeinsamen Bundesausschusses wird zum 01.01.2020 die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Abklä- rungskolposkopie in Kraft treten.

Die konsentierte QSV Abklärungskolposkopie befindet sich derzeit noch im Unterschriften- verfahren, die Beratungen zu den Gebührenordnungspositionen (GOP) sind noch nicht abge- schlossen. Sobald uns hier neue / weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.

Nachfolgend vorab die wichtigsten Inhalte der bereits konsentierten QSV zur Information:

Fachliche Anforderungen

Die Anforderungen an die fachliche Befähigung sind an eine erfolgreiche Teilnahme an ei- nem Basiskolposkopiekurs von 8 Stunden und an einem Fortgeschrittenenkurs von 14 Stun- den gebunden.

Außerdem muss ein Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befund der Portio, Vagina und Vulva, davon mindestens 30 histologisch gesicherte Fälle intraepithelia- ler Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten 12 Monaten vorliegen.

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Seite 2

zum Schreiben vom 15.07.2019

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Alternativ gilt der Nachweis der Untersuchungszahlen auch dann als erbracht, wenn eine klinische Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik, über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Diagnostik abnormer Be- funde von Portio, Vagina und Vulva in den letzten 24 Monaten nachgewiesen wird.

Wenn Sie bereits Kolposkopien durchführen, ist es schon jetzt möglich, den fachlichen Nachweis bis zur Antragsstellung zu vervollständigen. Zur Erfassung Ihrer Untersuchungs- zahlen ist das Formular „Persönlicher Einzelnachweis“ auf unserer Homepage unter www.kvb.de / Praxis / Qualität / Qualitätssicherung / A / Abklärungskolposkopie eingestellt.

Dieses reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie ein. Den Antrag stellen wir Ihnen im zeitlichen Zu- sammenhang mit dem Inkrafttreten der QSV zur Verfügung.

Apparative und räumliche Ausstattung

Das Kolposkop, mit dem die Abklärungskolposkopien durchgeführt werden, muss über min- destens zwei Vergrößerungsstufen zwischen 7- und 15-fach sowie über eine Lichtquelle verfügen. Analoge Geräte müssen eine direkte binokulare Befundung/Beurteilung ermögli- chen, digitale Geräte müssen in Bildqualität und Auflösung mindestens dem Standard der analogen Geräte entsprechen. Außerdem muss die Praxis mit einem gynäkologischen Stuhl ausgestattet sein.

Dysplasie-Sprechstunden und Dysplasie-Einheiten

Die Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie e.V. (AG CPC) pflegt ein Zertifi- zierungssystem, nach welchem Dysplasie-Sprechstunden und Dysplasie-Einheiten einheit- lich zertifiziert werden. Die Anforderungen an die fachliche Befähigung (Nachweis der gefor- derten Kurse und Untersuchungszahlen) gelten bei Nachweis eines entsprechend gültigen Zertifikats als erfüllt.

Freundliche Grüße gez.

P. Hausbeck, Ass. jur.

Leiter Qualitätssicherung

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