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Datenschutzkonferenz tagt zum 100. Mal

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Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 19.11.2020

Datenschutzkonferenz tagt zum 100. Mal

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird sich am 25. und 26. November 2020 in einer Videokonferenz zur 100.

Sitzung seit ihrem Bestehen treffen. Den Vorsitz wird der Sächsische Datenschutz- beauftragte Andreas Schurig innehaben. Themen der Jubiläumsveranstaltung wer- den u. a. das Bestandsdaten-Auskunftsverfahrens für Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste, die vorgeschlagene Aufhebung der sicheren Ende-zu-Ende- Verschlüsselung in der Telekommunikation, die immer noch ausstehende Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Pandemiebekämpfung sein.

Schurig: „In den 42 Jahren ihres Bestehens hat sich die DSK immer wieder mit kont- roversen Themen befasst, von der Volkszählung 1983 bis zum Umgang mit den per- sönlichen Daten Corona-positiv Getesteter während der derzeitigen Pandemie. Sie bildet ein erhebliches Gegengewicht zu den Fachministerkonferenzen auf Bundes- ebene. Wir haben uns immer an dem Interesse der betroffenen Personen orientiert, von staatlichen oder privaten Eingriffen in ihre Grundfreiheiten und Grundrechte ver- schont zu bleiben, oder, wenn diese unvermeidlich waren, dass solche Eingriffe zu- mindest verhältnismäßig sind.“

Seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 liegt ein Schwerpunkt der DSK auf der Unterstützung der deutschen Vertreter im Eu- ropäischen Datenschutz-Ausschuss. Des Weiteren befasst sich die DSK intensiv mit der Digitalisierung der Wirtschaft und Verwaltung. So berät sie zum Beispiel den IT- Planungsrat, das zentrale Gremium für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik.

Die DSK tagt in der Regel zweimal jährlich. Sie fasst ihre Ergebnisse in rechtlich nicht bindenden Entschließungen, Beschlüssen, Orientierungshilfen und Anwen- dungshinweisen zusammen. Ihre Adressaten sind der Gesetzgeber, die Öffentlichkeit sowie private und öffentliche Verantwortliche. Beispiele aus letzter Zeit sind etwa die Entschließung zur digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltungen (22.9.2020), die Orientierungshilfe zu Videokonferenzsystemen (23.10.2020) oder der Beschluss zum Einsatz von Wärmebildkameras bzw. elektronischer Temperaturerfassung im Rahmen der Corona-Pandemie (10.9.2020).

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Der DSK arbeiten ihre Fach-Arbeitskreise zu, z. B. die Arbeitskreise „Auskunfteien“,

„Beschäftigtendatenschutz“, „Gesundheit und Soziales“, „Justiz“, „Sicherheit“, „Statis- tik“ oder „Steuerverwaltung“. So bereitete etwa der Arbeitskreis „Technik“ die o. g.

Orientierungshilfe zu Videokonferenzsystemen vor.

Die erste DSK hatte am 7. Dezember 1978 unter hessischem Vorsitz stattgefunden.

Der Vorsitz wechselt – in der Regel in alphabetischer Reihenfolge der Länder und des Bundes – jährlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der DSK:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/

Nachfragen bei Herrn Andreas Schneider, Pressesprecher des Sächsischen Daten- schutzbeauftragten, 0351 – 85471-120; andreas.schneider@slt.sachsen.de

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