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Coronavirus: Informationen für Kitas und Schulen

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Academic year: 2022

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Gesundheit und Umwelt

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Freie

Gesundheitsamt ~.... Hansestadt

lJ Bremen

Referat Infektionsepidemiologie

Information für Kitas und Schulen:

Ist ein Kind krank? Wann muss es zu Hause bleiben?

Wann darf es in die Kita oder die Schule?

Es ist nicht immer einfach, zu entscheiden, ob ein Kita- oder Schulbesuch bei bestimmten Erkältungszeichen möglich ist oder nicht. Diese Information soll der Einrichtung dabei helfen.

1. Grundsätzlich gilt: Kinder, die Fieber (Fieber ist eine Körpertemperatur von 38 °C und mehr) haben oder eindeutig krank sind, gehören nicht in die Kita oder die Schule. Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Kind krank ist, informieren Sie bitte die Eltern.

2. Bei einem oder mehreren dieser Symptome bleibt das Kind zu Hause:

• Fieber (mehr als 38 °C Körpertemperatur)

• Fieber und schwere Atemwegssymptomatik (z.B. starker Husten)

• grippeähnliche Symptome (z.B. Gliederschmerzen, Schüttelfrost, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Kurzatmigkeit)

• plötzlich aufgetretener anhaltender Husten

• Halsschmerzen

• Durchfall und Erbrechen

Es ist zu empfehlen, dass die Erziehungsberechtigten in einer solchen Situation mit dem Kinderarzt Kontakt aufnehmen.

Das Kind darf 24 Stunden nach seiner Genesung ohne Auflagen wieder in die Einrichtung gehen. Die Vorlage eines Attests oder eines negativen Testergebnisses ist nicht erforderlich.

Eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten, dass Ihr Kind wieder gesund ist, kann bei Bedarf bei der Einrichtung abgegeben werden.

Diese Information wurde vom Gesundheitsamt Bremen erstellt unter Mitarbeit des Bremer Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und der Senatorin für Kinder und Bildung (Stand 19.08.2020)

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Gesundheit und Umwelt

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Gesundheitsamt ~.... Hansestadt

lJ Bremen

3. Wenn direkter Kontakt zu einer positiv auf COVID-19 (Corona) getesteten Person bestanden hat oder sogar ein positives Testergebnis für das Kind vorliegt, darf es nicht in die

Einrichtung.

In diesem Fall wird sich das Gesundheitsamt ohnehin im Rahmen seiner Ermittlungen mit Ihnen in Verbindung setzen.

4. Bei diesen Symptomen darf ein Kind die Einrichtung besuchen:

(Voraussetzung: Das Kind hatte keinen Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person)

• eine laufende Nase

• ein einfacher Schnupfen, wenn sich das Kind ansonsten wohl fühlt,

• Niesen und Husten aufgrund von Heuschnupfen oder einer Pollenallergie.

• Gelegentliches Husten, wenn das Kind ansonsten gesund ist

Gesundheitsamt Bremen - Infektionsepidemiologie

Horner Str. 60-70 | 28203 Bremen

Internet: www.gesundheitsamt.bremen.de/coronavirus

Diese Information wurde vom Gesundheitsamt Bremen erstellt unter Mitarbeit des Bremer Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und der Senatorin für Kinder und Bildung (Stand 19.08.2020)

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