Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. Anhörungsentwurf vom 28. Oktober 2014
Kantonale Asylverordnung (kAV)
Änderung vom
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Die Kantonale Asylverordnung vom 16. Oktober 20071 wird wie folgt geändert:
§ 11 Kranken- und Unfallversicherung
Die Gemeinden schliessen für Personen gemäss § 1 die obligatorische Kranken- und Unfall- versicherung bis höchstens 90% der Kantonalen Durchschnittsprämie ab.
§ 16 Herabsetzung
Die Unterstützung darf aufgrund schuldhafter Verletzung der Pflichten höchstens um 30%
der Unterstützungen gemäss den §§ 8-10 herabgesetzt werden. Im Übrigen gelten die Best- immungen der §§ 17a und 18 der Sozialhilfeverordnung2 sinngemäss.
§ 18 Absatz 1bis Buchstabe a
1bis Er entschädigt die Gemeinden für die Kosten der obligatorischen Kranken- und Unfall- versicherung der bedürftigen Personen gemäss § 1
a. für die Prämien pauschal 90% der kantonalen Durchschnittsprämie,
II.
Keine Fremdänderungen.
III.
Keine Fremdaufhebungen.
1 GS 36.0303, SGS 850.19
2Fassung vom…. (GS…), SGS 850.11
2
IV.
Diese Änderung tritt am …in Kraft.