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TOP 21 - Nutzung der Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige in der Stadt Bremen

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 4. Mai 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

29.04.2021 S 11

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 04.05.2021

„Nutzung der Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige in der Stadt Bremen“

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft) A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Wie viele aller berechtigten pflegebedürftigen Menschen in Bremen nutzen den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € nach § 45a SGB XI für Unterstützungsleistungen aktuell?

2. Bei welchen Anbietern können Pflegebedürftige zu welchen Kosten wie viele Unterstützungsstunden monatlich für die 125 € einkaufen? (Bitte wenigstens das günstigste und das teuerste Angebot angeben).

3. Wie vielen der eingehenden Anfragen nach Unterstützungsleistung konnten die Bremer Dienstleistungszentren vor drei Jahren und wie vielen können sie heute nachkommen?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Im Jahr 2020 nutzten 3.622 Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für die Inanspruchnahme der landesrechtlich anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Die Zahl der Angebote und die Inanspruchnahme sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Zu Frage 2:

In der Stadt Bremen sind aktuell 54 Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt. Die Kosten für die Angebote liegen zwischen 8,50 € und 30,00 € pro Stunde.

Zu Frage 3:

Die Dienstleistungszentren vermitteln qualifizierte Alltagsassistentinnen bzw.

Alltagsassistenten zur Unterstützung im Alltag. Die Inanspruchnahme dieses Angebots der Dienstleistungszentren durch die Pflegebedürftigen steigt seit Jahren kontinuierlich an.

Im Jahr 2018 haben 2.076 Pflegebedürftige das Angebot in Anspruch genommen. Im Jahr 2019 waren es 2.995. Im Jahr 2020 nahmen 3.086 Pflegebedürftige das Angebot der Dienstleistungszentren in Anspruch.

Derzeit können nicht alle 17 Dienstleistungszentren zeitnah allen Pflegebedürftigen eine qualifizierte Alltagsassistentin bzw. einen Alltagsassistenten vermitteln. In Einzelfällen kommt es zu Wartezeiten von durchschnittlich drei Wochen.

(2)

- 2 - C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Bei der Inanspruchnahme der Pflegebedürften von Angeboten zur Unterstützung im Alltag handelt es sich um eine Erstattungsleistung nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches – Pflegeversicherung. Dieses hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt.

Frauen erbringen häufiger als Männer ehrenamtlich qualifizierte Leistungen zur Unterstützung im Alltag. Die Inanspruchnahme der Angebote von weiblichen Pflegebedürftigen ist höher als von männlichen Pflegebedürftigen.

E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 29.04.2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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