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236. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 27.06.2019 - Nummer 236

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Organisation und Struktur

236 Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan folgende Personen interimistisch zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktion beginnt mit 19. Juni 2019 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

35. Mag. Dr. Karl Schörghuber

an Stelle von ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Smekal zum Studienprogrammleiter Sportwissenschaft

Die Vizerektorin:

Schnabl

1 29. Stück - Ausgegeben am 27.06.2019 - Nr. 236-236

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