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I 243/2000

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I 243/2000 POM 28. Februar 2001 46C

Interpellation

0793 Hofmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2000

Quartierfreundliches Kasernenareal in der Stadt Bern?

Am 21. November 2000 haben Vertreterinnen und Vertreter der SP Bern-Nord eine Petition mit ca. 1'500 Unterschriften an den Bundespräsidenten und Vorsteher des VBS Adolf Ogi eingereicht. In der Petition mit dem Titel „Kasernenwiesen für Kinder, Sportler und für die Quartierbevölkerung“ wird um folgende Verbesserungen gebeten:

1. Spielgeräte für Kinder bereitstellen.

2. Die Gewährung eines eigentlichen Betretungsrechts anstelle der bisherigen Duldung.

3. Benützungsmöglichkeiten der Kasernenwiese als Begegnungsort auch für Erwachsene.

4. Einrichtung eines Trainigsfeldes für die lokalen Sportclubs.

Seit den 80er Jahren bemühen sich Organisationen des stadtberner Breitenrainquartiers, die Kasernenwiese auch den Quartierbewohnerinnen besser zugänglich zu machen. Sie scheiterten dabei in erster Linie am „Verantwortlichkeits-Ping-Pong“ zwischen dem Kanton Bern als Eigentümer des Kasernenareals und dem VBS als Benutzer.

In der vorliegenden Petition ist der Bund als Benutzer direkt angesprochen, indirekt auch der Kanton. Vom VBS haben die PetitionärInnen bereits positive Signale erhalten, insbesondere die Zusicherung, dass das VBS in dieser Angelegenheit auch den Kanton Bern ansprechen werde. Der Erfolg der Petition hängt also im Moment stark von der Haltung des Kantons ab.

Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Kann das Kasernenareal, neben der Nutzung durch das Militär, auch vermehrt den QuartierbewohnerInnen, speziell Kindern und SportlerInnen, zur Verfügung stehen?

2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu den konkreten Wünschen in der Petition?

3. Im Falle, dass Frage 2 positiv beantwortet wird: Wie wäre die Umgestaltung des Kasernenareals zu finanzieren? Nach unseren Informationen wäre die Stadt Bern bereit, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 01.02.2001

Antwort des Regierungsrates:

Zu Frage 1

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2428 vom 22.9.1999 ist der neue Waffenplatzvertrag zwischen dem Kanton Bern und der Eidgenossenschaft genehmigt worden. Die

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Erneuerung des Vertragswerks wurde nötig, weil die Eidgenossenschaft einen grossen Teil der Sanierungskosten bezahlt und auch weiterhin das prioritäre Nutzungsrecht behält.

Die zusätzliche zivile Nutzung der Anlagen ist weitgehend vorgegeben, indem die

Hochschule für Musik und Theater (HMT) den Verwaltungsbereich in die bereits zum Teil sanierten ehemaligen Stallungen verlegt hat und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Jahre 2002 insgesamt über eine Nutzfläche von 2'500 m2 verfügen wird. „Ein sinnvolles Zusammenspannen militärischer und ziviler Nutzung“ ist bereits in der Vorlage an den Grossen Rat zur Kreditbewilligung erwähnt worden.

Die Anlage steht der zivilen Bevölkerung auch in Zukunft im bisherigen Rahmen zur Verfügung, obschon heute noch nicht bekannt ist, welche Armeeangehörigen bei der Umsetzung des Projektes Armee XXI in Bern stationiert sein werden.

Die ehemalige Reithalle wird als Mehrzweckhalle ausgebaut und damit für Militär- und Sport- Ausbildung nutzbar. Die Belegungspriorität ist durch die auf dem Areal

untergebrachten Hauptnutzer gegeben und eine vermehrte Öffnung für zivile Nutzung wird grundsätzlich angestrebt.

Die Kasernenanlage speziell Kindern und SportlerInnen zur Verfügung zu stellen, ist aus den aufgeführten Gründen leider nicht möglich. Die seit Jahrzehnten praktizierte Nutzung durch Kinder und Sporttreibende wird aber auch in Zukunft möglich sein.

Zu Frage 2

Die kantonalen Militäranlagen an der Papiermühlestrasse sind im Inventar der Kulturgüter der Schweiz als Anlage von nationaler Bedeutung aufgeführt und die grossen grünen Freiflächen unterstreichen einerseits die Grosszügigkeit der Anlage und sind andererseits ein ganz typisches Qualitätsmerkmal.

Die Aenderung der rechtlichen Situation bezüglich Benutzung und Begehung der Anlage ist nicht möglich, weil die Grundcharakteristik einer prioritär militärischen Anlage im Basisvertrag mit der Eidgenossenschaft enthalten ist.

Die Grünflächen wurden bereits bisher durch Kinder und Sportclubs genutzt und die verantwortliche Verwaltungsstelle ist bestrebt, dies im Rahmen der bestehenden vertraglichen Situation auch weiterhin zu ermöglichen.

Die Militärkantine wird im Rahmen der Sanierung von der Mannschaftskaserne in den bereits sanierten Teil der alten Stallungen verlegt und steht ab Februar 2001 als

„Restaurant Treffpunkt“ der zivilen Bevölkerung zur Verfügung. Damit wird auch die Öffnung der Militäranlagen für Zivilpersonen unterstrichen und gefördert.

Den vom Interpellanten geäusserten Wünschen als auch den in der Petition erhobenen Forderungen kann der Regierungsrat aus den vorangehend dargestellten Gründen nicht entsprechen.

Zu Frage 3

Aus der Antwort zu Frage 2 ergibt sich, dass eine Antwort zu Frage 3 entfällt.

An den Grossen Rat

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