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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. Anhörungsentwurf vom 28. Oktober 2014

Kantonale Asylverordnung (kAV)

Änderung vom

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Die Kantonale Asylverordnung vom 16. Oktober 20071 wird wie folgt geändert:

§ 11 Kranken- und Unfallversicherung

Die Gemeinden schliessen für Personen gemäss § 1 die obligatorische Kranken- und Unfall- versicherung bis höchstens 90% der Kantonalen Durchschnittsprämie ab.

§ 16 Herabsetzung

Die Unterstützung darf aufgrund schuldhafter Verletzung der Pflichten höchstens um 30%

der Unterstützungen gemäss den §§ 8-10 herabgesetzt werden. Im Übrigen gelten die Best- immungen der §§ 17a und 18 der Sozialhilfeverordnung2 sinngemäss.

§ 18 Absatz 1bis Buchstabe a

1bis Er entschädigt die Gemeinden für die Kosten der obligatorischen Kranken- und Unfall- versicherung der bedürftigen Personen gemäss § 1

a. für die Prämien pauschal 90% der kantonalen Durchschnittsprämie,

II.

Keine Fremdänderungen.

III.

Keine Fremdaufhebungen.

1 GS 36.0303, SGS 850.19

2Fassung vom…. (GS…), SGS 850.11

(2)

2

IV.

Diese Änderung tritt am …in Kraft.

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