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120. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2012/2013 – Ausgegeben am 28.03.2013 – 19. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

120. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan folgende Personen interimistisch zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 20. März 2013 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

42. Univ.-Prof. Dr. Werner Huber

an Stelle von Univ.-Prof. Mag. Dr. Herbert Van Uffelen

zum Studienprogrammleiter Philologisch-Kulturwissenschaftliches Doktoratsstudium

Die Vizerektorin:

Weigelin-Schwiedrzik

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