• Keine Ergebnisse gefunden

133. Interimistische Bestellung eines Studienprogrammleiters

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "133. Interimistische Bestellung eines Studienprogrammleiters"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2006/2007 – Ausgegeben am 12.06.2007 – 28. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R 133. Interimistische Bestellung eines Studienprogrammleiters

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan Ass.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Hameter interimistisch zum Studienprogrammleiter Altertumswissenschaften bestellt. Die interimistische Funktion beginnt am 1. Juni 2007 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

Der Vizerektor:

M e t t i n g e r

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oktober 2013 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

März 2013 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs..

April 2012 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

Oktober 2011 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

Oktober 2011 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12

3 Organisationsplan auf Vorschlag der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters folgende Personen interimistisch zu Stellvertreterinnen oder Stellvertretern der

Die Funktionsperiode endet mit dem Beginn der Funktion einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs.. 2008 zum Studienprogrammleiter

Oktober 2007 und endet mit dem Beginn der Funktion einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12