Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1109 vom 30. Juni 2015
Änderung von § 27 der Sozialhilfeverordnung (SGS 850.11) – Durchführung der Anhörung
Die Finanz- und Kirchendirektion unterbreitet den Entwurf einer Änderung betreffend Ände- rung der Sozialhilfeverordnung zur Verabschiedung zuhanden der Anhörung.
://: Die Finanz- und Kirchendirektion wird beauftragt, bei den Einwohnergemeinden die Anhörung zur Änderung der Sozialhilfeverordnung durchzuführen.
Verteiler:
− Kantonales Sozialamt
− Finanz- und Kirchendirektion (3)
Der Landschreiber: