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28. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2014/2015 – Ausgegeben am 03.12.2014 – 6. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

28. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan folgende Personen interimistisch zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktion beginnt mit 1. Dezember 2014 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

17. Univ.-Prof. Dr. Thomas Waitz, M.A.

an Stelle von ao. Univ.-Prof. Dr. Rainer Köppl

zum Studienprogrammleiter Theater-, Film- und Medienwissenschaft Die Vizerektorin:

Schnabl

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