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111. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 29.03.2012 – 19. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

111. Interimistische Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan folgende Personen interimistisch zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 1. April 2012 und endet mit der Bestellung einer Studienprogrammleiterin oder eines Studienprogrammleiters gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan.

26. Univ.-Prof. Dr. Martin Hopf zum Studienprogrammleiter Physik

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

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