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TOP 4 - Besetzung des Gebäudes Lahnstraße 61-63 („Dete“), Beschlussvorschlag (2) GRÜNE, LINKE: "Schaffung eines FLINTA-Raumes in Bremen" (Beirat Neustadt 21.01.21)

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Academic year: 2022

Aktie "TOP 4 - Besetzung des Gebäudes Lahnstraße 61-63 („Dete“), Beschlussvorschlag (2) GRÜNE, LINKE: "Schaffung eines FLINTA-Raumes in Bremen" (Beirat Neustadt 21.01.21)"

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Beschlussvorschlag zur Beiratssitzung am 21.01.21 - eingereicht von Bündnis90/DieGrünen und Die 1

LINKE 2

Schaffung eines FLINTA-Raumes in Bremen 3

Die Besetzung des Gebäudes der ehemaligen DETE hat darauf aufmerksam gemacht, dass in der Stadt 4

Bremen ein (physischer) Raum für FLINTA-Personen fehlt . 5

Demokratiefeindliche Erklärungen aus der Gruppe der ursprünglichen Besetzer*innen der Rosaroten 6

Zora verurteilt der Beirat Neustadt scharf. Es ist klar, dass mit dieser Gruppe Verhandlungen über eine 7

Zwischennutzung nicht zu führen waren.

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Dies trifft explizit nicht auf die Personen zu, welche die Verhandlungen mit SKUMS und Müller &

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Bremermann geführt haben und letztlich eine friedliche Lösung und Einigung herbeigeführt haben. Der 10

Beirat unterstützt ausdrücklich Verhandlungen mit dieser friedlichen und verhandlungsbereiten Gruppe 11

über die Schaffung des geforderten FLINTA-Raumes. Der Beirat erkennt die Notwendigkeit eines solchen 12

Raumes in der Stadt Bremen an.

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Der Beirat begrüßt, dass die Besetzung friedlich aufgelöst wurde.

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Der Beirat begrüßt, dass die derzeitigen Nutzer*innen des Gebäudes DETE das Außengelände 15

hergerichtet haben. Er bedauert, dass dies so lange gedauert hat. Der Beirat wünscht sich einen 16

Austausch zwischen Nachbar*innen und den derzeitigen Nutzer*innen. Er bietet an, hierfür ein Forum zu 17

schaffen.

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Der Beirat Neustadt geht davon aus, dass aufgrund des baulichen Zustands keine langfristige Möglichkeit 19

zur Nutzung der ehemaligen DETE besteht. Er fordert die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, 20

Stadtentwicklung und Wohnungsbau daher auf, kurzfristig die Suche nach Alternativen zu unterstützen, 21

die für eine längerfristige oder dauerhafte Nutzung geeignet sind. Dabei ist sorgfältig zu prüfen, mit 22

welchen Initiativen und Unternehmen Nutzungsverträge geschlossen werden können.

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Der Beirat Neustadt bittet über das weitere Verfahren von den zuständigen Stellen auf dem Laufenden 24

gehalten zu werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzbarkeit des Gebäudes. Der Beirat möchte, dass 25

sobald ein Konzept von Seiten der verhandelnden Gruppierung vorliegt, dieses im Beirat vorgestellt wird.

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