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232. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2016/2017 – Ausgegeben am 29.09.2017 – 38. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

232. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan folgende Personen interimistisch zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktion beginnt mit 1. Oktober 2017 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

34. Mag. Dr. Grzegorz Gugulski

zum Studienprogrammleiter Translationswissenschaft

Die Vizerektorin:

Schn ab l

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