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von Christoph Hänggeli Notrecht in der Weiter bildung?

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

31 –3 2 2 9. 7. 2 02 0 924 Editorial

von Christoph Hänggeli Notrecht in der Weiter bildung?

952 Tribüne

L’impact du Covid-19 sur la psychiatrie de demain

960 «Zu guter Letzt»

von Adrian Ritter Die Verletzlichkeit des Menschen

928 Amt für Gesundheit Kanton Zug

Das Konzept des Kantons Zug

für die zweite Welle von COVID-19

(2)

Ob vor dem Cheminée oder im Zug: Reto Krapfs «Kurz und bündig» für unterwegs.

Der «EMH Journal Club» mit Neuigkeiten aus der Forschung als zweiwöchentlicher Podcast.

HÖREN SIE REIN

Podcast Journal Club

Mit akt uellen S tudien

zum Corona virus i m «EMH Jou

rnal Clu

COVID- 19 Extr

a

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Julia Rippstein (Redaktorin Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Dr. med. Daniel Schröpfer, Mitglied FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au;

Prof. Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

FMH

EDITORIAL: Christoph Hänggeli 924 Notrecht in der Weiterbildung? 

925 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

AMT FÜR GESUNDHEIT KANTON ZUG: Brian Martin, Hanspeter Klaey, Andreas Müller, et al.

928 Das Konzept des Kantons Zug für die zweite Welle von COVID-19

Seit Ende Juni 2020 hat der Kanton Zug ein Konzept zur laufenden Beurteilung der Situation, zur Steuerung seiner Massnahmen sowie zur Absprache mit den anderen Kantonen und seinen Partnern auf nationaler Ebene.

Briefe / Mitteilungen

933 Briefe an die SÄZ

935 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

Beat Bumbacher, Beat Bär

936 Resultate der Urabstimmung der FMH Services Genossenschaft 937 Stellen und Praxen (nicht online)

Tribüne

PUBLIC HEALTH: Lukas Zimmerli, Michael Fluri, Peter Droste, Christoph Cina, Florian Leupold, Sven Streit, Lukas Fenner 948 Erfolgreiche Nachwuchsförderung

(3)

Immer

aktuell Grosse fachliche Breite

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INHALTSVERZEICHNIS 922

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services

Redaktionsadresse: Nina Abbühl, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, www.emh.ch

Anzeigen:

Markus Süess,

Key Account Manager EMH Tel. +41 (0)61 467 85 04, markus.sueess@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Inserateannahme, Tel. +41 (0)61 467 86 08, stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Name des Verfassers ist in jedem

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Druck: Vogt-Schild Druck AG, https://www.vsdruck.ch/

Tribüne

COVID-19: Daniele Zullino, Yasser Khazaal, Gabriel Thorens 952 L’impact du Covid-19 sur la  psychiatrie de demain 955 Spectrum

Horizonte

STREIFLICHT: Daniel Schlossberg 956 Dr. Glaus im Webinar

958 Buchbesprechungen

Zu guter Letzt

Adrian Ritter

960 Die Verletzlichkeit des Menschen

HUBER

(4)

Wie das SIWF auf die Herausforderungen von Corona reagierte

Notrecht in der Weiterbildung?

Christoph Hänggeli

Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF

Ein winziges Virus hat Einschränkungen des öffent­

lichen Lebens in der Schweiz verursacht, wie dies seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr vorgekommen ist.

Gestützt auf die Bundesverfassung darf der Bundesrat in Notsituationen auch ohne gesetzliche Grundlage in die Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Dieses Notrecht gipfelte am 16. März im Lockdown, der das öffentliche Leben in der Schweiz weitgehend lahmlegte. Besonders betroffen war das Gesundheitswesen. Vor allem die stationären Einrich­

tungen wurden voll auf die Bewältigung eines Patien­

tenansturms hin ausgerichtet, was zur Folge hatte, dass mindestens die Hälfte der Arztbesuche sowie der medi­

zinischen Abklärungen und Behandlungen nicht mehr stattfinden konnte. Die Corona­Krise wird vorab in der Spitallandschaft Millionenschäden hinterlassen.

Auch die Bildungslandschaft Schweiz wurde von der Corona­Krise nicht verschont. Schulen und Universitä­

ten mussten schliessen oder in kürzester Zeit von Prä­

senz­ auf Fernunterricht umstellen. Der Föderalismus sorgte für einen kantonalen Flickenteppich, der be­

sonders bei den Schulöffnungen und auch bei den Ma­

turitätsprüfungen heftige Diskussionen auslöste.

Analog den bundesrätlichen Notverordnungen war auch das SIWF gezwungen, «Notstandregelungen»

zu erlassen. Das SIWF musste angesichts von Hun­

derten von Anfragen rasch entscheiden, wie auf die ständig ändernden Umstände reagiert werden sollte.

Die Herausforderung bestand darin, in 125 Fachge­

bieten für ausfallende Prüfungen, annullierte obliga­

torische Kurse und andere Probleme Regelungen zu finden, welche den unterschiedlichen Situationen Rechnung tragen und die sich bei allen Titelanwärtern rechtsgleich anwenden lassen. Folgende Fallgruppen standen im Zentrum:

Absage/Verschiebung von Facharztprüfungen: Das SIWF hat die Prüfungsreglemente angepasst und u.a. Online­

Prüfungen zugelassen. Ein Verzicht wie bei den Matu­

ritätsprüfungen war keine Option. Die Funktion des Facharzttitels als Voraussetzung für die Berufsaus­

übungsbewilligung verbietet die Schaffung eines Jahr­

gangs von «Corona­Ärzten».

Ausfall von Kursen/Kongressen: Das SIWF hat nach Rücksprache mit den Fachgesellschaften definiert, welche Veranstaltungen verzichtbar sind oder ersetzt werden können.

Kurzfristig geänderte Weiterbildungsperioden: Die fran­

zösischsprachigen Kantone haben die Rotationen ihrer Assistenzärztinnen und Assistenzärzte vom 1. Mai auf den 1. Juli verschoben. Das SIWF hat eine grosszügige Regelung beschlossen, wonach die ursprünglich ge­

planten Perioden im SIWF­Zeugnis ausgewiesen wer­

den dürfen, damit die Weiterbildung nicht unnötig verlängert wird.

Kurzarbeit: Wie unverschuldete Abwesenheiten aus Gründen von Krankheit und Unfall darf Kurzarbeit bis zu 8 Wochen pro Jahr als Weiterbildung angerechnet werden.

Auch für die Fortbildung hat das SIWF angesichts der vielen ausgefallenen Veranstaltungen eine Lösung ge­

funden: Alle fortbildungspflichtigen Ärztinnen und Ärzte haben auf der SIWF­Fortbildungsplattform für das Jahr 2020 automatisch eine «Covid­19 Gutschrift»

im Umfang von 25 Credits erhalten.

Heute dürfen wir feststellen, dass sich die grosszügi­

gen und wohldosierten Spezialregelungen bewährt haben. Die unbürokratische Umsetzung ist nicht zu­

letzt der Tatsache zu verdanken, dass das SIWF als vom

Bund akkreditierte Institution allein für die Regu­

lierung der ärztlichen Weiterbildung in der ganzen Schweiz verantwortlich ist. Im Gegensatz zu den meis­

ten anderen föderal geregelten Bildungsbereichen sind kantonale Flickenteppiche in der ärztlichen Weiterbil­

dung glücklicherweise ausgeschlossen. Das kleine, aber hocheffektive Virus hat den Mitarbeitenden des SIWF zwar einen ausserordentlichen Arbeitseinsatz abverlangt. Gleichzeitig hat es aber auch gezeigt, dass das SIWF in Notsituationen handlungsfähig bleibt und rasch pragmatische Lösungen findet.

Weitere Informationen unter:

www.siwf.ch → Themen → Covid-19

Die Herausforderung bestand darin, in 125 Fach­

gebieten pragmatische Lösungen zu finden.

Das kleine, aber hocheffektive Virus hat den Mitarbeitenden des SIWF einen ausserordent­

lichen Arbeitseinsatz abverlangt.

(5)

Todesfälle / Décès / Decessi Gilda Altenburger (1948), † 20.5.2020, 1273 Arzier-Le Muids

Philippe Röthlisberger (1926), † 22.6.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 3360 Herzogenbuchsee

Alexandre Dayer (1971), † 28.6.2020,

Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1206 Genève

Ilias Papageorgiou (1936), † 30.6.2020, Spécialiste en radiologie, 1207 Genève

Praxiseröffnungen /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

VS

Pierre-Alain René Nicod,

Spécialiste en médecine interne générale, Route du Plan du Baril 53, 1898 Saint-Gingolph

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Jonas Ammann, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Thunstrasse 40, 3005 Bern

Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet bei den Co-Präsi- denten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Auf- nahme des Gesuchs und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Thomas Krätzschmar, Facharzt für Anästhe- siologie, ab 1.9.2020: Venen-Praxis Luzern, Unter der Egg 10, 6004 Luzern

Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu hat sich gemeldet:

Katharina Ollig, Fachärztin für Urologie, FMH, ab 1.9.2020: PFGM, Glasiweg 2, 6242 Wauwil

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz haben sich angemeldet:

Thomas Auf der Maur, Facharzt für Anästhe- siologie, FMH, Leitender Arzt Anästhesie/

Intensivmedizin Spital Schwyz

Flavius König, Praktischer Arzt, ab 1.8.2020 in Praxis Dr. Kiepke, Arth, selbständig tätig

Oliver Niesse, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, FMH, Zentrum für Kinder- kardiologie Zürich

Einsprachen gegen diese Aufnahmen richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med. Uta Kliesch, Maria-Hilf-Strasse 9, 6430 Schwyz, oder per E-Mail

an uta.kliesch[at]hin.ch

Unterwaldner Ärztegesellschaft Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft hat sich gemeldet:

Urs Zuberbühler, Facharzt für orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates, FMH, ab 1.8.2020: Kantons- spital Nidwalden, Ennetmooserstrasse 19, 6370 Stans

Einsprachen gegen diese Aufnahme sind mit Begründung innert 20 Tagen an die Präsiden- tin der Unterwaldner Ärztegesellschaft, Dag- mar Becker, Mondmattli 3, 6375 Beckenried, zu richten.

FMH Personalien 925

SCHWEIZERISCHE ÄRZTEZEITUNG – BULLETIN DES MÉDECINS SUISSES – BOLLETTINO DEI MEDICI SVIZZERI 2020;101(31–32):925

Personalien

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(6)

Bekämpfung der Pandemie nach dem Wechsel von der ausserordentlichen zur besonderen Lage

Das Konzept des Kantons Zug für die zweite Welle von COVID-19

Brian Martina, Hanspeter Klaeyb, Andreas Müllerc, Christof Güglerd, Aurel Koepflie, Beatrice Grossf, Martin Pfisterg, Rudolf Haurih

a PD Dr. med., Kantonsarzt adjoint, Amt für Gesundheit Zug, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich; b Dr. med., stellvertretender Kantonsarzt, Amt für Gesundheit Zug; c Leiter Rettungsdienst des Kantons Zug; d Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, Gesund- heitsdirektion des Kantons Zug; e Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug; f Dr. iur., Generalsekretärin Gesundheitsdirektion des Kantons Zug; g Regierungsrat und Gesundheitsdirektor des Kantons Zug; h Dr. med., Kantonsarzt, Amtsleiter Amt für Gesundheit Zug, Präsident Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz VKS-AMCS

Im internationalen Vergleich hat die Schweiz die erste Welle der COVID-19-Pandemie gut überstanden. Das Bundesamt für Gesundheit hat die entsprechenden Er- fahrungen in seiner epidemiologischen Zwischenbi- lanz von Anfang Mai 2020 übersichtlich aufgearbeitet [1]. Die befürchtete Überlastung des Gesundheitswe- sens ist ausgeblieben, die neu gemeldeten Krankheits- fälle sind seit Anfang April und die mit COVID-19 asso- ziierten Todesfälle seit Mitte April zurückgegangen.

Die Bekämpfungsmassnahmen hatten einschnei- dende Wirkungen auf die ganze Gesellschaft, ein gros- ser Teil der vom Bundesrat erlassenen Einschränkun- gen sind wieder aufgehoben. Mit der Überführung der ausserordentlichen in die besondere Lage am 16. Juni ist die Verantwortung für die Bekämpfung von CO- VID-19 grundsätzlich wieder vom Bund an die Kantone übergegangen.

Im Hinblick auf diese Entwicklung hat die Gesund- heitsdirektion des Kantons Zug seit Mitte April ein Konzept entwickelt, das es dem Kanton erlauben soll, eine allenfalls wieder zunehmende Gefährdung der Bevölkerung durch COVID-19 frühzeitig zu erkennen, darauf rechtzeitig und angemessen zu reagieren und sich gleichzeitig mit den anderen Kantonen und sei- nen Partnern auf nationaler Ebene abzusprechen. Die-

Nachdem die Schweiz die erste Welle der COVID-19-Pandemie im internationalen Vergleich gut überstanden hat, sind für deren weitere Bekämpfung grundsätzlich wieder die Kantone zuständig. Seit Ende Juni 2020 hat der Kanton Zug ein Konzept zur laufenden Beurteilung der Situation, zur Steuerung seiner Massnahmen sowie zur Absprache mit den anderen Kantonen und seinen Partnern auf nationaler Ebene.

ses Konzept wurde Ende Juni dem Regierungsrat des Kantons Zug unterbreitet.

Grundsätzlich geht das Konzept davon aus, dass Früh- erkennung, Contact Tracing und Quarantäne eine wichtige Rolle in der Eindämmung von COVID-19 ha- ben. Gleichzeitig stellt aber aufgrund der nach wie vor bestehenden Verbreitung des Virus und der Möglich- keit von asymptomatischen Erkrankungen eine er- neute und auch wieder exponentielle Verbreitung von SARS-CoV-2 nach wie vor eine reale Gefahr dar.

Bis ein ursächlich wirksames Medikament oder eine Impfung zur Verfügung stehen, kann diese Gefahr nur durch eine Verringerung der Übertragungsmög- lichkeiten in der Bevölkerung gebannt werden, also im Wesentlichen durch das Befolgen der Empfehlun- gen bezüglich Abstandhalten, Hygiene und Masken- tragen.

Alarmstufenkonzept im Kanton Zug

Das Monitoring der COVID-19-Pandemie umfasst auf nationaler wie auf kantonaler Ebene eine ganze Reihe von Indikatoren, wie sie im Vollzugsmonitoring des Bundesstabs Bevölkerungsschutz im Detail beschrie- ben werden [2]. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Welle sind im Gesundheitswesen die Behandlungska- pazitäten limitierend, besonders die Beatmungsplätze auf den Intensivpflegestationen der Spitäler und das entsprechende spezialisierte Pflegepersonal. Die Hos- pitalisationszahlen zeigen aber in der Regel erst nach

Das Konzept soll es ermöglichen, eine allenfalls

zunehmende Gefährdung der Bevölkerung

frühzeitig zu erkennen.

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etwa zwei Wochen die Folgen von vermehrten Anste- ckungen, während die Fall zahlen als Grundelement des Monitorings der kantonsärztlichen Dienste wie auch des Bundesamts für Gesundheit im Durchschnitt etwa zwei Tage früher ansteigen [1]. Deswegen basieren die Alarmstufen des Kantons Zug in erster Linie auf diesen Fallzahlen. Als mögliches Frühwarnsystem wer-

den zudem ein automatisches Absenzenmonitoring der Angestellten der Kantonsverwaltung sowie die Messung von Virenbestandteilen im Abwasser geprüft.

Die Messwerte für die Alarmstufen des Kantons Zug sind so gewählt, dass sie sowohl auf kantonaler als auch auf überkantonaler Ebene interpretierbar und anwendbar sind. Um oft meldetechnisch bedingte Schwankungen in den Tageszahlen ausgleichen zu können, beruhen die Stufen einerseits auf den kumulierten Fallzahlen der je- weils letzten sieben Tage sowie auf dem Ausmass ihrer Zunahme im Vergleich zu den vorhergehenden sieben Tagen (Tab. 1). Diese prozentuale Zunahme ist ähnlich wie die effektive Reproduktionszahl Re, die regelmässig von der Swiss National COVID-19 Science Task Force ver- öffentlicht wird [3], ein Mass für die aktuelle Dynamik der Ausbreitung der Pandemie. Im Gegensatz zu dieser lässt sich aber die prozentuale Zunahme ohne weitere Modellierungen direkt berechnen.

Bei einer Inzidenz von weniger als 10 bestätigten Fällen in den letzten sieben Tagen pro 100 000 Einwohner (für den Kanton Zug entsprechend 13 Fällen pro Woche oder durchschnittlich 2 pro Tag, für die Schweiz ent- sprechend 855 oder 122 Fällen) gilt grundsätzlich Stufe

«grün». Diese Zahlengrenze entspricht auch der tiefsten dargestellten Inzidenzstufe von 20 Fällen/

(100 000*14 Tage) der Übersichtskarten des European Centre for Disease Prevention and Control ECDC [4]. Bei bis zu 25 Fällen/100 000 wechselt die Stufe auf «gelb», sobald die Fallzahlen innert einer Woche um 10% zu- genommen haben, sowie auf «orange», sobald sie um mindestens 20% zugenommen haben. Bei über 25 Fäl- len/100 000 gilt auch unter 10% Zunahme bereits

«gelb», ab 50 Fällen/100 000 (in Deutschland entspre- chend der Rückfallklausel für den regionalen Notfall- plan) «orange» und ab 75 Fällen/100 000 «rot». Die ent- sprechenden Zahlengrenzen sind gerade angesichts der relativ starken zu erwartenden Schwankungen in einem kleinen Kanton nicht im Sinne eines Automatis- mus zu verwenden, sondern als Orientierungshilfe zu verstehen.

Eine nachträgliche Anwendung der Alarmstufen auf den Verlauf der ersten Welle für den Kanton Zug und für die gesamte Schweiz findet sich in Abbildung 1.

Auch mit der Einschränkung, dass die Testindikatoren und die Testverfügbarkeit sich im Verlauf der Zeit ge- ändert haben, scheint das Alarmstufenkonzept grund- sätzlich nachvollziehbar.

Tabelle 1: Alarmstufen des Konzepts COVID-19 des Kantons Zug. Die Stufen beruhen auf der Verbreitung des Virus in Form der kumulierten Fallzahlen der jeweils letzten 7 Tage sowie auf dem Ausmass der Veränderung im Vergleich zu den vorhergehen- den 7 Tagen. Alle Zahlen lassen sich aufgrund öffentlich zugänglicher Daten berechnen.

Die Alarmstufen des Kantons Zug basieren in erster Linie auf den Fallzahlen.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Amt für Gesundheit Kanton Zug 929

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Massnahmen rechtzeitig vorbereiten

Die nachträgliche Anwendung der Zuger Alarmstufen auf die erste Welle zeigt auch, dass bis zur Vorberei- tung spezifischer Massnahmen nicht der Stufenwech- sel abgewartet werden kann. Gemeldete Fallzahlen spiegeln nämlich grundsätzlich das Ansteckungs- geschehen knapp zwei Wochen vor diesem Zeitpunkt wide r, so dass auch bei unmittelbar ergriffenen und erfolg reichen Massnahmen deren Auswirkung auf Bevölke rungsebene frühestens nach weiteren zwei Wochen zu erwarten ist. Es ist davon auszugehen, dass während dieser Zeit die beobachtete unerwünschte Entwicklung weiterläuft.

Während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie kam in der Schweiz und in anderen Ländern eine ganze

Reihe von verschiedenen bevölkerungsbezogenen Massnahmen zur Anwendung. Auch wenn eine vor- gängige Quantifikation der Wirksamkeit der verschie- denen Interventionen in einem konkreten Kontext noch nicht möglich ist, lässt sich aus den Erfahrungen doch ableiten, dass eine wirksame Reaktion auf ein er- neutes Ansteigen der Übertragungen auch ohne einen erneuten flächendeckenden Lockdown mit seinen gra- vierenden Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft möglich sein wird.

Der Kanton Zug geht in seinem Konzept nicht davon aus, dass sich im Voraus eine feste Reihenfolge der bei

einer allfälligen Verschärfung der Situation zu ergrei- fenden Interventionen festlegen lässt. Wie Tabelle 2 zeigt, sind aber in den verschiedenen Alarmstufen grundsätzliche Massnahmen auf Ebene des Monito- rings, der Kommunikation, weiterer Interventionen sowie der Zusammenarbeit über den Kanton hinaus vorgesehen. Die wichtigsten interventionsbezogenen Handlungsoptionen sind in Tabelle 3 kategorisch zu- sammengefasst und den Zuständigkeiten innerhalb des Kantons zugeteilt. Nicht explizit darin aufgeführt sind die Massnahmen der Früherkennung, des Con- tact Tracing und der Quarantäne, die im Kanton Zug bereits während der ersten Welle kontinuierlich sicher gestellt werden konnten. Auch diese Massnah- men mit ihren Aufwuchsmöglichkeiten sind aber Inhal t einer laufend angepassten Checkliste aller aus- differenzierten Handlungsoptionen, die die Gesund- heitsdirektion als Arbeitsinstrument für die Lage- beurteilung und für die Vorbereitung konkreter Aktivitäten verwendet.

Die Rolle der Ärzteschaft

Das leistungsfähige Gesundheitswesen der Schweiz war eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die erste Welle der Pandemie in der Schweiz glimpflicher als in vielen anderen Ländern abgelaufen ist. Dies wird im weiteren Verlauf nicht anders sein, und die entspre- chenden Kapazitäten von qualifiziertem Personal, In- frastruktur und Material sind zentral auch im Konzept des Kantons Zug. Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Vertrauenspersonen für die gesamte Bevölkerung; sie Abbildung 1: Nachträgliche Anwendung der Zuger Alarmstufen auf die Falldaten der ersten Welle der COVID-19-Pandemie in der Schweiz und im Kanton Zug. Im Hinblick auf die Interpretation ist zu berücksichtigen, dass die Testkriterien während der ersten Welle teilweise strenger und die PCR-Tests vorübergehend nur eingeschränkt verfügbar waren. Von Anfang Mai bis Anfang Juli lag die 7-Tages-Inzidenz sowohl in der Schweiz als auch im Kanton Zug immer unter 10/100 000, entsprechend der Alarmstufe «grün». Der phasenweise sehr rasche Wechsel zeigt, dass die Vorbereitung von Massnahmen schon deutlich vor dem eigentlichen Stufenwechsel erfolgen muss.

Gemeldete Fallzahlen spiegeln das Ansteckungs-

geschehen vor zwei Wochen wider.

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haben auch über die Behandlung der Erkrankten hin- aus verschiedene wichtige Rollen: bei der frühzeitigen Identifikation und Testung von Erkrankten, bei deren Instruktion zum Verhalten bis zum Vorliegen des Test- ergebnisses und der Kontaktierung durch die Gesund- heitsbehörden, bei Fragen von durch die Situation verun sicherten Menschen, als Heimärztinnen oder Schulärzte. Zur Illustration der ärztlichen Rolle soll das Contact Tracing dienen, in das für COVID-19 sehr gros se Erwartungen gesetzt werden. Die bestehenden

Erfahrungen mit Krankheiten wie Tuberkulose, Ma- sern und Meningokokken zeigen, dass eine erfolg- reiche Früherkennung und Nachverfolgung von Expo- sitionen und Folgekontakten nicht nur von den zahlenmässigen Ressourcen für diese Aufgaben ab- hängen. Gerade bei komplexen Sachverhalten ist es oft eine Herausforderung, sehr persönliche oder gar schambehaftete Tatsachen in Erfahrung bringen zu können. Das Vertrauensverhältnis zu Hausärztin oder Hausarzt kann hier eine wichtige Rolle spielen.

Bei allem Vertrauen in Ärzteschaft, Gesundheitswe- sen, Contact Tracing und Quarantäne geht das Kon-

zept des Kantons Zug aber davon aus, dass durchaus wieder Situa tionen entstehen können, die bevölke- rungsbezogene Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 und zur Reduktion der Kontakte verlangen, und dass spezifische Interventionen auch bereits vor einem Wechsel der Alarmstufe sinnvoll sein können.

So hat die Gesundheitsdirektion bereits im Juni be- gonnen, die Auswirkungen der stetig grösser werden- den Kreise mit engen Kontakten im privaten Umfeld sowie die Entwicklung im bekannten Risikosetting

«Partyszene» mit ihren Auswirkungen auf Fall- und Quarantänezahlen zu beobachten. Beim erstmaligen Wechsel auf die Alarmstufe «orange» Anfang Juli wa- ren entsprechende Massnahmen schon eingeleitet oder vorbereitet.

Noch ist nicht absehbar, welche anderen Herausfor- derungen im weiteren Verlauf der COVID-19-Pande- mie auf uns zukommen werden. Der Kanton Zug ist zuversichtlich, mit seinem Konzept diesen grund- sätzlich begegnen zu können. Er begrüsst, dass die Grundzüge seines Konzepts auch in die Diskussionen bei der Vereinigung der Kantonsärzte der Schweiz VKS und bei der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK eingeflossen sind, und er hofft so einen Beitrag zu einem koordinierten Vorgehen der Kantone gelie- fert zu haben.

Ärztinnen und Ärzte sind wichtige Vertrauens- personen für die gesamte Bevölkerung.

Tabelle 2: Das Konzept sieht in den verschiedenen Alarmstufen grundsätzliche Massnahmen auf Ebene des Monitorings, der Kommunikation, weiterer Interventionen sowie der Zusammenarbeit über den Kanton hinaus vor. Die Handlungsoptionen sind in Tabelle 3 kategorisch aufgelistet.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Amt für Gesundheit Kanton Zug 931

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Literatur

1 Bundesamt für Gesundheit BAG. Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19). Epidemiologische Zwischenbilanz zum neuen Corona- virus in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Stand 27.4.2020, 8.00 Uhr. Bern, BAG 2020 (veröffentlicht 7.5.2020).

2 Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Bundesstab Bevölke- rungsschutz BSTB. Einsatz- & Supportelement BSTB (NAZ) Vollzugsmonitoring COVID-19. Bericht 3, Lockerungsetappe 3.

19.6.2020, 16.00 Uhr. Bern, BABS 2020.

3 https://ncs-tf.ch/de/lagebericht

4 https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/country-overviews

Interessenverbindungen

Alle Interessenverbindungen ergeben sich aus den Affiliationen in der Autorenliste.

PD Dr. med. Brian Martin, MPH

Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen Kantonsarzt adjoint Amt für Gesundheit Aegeristrasse 56 CH-6300 Zug brian.martin[at]zg.ch Tel. 041 728 39 39

Das Wichtigste in Kürze

Die COVID-19-Alarmstufen im Kanton Zug beruhen auf den kumulierten Fallzahlen der jeweils letzten sieben Tage sowie auf dem Ausmass ihrer Zunahme im Vergleich zu den vor- hergehenden sieben Tagen.

Bei einer Inzidenz von weniger als 10 bestätigten Fällen in den letzten sieben Tagen pro 100 000 Einwohner gilt grund- sätzlich Stufe «grün»; für den Kanton Zug entspricht dies 13 Fällen pro Woche oder durchschnittlich 2 pro Tag.

Die nachträgliche Anwendung der Zuger Alarmstufen auf die erste Welle zeigt, dass bis zur Vorbereitung spezifischer Massnahmen nicht der Stufenwechsel abgewartet werden kann, da die gemeldeten Fallzahlen grundsätzlich das Anste- ckungsgeschehen knapp zwei Wochen vor diesem Zeitpunkt widerspiegeln.

Das Konzept des Kantons Zug geht davon aus, dass durch- aus wieder Situationen entstehen können, die bevölkerungs- bezogene Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 und zur Reduktion der Kontakte verlangen und dass spezifische Interventionen auch bereits vor einem Wechsel der Alarm- stufe sinnvoll sein können.

L’essentiel en bref

Dans le canton de Zoug, les niveaux d’alerte COVID-19 re- posent sur le nombre cumulé de cas des sept derniers jours et l’ampleur de leur augmentation par rapport aux sept jours précédents.

Si l’incidence est inférieure à 10 cas confirmés pour 100 000 habitants au cours des sept derniers jours, le niveau est en principe «vert». Dans le canton de Zoug, cela correspond à 13 cas par semaine ou 2 cas par jour en moyenne.

L’application rétrospective des niveaux d’alerte de Zoug à la première vague montre qu’il ne faut pas attendre le change- ment de niveau avant de préparer des mesures spécifiques, car le nombre de cas signalés reflète généralement la surve- nue de la contamination, un peu moins de deux semaines avant ce moment.

Le concept du canton de Zoug part du principe que des si- tuations qui requièrent des mesures impliquant la popula- tion en vue d’endiguer la COVID-19 et de réduire les contacts pourraient tout à fait se produire à nouveau et que des inter- ventions spécifiques peuvent s’avérer utiles même avant un changement de niveau d’alerte.

Tabelle 3: Kategorische Übersicht der wichtigsten interventionsbezogenen Handlungsoptionen im Rahmen des Massnahmen- konzepts COVID-19 des Kantons Zug. Als Arbeitsinstrument besteht eine Checkliste mit einer weiteren Aufgliederung der Optionen, die ihrerseits kontinuierlich im Hinblick auf eine allfällige Umsetzung vorbereitet werden.

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Gedanken zum Brief

«Schluss mit dem Corona-Theater»

Brief zu: Böhi P. Schluss mit dem Corona-Theater.

Schweiz Ärzteztg. 2020;101(29–30):895–6.

Ich bin erschüttert. Ich bin sprachlos.

Dass ein Arzt jetzt noch (Juli 2020) die COVID-19 mit einer starken (immerhin!) Influenza ver- gleicht, ist bedauerlich. Immer mehr zeichnet sich ab, welche Auswirkungen das Virus auf den Organismus hat, welche Organe wahr- scheinlich dauerhaft beeinträchtigt werden können.

Wir müssen davon ausgehen, dass sich bei der Invalidenversicherung schon bald die Gesu- che stapeln werden von Menschen, die auf- grund von Spätschäden durch das Corona- Virus nicht mehr wie früher arbeiten können.

Diese könnten sogar zahlreicher sein als die Gesuche jener, welche ihren Job wegen des

«Corona-Theaters» der Behörden verloren ha- ben. Im Übrigen finde ich es bedenklich, wenn nur das Sterberisiko für die Allgemeinbevöl- kerung im Schul- und Arbeitsalter unser Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie be- stimmt. Zudem hätte auch eine ungebremste Ausbreitung des Virus massive «Kollateral- schäden» verursacht, schon nur durch un- zählige Krankheitsausfälle mit Steigerung der Gesundheitskosten und möglichem Kollaps des Gesundheitssystems. Es stellt sich auch die Frage, welche Firmen mit einer mehrheit- lich kranken Belegschaft die Krise bisher überstanden hätten.

Dr. med. Patricia Mbumaston, Erlinsbach

Überlastung der Spitäler blieb aus

Brief zu: Böhi P. Schluss mit dem Corona-Theater.

Schweiz Ärzteztg. 2020;101(29–30):895–6.

Der Brief von Herrn Kollege Böhi spricht mir aus dem Herzen. Die Replik von Herrn Quinto fällt mir dagegen zu «diplomatisch» und zu pessimistisch aus. Zur von Herrn Quinto be- sonders hervorgehobenen Krankheitslast:

Gemäss Schweizerischer Gesellschaft für In- tensivmedizin waren auf dem Höhepunkt von Covid-19 in der Schweiz maximal 56% al- ler IPS-Betten mit SARS-CoV-2-Infizierten be- legt. Am 5. Februar 2020 waren schweizweit 88% aller IPS-Betten belegt, im Jahresdurch- schnitt sind es 75% (+13%) (Quelle: sda). Die als Hauptgrund für den verfügten Ausnahme- zustand angegebene bevorstehende Überlas-

tung der Spitäler drohte real also gar nie, we- der im Tessin noch in der Romandie. Manche IPS war sogar – u.a. wegen Absage von elek- tiven Operationen – unterbelegt. Ausserdem verlaufen bekanntlich über 90% der Covid-19 relativ mild. Und wenn man die Zahlen von Euro-Momo anschaut, ist evident, dass die Pandemie zumindest in Europa und in der Schweiz tatsächlich vorbei ist.

Dr. med. Nenad Pavic, Basel

Wissen der Betroffenen viel zu selten ernsthaft genutzt

Brief zu: Stutz Steiger T, Rozier Aubry B. Leben mit Knochen wie aus Glas. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(29–30):911–2.

Sehr geehrte Frau Therese Stutz Steiger, sehr geehrte Frau Bérengère Rozier Aubry, liebe Kolleginnen

Ihr Bericht über den internationalen Kon- gress für Glasknochenkrankheiten hat mir sehr gut gefallen. Die Erkenntnis, dass Betrof- fene sehr viel über ihre Krankheit wissen, ist nicht neu; trotzdem wird dieses Wissen viel zu selten ernsthaft genutzt. Ihre Forderung

«Working together, patients and professio- nals» unterstütze ich voll und ganz, sie scheint mit gerade für die Begleitung und Be- treuung von Menschen mit chronischen Krankheiten – auch seltenen Krankheiten – äus serst wichtig zu sein. Der partnerschaft- liche Dialog und persönliche Austausch zwische n Betroffenen, Angehörigen und Fach- ex per tinnen und Fachexperten fördert die Vertrauensbildung und erlaubt es, auch All- tagsprobleme der Patienten aufzunehmen und dafür Lösungsansätze zu suchen. Ich selbst habe die Kraft eines ehrlichen Dialoges zwi- schen Betroffenen und Fachleuten anlässlich einer Veranstaltung zum Thema «Überleben bei Krebs» gespürt. Die Krebsliga Schweiz und das nationale Krebsregister NICER hatten zum Frühlingsanfang 2018 zu einer «Begeg- nung» zwischen 40  Krebsüberlebenden und 40 Fachexperten eingeladen. Die Worte «Ta- gung», «Seminar», «Workshop» und derglei- chen wurden vermieden, um den Dialog- charakter der Veranstaltung hervorzuheben.

Es wurde an runden Tischen diskutiert, die Anliegen der Patienten und Patientinnen standen im Vordergrund. Es kamen Themen zum Vorschein, die sonst in der Wissenschaft kaum diskutiert worden wären, sie umfassten alle Lebensbereiche (Kommunikation mit An- gehörigen, Ängste, soziale Probleme, Bezie-

hungsverluste, Müdigkeit, Arbeitsplatzschwie- rigkeiten, Versicherungsprobleme etc.). Für mich als Epidemiologe war es eindrücklich, wie sich an diesem Begegnungstag die Statisti- ken zu den «Cancer survivors» in reale Men- schen mitsamt ihren Emotionen und Anlie- gen transformierten. Ich spürte, wie wichtig und wertvoll es ist, die Anliegen der Betroffe- nen im Dialog aufzunehmen und uns gegensei- tig darin zu unterstützen, die eigenen Ressour- cen zu stärken. Wie in der von Ihnen erwähnten holländischen Tagung war die Stimmung im Saal sehr aufgeräumt und positiv. Die Evaluati- onen zur «Frühlingsbegegnung» fielen auf bei- den beteiligten Seiten positiv aus, für mich war es die wertvollste Veranstaltung in meinem professionellen Leben. Es ist zu hoffen, dass im Gesundheitssystem der Zukunft weitere solche Räume für einen empathischen und wertschät- zenden Dialog zwischen Betroffenen, Angehö- rigen und Fachpersonen geöffnet werden.

Dr. med. Rolf Heusser, Facharzt Prävention und Public Health, Zürich

Hochriskant und inakzeptabel

Brief zu: Arvay C. Genetische Impfstoffe gegen COVID-19:

Hoffnung oder Risiko? Schweiz Ärzteztg. 2020;101(27–28):862–4.

Der überaus wichtige Artikel von Clemens Ar- vay verdeutlicht die unkalkulierbaren und nicht verantwortbaren Risiken einer über- stürzten Massenimpfung mit neuartigen, bis- lang nicht erprobten genetischen Impfstoffen im Zusammenhang mit COVID-19. Infolge der beabsichtigten Verkürzung der Studiendauer, insbesondere der Phase 3, können Langzeit- nebenwirkungen nicht erfasst und geprüft werden. Äusserst schwerwiegende potentielle Folgeschäden wie gravierende Autoimmun- reaktionen (diese zeigten sich bereits in Tier- versuchen im Rahmen der genetischen SARS- Impfstoffe) und genetische Veränderungen sollen einfach in Kauf genommen und der Staat im Schadensfall dafür haftbar gemacht werden. Dies ist völlig irrational und darf so nicht stattfinden. Zudem ist gar nicht sicher, ob eine längerfristige Immunität überhaupt erreicht werden kann – nicht zuletzt weil das Virus sich ständig verändert.

Nun hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz eröff- net. Unter der Vorgabe eines Notstands soll ein Notrecht eingeführt werden, welches bis Ende 2022 die Durchsetzung einer allgemei- nen Impfpflicht legalisiert und umsetzbar

BRIEFE 933

Briefe an die SÄZ

(12)

macht. Dieser Notstand bestand 2020 bisher effektiv jedoch keineswegs. Das Covid-19-Ge- setz entbehrt jeglicher Legitimation und darf keinesfalls zur Geltung kommen. Der Bundes- rat hat die Frist zur Stellungnahme von (den bisher üblichen) 3 Monaten auf lediglich 3 Wochen verkürzt und beantragt, das Gesetz am 12. August 2020 zu verabschieden. Die Zeit drängt.

Eines der vorrangigsten, wichtigsten Gesetze unseres Berufsstandes lautet, den Menschen durch unsere Tätigkeit nicht zu schaden.

Daher sind wir alle dringend aufgefordert, von ärztlicher Seite mit vereinter Stimme eine klare unmissverständliche Position zu vertreten. Diese genetischen Impfstoffe dür- fen nicht überstürzt zugelassen werden, und eine Impfpflicht darf es keinesfalls geben.

Dafür müssen wir einstehen – für uns selbst, unsere Familien und Patienten/-innen. Und zwar JETZT.

Dr. med. Michael Kingerter, Diessenhofen

Lutter contre les articles scientifiques falsifiés

Lettre concernant: Bossi E. Intégrité et comportement incorrect dans le contexte scientifique. Bull Med Suisses.

2010;91(16):618–20.

La pratique responsable de la recherche cons- titue la condition de base indispensable à toute activité scientifique [1]. Les variétés principales du comportement incorrect dans le contexte scientifique (CICS), alias «scientific misconduct», sont bien connues: la fabrica- tion et la falsification, le plagiat et les citations fausses. En outre, il y a beaucoup de sous-ty- pes et plus petits manquements: une sélec- tion partielle de données, mise au rebut de données qui ne supportent pas la conception, citation sélective, publications sans l’approbation du texte par tous les co-auteurs, violation des règles de la polémique, etc. Un facteur important contribuant au CICS est un conflit d’intérêts caché. Il est devenu pratique courante de ne pas tenir compte de la critique publiée [2]. Le CICS ne doit pas être exagéré car il peut jeter la suspicion sur la médecine et la science en général. Autant que raisonnable- ment possible, les enquêtes doivent être effec- tuées à l’intérieur des institutions sans publi- cité excessive. Chaque nouveau cas de CICS doit être examiné. Cependant, dans certaines régions comme l’ex-URSS, où les manque- ments sont assez répandus, le puritanisme extrême serait plus destructif que constructif.

Dans ces circonstances, l’autocritique avec la rétraction des publications peu fiables devrait être encouragée [3]. Toutefois, il ne suffit pas

d’espérer que les publications fiables fussent confirmées tandis que les falsifications tom- beraient dans l’oubli. Les articles scientifiques fabriqués sont la cause de pertes de temps et d’argent. Des concepts spéculatifs peuvent entraîner des expérimentations inutiles et l’application de méthodes invasives sans indi- cations suffisantes [3, 4]. Les lanceurs d’alerte (whistleblowers) doivent être protégés contre les représailles [1, 5]. La science, comme la dé- mocratie, ne peut avancer que par la confron- tation des opinions [6]. En Russie, il y a la Commis sion supérieure d’Attestation, connue sous le nom de VAK, dont l’objectif est le main- tien du niveau de la recherche. La VAK confère ou approuve tous les titres universitaires.

Néanmoins, il arrive que des thèses (disser- tations) contiennent des données fabriquées, des statistiques manipulées – détectables – ou des citations fausses [3, 5]. Manquant de temps pour écrire leurs thèses, certains fonction- naires les commandent auprès de gens d’affaires offrant de tels services. En conclu- sion, la qualité de la recherche et les conflits d’intérêts cachés doivent être pris en considé- ration pour pouvoir décider quelles études doivent être incluses dans des revues et méta- analyses.

Dr méd. Sergei Jargin, Moscou

1 Bossi E. Intégrité et comportement incorrect dans le contexte scientifique. Bull Med Suisses.

2010;91(16):618–20.

2 Jargin SV. Development of antiatherosclerotic drugs on the basis of cell models. Int J Pharmacol Phyto- chem Ethnomed. 2015;1:10–4.

3 Jargin SV. Renal biopsy research in the former Soviet Union: prevention of a negligent custom.

ISRN Nephrol. 2012;2013:980859.

4 Jargin SV. Invasive procedures with questionable indications. Ann Med Surg. 2014;3:126–9.

5 Jargin SV. Pathology in the former Soviet Union:

Scientific misconduct and related phenomena.

Dermatol Pract Concept. 2011;1(1):75–81.

6 Kiefer B. Fausse science contre vraie dérangeante.

Rev Med Suisse. 2015;11:628.

Die Praxis der Zukunft?

Brief zu: Hollenstein E, Marquard J, Steiner M, Angerer A.

Potenziale von Lean-Management in der Hausarztmedizin.

Schweiz Ärzteztg. 2020;101(27–28):865–7.

Der Beitrag mag die Kriterien der Wissen- schaftlichkeit erfüllen, wirkt aber wie die An- leitung einer Wertschöpfungskette industri- eller Güter, die sich an Produktemanager mit dem Ziel einer Low Cost Automation richtet.

Ausdrücke wie Optimierungspotential, Effizi- enzsteigerung, Workflow, Belastungsspitzen, Verschwendungsarten etc. in Ehren, nur geht es in einer Hausarztpraxis nicht um die Pro- duktion von DIN-genormten Schrauben oder

Kartoffelchips, sondern um die Betreuung der Spezies Mensch unterschiedlichster Couleur.

Der/die Patient/-in erwartet nicht eine voll- optimierte, maximal auf Effizienz getrimmte, perfekt mit Organigrammen strukturierte sowi e durchdigitialisierte Praxis, in der alles und jedes protokolliert, überwacht, zertifi- ziert und dokumentiert wird. Nein, im Gegen- teil, weniger ist oft mehr. Es darf menschlich zugehen. Die eigene Persönlichkeit soll spür- bar sein. Es dürfen Fehler passieren, es darf Zeit für einen ineffizienten Schwatz geben, Dampf ablassen soll erlaubt sein. Auch das gehört zur Burnoutprophylaxe. Verbale und nonverbale Kommunikation sowie ein au- thentisches Praxisklima geprägt von gegen- seitiger Wertschätzung sind matchentschei- dend, nicht die aktuellste IT-Solution, nicht die volle Automatisierung und auch nicht die neusten Point-of-Care-Gerätschaften. Dass in Spitälern Lean Management angekommen ist, mag ja sein. Nur wurde von dort weder von der Pflege noch von der Ärzteschaft ein signi- fikanter Stressabbau vermeldet.

Dr. med. Karl Baier, Basel

Leserbriefe zum Cartoon Ausgabe 29–30 (mit Replik) Bitte so nicht

Ich bin ein Fan der SÄZ, lese sie meistens so- fort, blättere aber immer zuerst voller Erwar- tung auf die letzte Seite mit den praktisch im- mer sehr guten Karikaturen. Die Karikatur der letzten Nummer aber ist deplatziert: Mit dem Vorfall und besonders mit dem Zitat: «I can’t breathe» / «Ich kann nicht atmen» sollte sich im Hinblick auf die realen Vorkommnisse eine Karikatur verbieten. Sie ist pietätlos.

Dr. med. Thomas Heuberger, Oberhofen am Thunersee

Darf ein Cartoon moralisch bewertet werden?

Am Patientenbett stehend fragen sich zwei Ärzte, ob der Grund für die schwere Atemnot ihres Patienten das Virus oder Rassismus ist.

Als Basler Hausarzt, der durchaus mit schwar- zem Humor vertraut ist, bleibt mir das Lachen beim Anblick dieser Karikatur im Hals ste- cken. Was möchte der Künstler damit bewir- ken – ein heftiges Lachen sicher nicht, auch nicht ein Lächeln, wohl auch kaum ein Nach- denken? Karikaturen müssen nicht lustig sein; sie können sehr ernst sein und gerade im Bereich der Medizin dazu dienen, Uner- trägliches erträglicher zu machen. Ein Cartoon

(13)

darf sich aber nicht jeglicher moralischen Bewertung entziehen. Lachen, lächeln oder nachdenken kann man über zwei ganz unter- schiedliche Sachverhalte, die unerwartet in einer Karikatur zusammengefügt werden, oder auch über eine Unstimmigkeit zwischen dem im Cartoon Dargebotenen und der Reali- tät. Leider ist beides in diesem Cartoon nicht der Fall. Dass das sehr belastende Symptom der Atemnot ins Zentrum eines Cartoons ge- stellt wird, und die schockierende Tötung des George Floyd sowie das einsame oft qualvolle Sterben von an Covid-19 erkrankten Patienten karikiert werden, ist schwer zu ertragen und hinterlässt Trauer, Unverständnis und Kopfschütteln. Sollte das möglicherweise der Zweck dieses Cartoons sein?

PD Dr. med. Klaus Bally, Facharzt Allgemeine Medizin, Vorstandsmitglied der Stiftung Humor & Gesundheit, Basel

Mitteilungen

Facharztprüfungen

Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels Kardiologie Mündliche Prüfung

Datum: Donnerstag, 3. Dezember 2020 Ort:

Universitätsspitäler Bern und Zürich (in deutscher Sprache)

CHUV, Lausanne (in französischer Sprache) Anmeldefrist: 31. August 2020

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch → Weiterbildung → Facharzttitel und Schwer- punkte → Kardiologie

Korrigendum

Personalien. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(27–28):836.

In der Rubrik «Personalien» (Ausgabe 27–

28/2020) hat sich beim Eintrag von Herrn Ioannis Linas leider ein Fehler eingeschli- chen. Die Arztpraxis befindet sich in 3011 Bern (nicht in 3110 Münsingen). Wir bitten um Ent- schuldigung.

Der Eintrag lautet korrekt:

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur  Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Ioannis Linas, Facharzt für Gastroenterologie, FMH, Bubenbergplatz 11, 3011 Bern

Luc Ciompi-Preis 2021

Anlässlich des Jahreskongresses vom 3.–5. März 2021 in Lugano vergibt die Schweizerische Ge- sellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) zum vierten Mal den Luc Ciompi-Preis für wertvolle wissenschaftliche Arbeiten zu den Beziehungen zwischen Emotion, Kogni- tion und den schizophrenen Psychosen. Ein- schlägige Arbeiten sind bis zum 30. Oktober 2020 elektronisch dem Sekretariat der SGPP in Bern (sgpp[at]psychiatrie.ch) zu unterbreiten.

Nebst einem kurzen Lebenslauf des Haupt- autors sollen sie eine maximal halbseitige Darstellung der Bedeutung der eingereichten Arbeiten für die erwähnte Problematik ent- halten. Genauere Informationen sind zu finden auf der SGPP-Homepage www.psychiatrie.ch/

sgpp unter Luc Ciompi Preis sowie auf der Website www.ciompi.com unter Luc Ciompi Preis.

Fragliches Cartoon Sehr geehrte Redaktion,

als ich das Comic auf der letzten Seite der Aus- gabe der Ärztezeitung gesehen habe, musste ich mich schämen, dass ich einer Organisa- tion angehöre, die in ihrem Standesorgan ein solches Comic veröffentlicht, auch wenn sie angibt, dass das unabhängig von der Redak- tion gestaltet wird.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. med. Markus Haller, Oberwil

Replik auf: Leserbriefe zum Cartoon Ausgabe 29–30

J’éprouve toujours une certaine angoisse avant de publier un dessin et je me pose souvent la question: est-ce que je serai à la hauteur de l’attente des lecteurs, en occurrence dans

cette revue médicale? Mes confrères méde- cins vont-ils me comprendre? Il m’est difficile de dessiner, pour ne pas dire pénible quand je touche au secteur de la santé. Etant moi- même médecin, je sais que je n’ai pas droit à l’erreur, plus encore à l’égard de mes patients, dont je sais qu’ils peuvent parfois mal inter- préter mes croquis. On peut rire de tout, mais certainement ne pas se moquer de tous. Au travers de mes dessins, j’essaie de faire ressor- tir le grotesque ou le ridicule d’une situation ou d’un événement, avec le souci constant de ne jamais blesser ou offenser qui que ce soit.

Alors oui, en posant son regard personnel, que ce soit sous un angle pédagogique ou cri- tique, un caricaturiste peut déranger. Mais jamais il ne cherche à choquer, à moquer les convictions intimes de ses lecteurs.

Nédjmeddine Bendimerad, psychiatre et dessinateur de presse, Yverdon

BRIEFE / MITTEILUNGEN 935

(14)

Dem Antrag 3 wird somit deutlich zugestimmt.

3.4 Antrag 4

Stimmen Sie der Wahl der Revisionsstelle Truvag Revi­

sions AG in Sursee für eine weitere Amtsperiode von einem Jahr zu?

Dem Antrag 4 wird somit deutlich zugestimmt.

3.5 Antrag 5

Stimmen Sie der Wahl der Gemeindeverwaltung Ober­

kirch als neutraler Drittstelle zur Abwicklung der Ur­

abstimmung für eine weitere Amtsperiode von einem Jahr zu?

Dem Antrag 5 wird somit deutlich zugestimmt.

Das Ergebnis dieser Urabstimmung wurde von J. R.

Rogger, c/o Gemeindeverwaltung Oberkirch, am 10. Juli 2020 als vollständig und richtig bestätigt.

Resultate der Urabstimmung der FMH Services Genossenschaft

Beat Bumbachera, Beat Bärb

a Dr. med., MLaw, Präsident der Verwaltung FMH Services Genossenschaft; b Geschäftsführer FMH Services Genossenschaft

Urabstimmung 2020

1. Stimmabgabe

15. Mai – 30. Juni 2020 schriftlich bei der Gemeinde Oberkirch

2. Auszählung

Herr J. R. Rogger, Gemeindeverwaltung Oberkirch 3. Resultate

3.1 Antrag 1

Genehmigen Sie den Geschäftsbericht der FMH Ser­

vices 2019?

Dem Antrag 1 wird somit deutlich zugestimmt.

3.2 Antrag 2

Sind Sie einverstanden, den Gewinn von CHF 489 539.03 auf die neue Rechnung vorzutragen und den allgemei­

nen Reserven zuzuweisen?

Dem Antrag 2 wird somit deutlich zugestimmt.

3.3 Antrag 3

Erteilen Sie der Verwaltung der FMH Services Genos­

senschaft für das Berichtsjahr 2019 Entlastung?

Geschätzte Genossenschafterinnen und Genossenschafter

Mit dem Geschäftsbericht haben wir Sie im Mai 2020 über unsere operativen Aktivitäten informiert und Sie um Genehmigung des Geschäftsberichts 2019, der Zuweisung des Resultats und die Entlastung der Verwaltung gebeten.

Wir freuen uns, Ihnen nun die Resultate der Urabstimmung präsentieren zu können, und danken Ihnen sehr für Ihre Teilnahme und Ihr Interesse.

Freundliche Grüsse

FMH Services Genossenschaft

Abgegebene Stimmen 5772

Ungültige Stimmen (keine Unterschrift) 50

Leere und keine Stimmen 75

Gültige Stimmen 5647

JA-Stimmen 5584

NEIN-Stimmen 63

Abgegebene Stimmen 5767

Ungültige Stimmen (keine Unterschrift) 50

Leere und keine Stimmen 59

Gültige Stimmen 5658

JA-Stimmen 5523

NEIN-Stimmen 135

Abgegebene Stimmen 5740

Ungültige Stimmen (keine Unterschrift) 50

Leere und keine Stimmen 78

Gültige Stimmen 5612

JA-Stimmen 5527

NEIN-Stimmen 85

Abgegebene Stimmen 5751

Ungültige Stimmen (keine Unterschrift) 51

Leere und keine Stimmen 84

Gültige Stimmen 5616

JA-Stimmen 5522

NEIN-Stimmen 94

Abgegebene Stimmen 5760

Ungültige Stimmen (keine Unterschrift) 50

Leere und keine Stimmen 71

Gültige Stimmen 5639

JA-Stimmen 5584

NEIN-Stimmen 55

(15)

Praxisassistenzprogramm im Kanton Solothurn

Erfolgreiche Nachwuchsförderung

Lukas Zimmerlia, Michael Flurib, Peter Drostec, Christoph Cinad, Florian Leupolde, Sven Streitf, Lukas Fennerg

a PD Dr. med., Chefarzt, Innere Medizin, Kantonsspital Olten, Solothurner Spitäler AG (soH), Mitglied Paritätisches Gremium Praxisassistenz (PGP) Kanton Solothurn; b Dr. med., Hausarzt, Hausarztpraxis Weissenstein, Langendorf, Mitglied PGP; c Dr. med., Gruppenpraxis Neuhard, Olten, Mitglied PGP; d Dr. med., Hausarzt, MediZentrum Messen; e Dr. med., Hausarzt, Hausarztpraxis Breitenbach, Breitenbach; f Prof. Dr. med., Leiter Interprofessionelle Grundversorgung, Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM); g Prof. Dr. med., Kantonsarzt, Kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsamt, Kanton Solothurn

Das Solothurner Praxisassistenzprogramm Hausarztmedizin ist erfolgreich und dient dem Nachwuchs als Steigbügel in den späteren Praxiseinstieg. Dies zeigt eine aktuelle Evaluation des Berner Instituts für Hausarztmedizin.

Gut ausgebildete, kompetente Hausärztinnen und Haus­

ärzte sind das Rückgrat einer qualitativ hochstehenden Grundversorgung der Bevölkerung. Um einem drohen­

den Hausärztemangel entgegenzuwirken, führte der Kanton Solothurn 2008 ein Praxisassistenzprogramm ein. Junge Kolleginnen und Kollegen können während der Praxisassistenz (PA) hausärztliche Kenntnisse und Arbeitsweisen erlernen und so verstehen, was der Hausarztberuf umfasst.

Gleichzeitig wird damit auch ein Systemmangel be­

hoben: Wer sich für ein Praktikum in einer Hausarzt­

praxis entscheidet, muss finanzielle Einbussen in Kauf nehmen. Die PA­Stellen hingegen werden wie eine Assis tenztätigkeit am Spital entlohnt. So entfällt der negative finanzielle Anreiz, und die Hausarztmedizin wird für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiver.

Die PA­Stellen dauern in der Regel sechs Monate zu 100%. Die Praxisassistentinnen und Praxisassistenten werden von der Solothurner Spitäler AG (soH) ange­

stellt. Ursprünglich schuf der Kanton sechs PA­Stellen;

seit 2011 sind es deren neun. So konnten zwischen 2008 und 2018 insgesamt 69  Praxisassistenzen reali­

siert und vom Kanton mitfinanziert werden. Die hohe durchschnittliche Auslastung von über 80% zeigt, wie beliebt die Ausbildungsplätze bei den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten sind.

Für die Programmorganisation und ­koordination ist das Paritätische Gremium Praxisassistenz (PGP) ver­

antwortlich. Es setzt sich aus je zwei Vertretern bzw.

Vertreterinnen der soH und dem Verein mfe Haus­ und Kinderärzte Solothurn (HASO) zusammen. Das PGP stellt sicher, dass die Praxisassistenz als Weiterbildung für die Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin sowie Kinder­ und Jugendmedizin anerkannt wird. Die Qua­

lität der Ausbildung wird ständig überprüft und ist auf einem hohen Niveau gesichert.

Eine Erfolgsgeschichte

Den Erfolg des PA­Programms bestätigt jetzt auch eine Evaluation, die das Berner Institut für Hausarzt­

medizin (BIHAM) im Auftrag des Kantons Solothurn durchgeführt hat: 70% der ehemaligen Praxis­

assistenzärzte und ­ärztinnen arbeiten heute in einer Gruppenpraxis als Hausarzt oder Hausärztin. Nur gerade 10% der Teilnehmenden haben sich nach Abschlus s gegen eine Tätigkeit in der Grundver­

sorgung entschieden. Noch erfreulicher ist, dass die Mehrheit sich für eine Praxistätigkeit im Kanton Solothurn entschieden hat.

Das unterstreicht den zentralen Stellenwert des PA­

Programms in der Nachwuchsförderung von Hausärz­

tinnen und Hausärzten. Die Evaluation zeigt ausser­

dem, dass die Erfahrungen durch die Weiterbildung für 90% der ehemaligen Praxisassistenzärztinnen und

­ärzte wichtig oder sehr wichtig für die spätere Praxis­

tätigkeit waren.

Politischer Wille für einen Ausbau ist da

Die Hausarztmedizin ist ein zentraler Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung. Das qualitativ hoch­

stehende und kostengünstige Angebot an ambulant tätigen Grundversorgern ist für den Kanton Solo­

thurn unverzichtbar. Das erfolgreiche Instrument soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Dies ist  abhängig davon, ob der Kantonsrat die erfor­

derlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch die HASO  und die soH ziehen ein durchwegs positives Fazit.

Heute hat das Interesse an der Hausarztmedizin bei den Studierenden deutlich zugenommen. Diesen jungen Kolleginnen und Kollegen eine PA zu ver­

TRIBÜNE Public Health 948

(16)

mitteln wird auch in Zukunft der Weg sein, um dem Hausärztemangel entgegenzutreten, der sich mittel­

fristig aufgrund der Pensionierungen weiter ver­

stärken wird. Der Kanton Solothurn möchte mit den im PGP in volvierten Partnern soH und HASO weiter­

hin dafür sorgen, dass auch in Zukunft überall im

Kanton kompetente und motivierte Hausärztinnen und Hausärzte in der Grundversorgung tätig sein werden.

Bildnachweis

Lukas Zimmerli, Michael Fluri, Peter Droste, Christoph Cina, Florian Leupold, Sven Streit, Lukas Fenner

Prof. Dr. med. Lukas Fenner, Kantonsarzt

Gesundheitsamt Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3 CH­4509 Solothurn Tel. +41 32 627 93 71 lukas.fenner[at]ddi.so.ch gesundheitsamt.so.ch

(17)

L’impact du Covid-19 sur la  psychiatrie de demain

Daniele Zullinoa, Yasser Khazaalb, Gabriel Thorensc

a Pr., Service d’Addictologie, Département de psychiatrie, Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG); b Pr., Service de Médecine des Addictions, Département de psychiatrie, Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV); c Dr PD, Service d’Addictologie, Département de psychiatrie, Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG)

De nombreuses crises ont fait évoluer la psychiatrie telle que nous la connaissons aujourd’hui: certaines ont été salutaires, d’autres préjudiciables. Dernière en date, la crise du Covid-19 laissera elle aussi des traces. Mais lesquelles?

trumentalisation de la psychiatrie durant la période totalitariste qui a suivi la Première Guerre mondiale et  les crises économiques et sociétales subséquentes nous rappelle les risques liés à de telles crises. Ainsi, il peut être utile à ce stade de soulever la question des ef- fets possibles de la crise liée au Covid-19 sur la psychia- trie, qu’il s’agisse de risques ou d’opportunités.

En proie au conservatisme

La psychiatrie a connu au cours des cinquante der- nières années un développement vers une prise en considération progressive du patient en tant que ci- toyen, de l’importance d’une individualisation de la prise en charge. On constate cependant que des ten- dances plus conservatrices persistent, favorisant une approche plus assujettissante et privilégiant les va- leurs plus sécuritaires et moins les approches basées sur l’empowerment.

Malgré l’évolution du contexte légal international et suisse, notamment avec la Convention des Nations Unies pour le droit des personnes avec handicap, vers un meilleur soutien de l’autonomie des personnes et

La psychiatrie continue à souvent être asservie à la justice comme bassin de récupération de ce qui est socialement dérangeant.

Une crise comme celle du Covid-19 est un de ces phéno- mènes globaux qu’on appelle nouvelles crises, qui se caractérisent par l’interdépendance et les effets en cascade de nombreux domaines autrefois moins inter- dépendants – notamment dus à la mondialisation –, le nombre de personnes touchées directement ou in- directement et les risques sur les infrastructures cri- tiques [1]. L’instabilité qui caractérise une période de

crise amène à prendre des directions différentes et peut conduire à des changements parfois fondamen- taux. La psychiatrie a traversé dans son histoire di- verses périodes de grandes crises. Un exemple d’une crise qu’on peut considérer comme salutaire, enrichis- sante pour la psychiatrie, est certainement la période des mouvements sociaux de 1968 qui ont inspiré les grandes réformes de la psychiatrie, notamment le vi- rage ambulatoire et communautaire, la sectorisation et la Loi 180 (loi Basaglia) en Italie. Inversement, l’ins-

TRIBÜNE Covid-19 952

Referenzen

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