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Archiv "Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Vorgaben ja, aber passgenauer" (22.12.2014)

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A 2256 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 51–52

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22. Dezember 2014

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNGEN

Vorgaben ja, aber passgenauer

Darüber, wie man die Menge ärztlich verordneter Leistungen am effektivsten steuert, sollen nach dem Willen der Politik künftig Kassenärztliche Vereinigungen und

Krankenkassen vor Ort entscheiden. Das soll auch den Druck auf die Ärzte mindern.

E

s sind die spektakulären Fälle, die Schlagzeilen machen, wie im vergangenen Sommer: 150 000 Euro soll ein Hausarzt aus Nord- rhein-Westfalen an die Krankenkas- sen zahlen, weil er die Richtgrößen für sein Arznei- und Heilmittelbud- get überschritten hat. Solche Be- richte schüren die Furcht vor exis- tenzbedrohenden Regressen und verleiden vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Freude an ihrem Beruf. Den Betroffenen ist es kein Trost, dass nach einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV) bei weniger als ei- nem Prozent der Ärzte tatsächlich Regresse verhängt werden.

Regionale Lösungen

Mit dem geplanten Versorgungsstär- kungsgesetz von Union und SPD sollen sich die Dinge jetzt zum Bes- seren wenden. Die gesetzlich vorge- schriebenen Richtgrößenprüfungen bei ärztlich verordneten Leistungen sollen durch regionale Vereinbarun- gen zwischen KVen und Kranken- kassen abgelöst werden. Die Instru- mente der Mengensteuerung wer- den damit zwar nicht abgeschafft.

Die Politik verspricht sich von re- gionalen Vereinbarungen aber

„passgenauere Lösungen“.

Die KBV hat diesen Schritt in ei- ner Stellungnahme zum Gesetzent- wurf begrüßt, aber zugleich davor gewarnt, das alte Verfahren durch neue versorgungsfeindliche Rege- lungen zu ersetzen. „Das Ziel der KBV ist es, zu einer Steuerung zu kommen, die sich auf die Verord- nungsqualität bezieht. Wir wollen wegkommen von einer überwie- gend preisbezogenen Steuerung“, erklärt KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Vorstellbar sei beispiels- weise, die Ärzte mithilfe eines Me-

dikationskatalogs bei der wirtschaft- lichen Verordnung von Arzneimit- teln zu unterstützen. Ein solcher Ka- talog, der auf Bundesebene zwi- schen KBV und GKV-Spitzenver- band verhandelt werden müsste, solle Wirkstoffe für häufige Indika- tionen, wie Diabetes oder Bluthoch-

druck, listen. Über ihre Praxisver- waltungssoftware könnten die Ärzte dann bei der Verordnung Hinweise darüber erhalten, ob es sich bei ei- nem ausgewählten Wirkstoff um ei- nen Standard- oder Reservewirk- stoff handle. „Ziel ist es, indikati- onsgerechte Arznei- und Heilmittel zu definieren und damit bundeswei- te Versorgungskorridore zu schaf- fen“, sagt Stahl.

In Sachsen und Thüringen wird ein solcher Medikationskatalog zur- zeit erprobt. Durch Modelle wie dieses könnten Versorgungsschwer-

punkte oder -defizite besser berück- sichtigt werden, ist der Sprecher der KV Thüringen, Veit Malolepsy, überzeugt. Dagegen stünden bei den derzeitigen Richtgrößenprüfun- gen nicht unbedingt rein medizi- nisch begründete Entscheidungen im Vordergrund. Betroffene müss- ten in aufwendigen Prüfverfahren Überschreitungen der Richtgröße begründen, die häufig durch die Morbidität ihrer Patienten oder re- gionale Versorgungsprobleme, zum Beispiel durch fehlende Fachärzte in ländlichen Regionen, bedingt waren. Auf solche Besonderheiten könne man in regionalen Verhand- lungen besser eingehen.

Gefahr der Unterversorgung Richtgrößen seien Durchschnitts- werte, die nichts mit der spezifi- schen Morbidität einer Praxis zu tun hätten, heißt es vonseiten der KV Baden-Württemberg. „Sie ber- gen daher die Gefahr einer Unter- versorgung durch Verschreibungs- angst in sich“, sagt deren Sprecher Kai Sonntag. In den Regionen habe man dagegen die Möglichkeit, ge- meinsam mit den Kassen Lösungen zu finden, die der eigenen Struktur entsprächen. Wie bei der KBV spricht man sich auch in Baden- Württemberg dafür aus, dass künf- tig die Therapie als wirtschaftlich gilt, die evidenzbasiert indiziert ist.

Wenn der Arzt sich beispielsweise an S3-Leitlinien halte, solle seine Verordnung automatisch als wirt- schaftlich gelten, unabhängig da- von, wie hoch die verursachten Kosten seien, erklärte Sonntag.

„Wir sehen darin eine sinnvolle Möglichkeit, Rechtssicherheit und Klarheit für die Ärzte zu schaffen.

Insbesondere ist es aber das, worauf der Patient einen Anspruch hat.“

Heike Korzilius Verordnete Leis -

tungen: Ärzte sollten die Verantwortung für eine indikations- gerechte Therapie übernehmen, nicht aber für deren Kos- ten, meinen KBV und KVen.

Foto: mauritius images

P O L I T I K

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