Praktika/Institutionspraktikum II/ Konzeption 2018-19
INSTITUTIONSPRAKTIKUM II ( 160 Stunden )
Konzeption
Möglichkeit 1 - Kindergarten- / Grundschule
Das Praktikum gliedert sich in ein dreiwöchiges Kindergarten-Praktikum und ein direkt
anschließendes einwöchiges Grundschul-Praktikum in der Grundschule, die im Einzugsbereich des entsprechenden Kindergartens liegt.
Möglichkeit 2 – Schulkindbetreuung / Grundschulen und Förderschulen
Das Praktikum kann vier Wochen in einer Grund- oder Förderschule mit professioneller Mittagsbetreuung (z.B. gebundene u. offene Ganztagsschulen, Schulen mit Mittagsbetreuung, Förderschulen mit Tagesstätten und Horte) absolviert werden.
Ziele und Inhalte
Zwei Themenschwerpunkte bestimmen die Ziele und Inhalte dieses Praktikums:
1. Das Erfassen und Vergleichen von Bildungsverständnis und Bildungsprozessen im Kindergarten und in der Grundschule
2. Das Kennenlernen bestehender und angestrebter Kooperationsformen im Kindergarten und in der Grundschule
Ein Schwerpunkt dieses Praktikums liegt für die Studierenden darin, die zu dem Zeitpunkt vorbereiteten theoretischen Inhalte zum Lernfeld „Bildung und Bildungsprozesse“ praxisnah zu verknüpfen. Der Bildungsbegriff im Kindergarten und in der Grundschule soll mit dem Ziel der Eigenständigkeit, aber auch der Annäherung und Gemeinsamkeit beider Institutionen vielseitig erfahrbar werden. Die Umsetzung von drei aufeinander aufbauenden Angeboten erfolgt im Kindergarten und wird mit den Kindern partizipativ gestaltet.
In der Schule finden vergleichende Beobachtungen und Auswertungsgespräche mit der Lehrkraft statt. Aus dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan wählen die Studierenden einen themenbezogenen Bildungs- und Erziehungsbereich aus (z. B. sprachliche, naturwissenschaftliche, musikalische Bildung) und vergleichen ihre Erfahrungen mit den Anforderungen des ausgewählten Bildungsbereiches.
Zielsetzungen
Die Studierenden erfassen, erkennen:
- Grundbedürfnisse von Vorschul- und Grundschulkindern
- Bildungsschwerpunkte und Bildungsprozesse und deren Umsetzung im Kindergarten und in der Grundschule und erproben methodisches Handeln in Bildungsprozessen
- Erfahrungs- und Bildungsräume im Kindergarten und in der Grundschule (z.B. Materialangebot und Raumgestaltung, Lern- und Spielräume, Räume für Kommunikation/Interaktion)
- pädagogische Grundhaltungen gegenüber dem Kind / der Familie
- Kooperationsformen hinsichtlich des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule - institutionelle und äußere Rahmenbedingungen von Kindergarten und Grundschule
Aufgabenstellung für das Praktikum im Kindergarten
Beobachtungen und Interview
Erfassen von Bildungsprozessen und -schwerpunkten durch eigene Beobachtungen und Gespräche mit der / dem Erzieher/-in. Entwicklung von Umsetzungsideen im Dialog mit den Kindern.
Erprobung methodischen Handelns in Bildungsprozessen durch Planung und Durchführung gezielter Angebote (mit schriftlicher Ausarbeitung, Dauer circa 30-40 Minuten):
- gezieltes Beobachten der Gruppe insgesamt und einzelner Kinder sowie Austausch mit ihnen hinsichtlich ihrer Bedürfnisse, Interessen und Verhaltensweisen
- Erstellen einer Situationsbeschreibung und Entscheidung für daraus resultierende Bildungsangebote - Anwenden von Methoden der Gesprächsführung und Entscheidungsfindung mit Kindern
- Formulieren von Zielen
- Entwickeln von drei aufeinander aufbauenden gezielten Angeboten (thematische Einheiten, Projekt) - Partizipative Entscheidungsfindung, welche Medien, Methoden und Vorgehensweisen der Situation
angemessen sind
- Erproben und Üben von verschiedenen methodischen Vorgehensweisen - Reflektion mit den Kindern ( Lernerfahrungen etc.)
- gezieltes Reflektieren des pädagogischen Handelns und Einschätzen der Wirkung auf die Kinder
Praktika/Institutionspraktikum II/ Konzeption 2018-19
Kooperation von Kindergarten und Grundschule
Kennenlernen bereits bestehender und angestrebter Kooperationsformen durch ein Interview mit der / dem Erzieher/-in
Gestalten von Übergängen
Kennenlernen bestehender und angestrebter Konzepte zur Gestaltung von Übergängen ( Interview der Fachkräfte)
Rahmenbedingungen für das Praktikum im Kindergarten
Mögliche Praxisfelder
Das Praktikum soll grundsätzlich im Regelkindergarten abgeleistet werden. Es ist auch möglich, in einem Waldkindergarten, einem Kindergarten mit Einzelintegration / integrativer Kindergarten oder Kindergarten mit alterserweiterten Gruppen zu praktizieren. .
Zielgruppe
Kinder, die in den oben genannten Einrichtungen betreut werden
Dauer und Zeitraum
Das Praktikum wird als vierwöchiges Blockpraktikum im Grundkurs abgeleistet und beginnt nach den Winterferien. Die 4. Woche vormittags dient der Hospitation in der Grundschule, anschließend wird an der jeweils angebotenen Schulkindbetreuung oder erneut in der Kindergartengruppe teilgenommen. Falls das Betreuungsangebot weniger als den Zeitrahmen bis 14.00 Uhr vorsieht, gehen die Praktikant/-innen zurück in den Kindergarten.
Organisation
In der Regel suchen sich die Studierenden ihre Praktikumsstelle selbst und sprechen dies mit ihrer / ihrem Praxisdozent/-in ab. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine bestimmte Einrichtung zugewiesen werden. Die Studierenden müssen mit der Praxisstelle abklären, dass die vorgeschriebenen Aufgaben und Zielsetzungen des Praktikums in dieser Einrichtung verwirklicht werden können.
Während des Praktikums werden die Studierenden von ihrer / ihrem Praxisdozent/-in einmal besucht. Bei diesem Besuch müssen sie eine der geplanten gezielten Angebote mit den Kindern durchführen. Für das anschließende Reflexionsgespräch ist genügend Raum und Zeit einzuplanen.
Schriftliche Arbeiten
Über das gesamte Praktikum wird ein Bericht nach vorgegebenem Inhaltsverzeichnis angefertigt. Des Weiteren sind von den drei gezielten Angeboten eines nach dem vorgegebenen Schema schriftlich auszuarbeiten, die Ausarbeitung wird beim Praxisbesuch vorgelegt.
Beurteilung, Benotung
Praxisbesuch und Praxisbericht werden von der / dem zuständigen Praxisdozent/-in benotet. Die Praxisanleitung beurteilt die Leistungen der Studierenden nach vorgegebenen Kriterien der Fachakademie.
Fehlzeiten
Ab dem 1. Tag müssen die Studierenden ein ärztliches Attest vorlegen und die PraxisdozentInnen darüber informieren. Ähnlich wie im Unterricht sind 20% Fehlzeit grundsätzlich möglich, bei 4 Wochen entspricht dies 4 Tagen. Wenn die Fehlzeit über 20% hinausgeht, müssen diese Fehltage nachgeholt werden. Die Fehlzeiten können auch in den Sommerferien nachgeholt werden, zusätzlich können individuelle Lösungen mit der / dem zuständigen Praxisdozent/-in besprochen werden.