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Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg stellt folgende Anträge an die Provinzialsynode der EKKPS: 1.

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6. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 16.5/1 der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen

vom 15. bis 18. November 2006 in Lutherstadt-Wittenberg

Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg stellt folgende Anträge an die Provinzialsynode der EKKPS:

1.

Eckpunkte für die Fortentwicklung der Föderation 1. Zusammenschluss der Teilkirchen

Die Föderationskirchenleitung schlägt vor, dass sich die Teilkirchen im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der neuen gemeinsamen Verfassung und der notwendigen einheitlichen Kirchengesetze zu einer Kirche zusammenschließen.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS:

Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg stimmt vorstehendem Wortlaut zu.

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Gemeinsames Bischofsamt

Die Föderationskirchenleitung schlägt vor, dass

a) für die Zeit nach dem 1. Juni 2009 für den Bereich der Föderation ein gemeinsamer Bischof/eine gemeinsame Bischöfin gewählt wird und

b) das Propst- und das Visitatorenamt als regionalbischöfliches Amt profiliert wird, dem die ständige Vertretung des Bischofs/der Bischöfin in der jeweiligen Region obliegt. Die AG „Geistliche Leitung“ wird gebeten, einen Vorschlag zu Zahl, Ausstattung und künftigen Sitzen der „Regionalbischöfe“ vorzulegen.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS zu a):

Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg beantragt, den Zeitpunkt zu streichen.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS:

Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg beantragt, dass für den Bereich der Föderation ein gemeinsamer Bischof/

eine gemeinsame Bischöfin gewählt wird und ein oder mehrere Stellvertreter des Bischofs / der Bischöfin gewählt werden.

Es wird der Antrag auf Abschaffung des Propst- und Visitatorenamtes gestellt. Dieser Antrag fand Unterstützung.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS zu b):

Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg beschließt, den Antrag auf Abschaffung des Propst- und Visitatorenamtes zu stellen.

Weiterhin wird der Antrag auf Aussetzung der Föderation beider Kirchen gestellt. Dieser Antrag fand keine Unterstützung.

3. Kirchenamt und Bischofsamt an einem Standort Die Föderationskirchenleitung schlägt vor:

a) Die beiden Standorte des Kirchenamtes werden an einem Standort zusammengeführt, der zugleich Sitz des gemeinsamen Bischofs / der gemeinsamen Bischöfin ist. Mit der Zusammenführung soll 2009 begonnen werden;

sie soll möglichst 2010 abgeschlossen sein.

b) Das neue Kirchenamt soll an einem dritten Standort – in Halle oder in Erfurt - eingerichtet werden; das Kirchenamt wird gebeten, bis zum September 2006 für diese beiden Standorte eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.

Magdeburg und Eisenach sind jeweils als Sitz eines Propst- /Visitatorenamtes und eines Kirchlichen Verwaltungsamtes / Kreiskirchenamtes zu erhalten bzw. vorzusehen.

c) Sofern sich die Einrichtung des Kirchenamtes an einem neuen Standort als nicht realisierbar erweisen sollte, ist eine Entscheidung für einen der vorhandenen Standorte in Eisenach oder Magdeburg zu treffen.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS zu a):

Die Kreissynode des Kirchenkreises Merseburg beantragt, Satz 2 des Absatzes a) zu streichen.

Die Synodalen sprechen sich dafür aus, dem Wortlaut in Absatz b) und c) zuzustimmen.

4. Änderung und Ergänzung des Föderationsvertrages

Die Föderationskirchenleitung schlägt vor, dass die zur Realisierung von Ziffern 1 bis 3 erforderliche Änderung und Ergänzung des Föderationsvertrages im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die neue Verfassung in der Föderationssynode und in den Teilkirchensynoden im Frühjahr 2008 erfolgt. Die Föderationskirchenleitung beschließt, dass die Teilkirchensynoden bei den Herbsttagungen 2006 um eine Richtungsentscheidung gebeten werden, ob und ggf. unter

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Berücksichtigung welcher Gesichtspunkte der in den Ziffern 1 bis 3 beschriebene Weg in einer Beschlussvorlage für die Synoden im Frühjahr 2008 zu konkretisieren ist.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS:

Die Synodalen sprechen sich dafür aus, dem Wortlaut zuzustimmen.

5. Standortkonzept für die Einrichtungen und Werke

Im Rahmen eines Gesamtkonzepts sind die Standorte der Einrichtungen und Werke zu konzentrieren. Das Kollegium des Kirchenamtes wird gebeten, bis zum Herbst 2006 ein detailliertes Gesamtkonzept vorzulegen. Die Beschlussfassung erfolgt nach den Herbsttagungen der Teilkirchensynoden 2006 spätestens bei der 1. Sitzung der Föderationskirchenleitung 2007.

Antrag an die Provinzialsynode der EKKPS:

Die Synodalen sprechen sich dafür aus, dem Wortlaut zuzustimmen.

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