• Keine Ergebnisse gefunden

Seit Neuestem ist es auf einfachstem und schnellstem Weg möglich, über die Nr

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Seit Neuestem ist es auf einfachstem und schnellstem Weg möglich, über die Nr"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 098/2007 I 075/2007

POM POM

8. August 2007 POM C

Motion

1307 Scherrer, Biel (FPS)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 20.03.2007

Auskünfte über Halter von Motorfahrzeugen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Bekanntgabe per SMS von Adressen von Motor- fahrzeughaltern zu stoppen und zur vorherigen Regelung, wonach dies nur mit Telefonan- ruf oder auf schriftlichem Weg möglich ist, zurück zu kehren.

Begründung

Bis vor kurzem wurden Auskünfte über Halter von Motorfahrzeugen auf schriftliche oder telefonische Anfragen beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt erteilt. Seit Neuestem ist es auf einfachstem und schnellstem Weg möglich, über die Nr. 939 Halteradressen per SMS zu erfragen. Aus Gründen des Datenschutzes ist dies anscheinend unproblematisch, hingegen kann der Bereich des Persönlichkeitsschutzes und der Privatsphäre erheblich betroffen sein:

1. Die Toleranz im Strassenverkehr ist leider sinkend. Die Fälle, in welchen ein Ver- kehrsteilnehmer das subjektive Empfinden hat, von jemand anderem bedrängt, behin- dert, genötigt oder gefährdet worden zu sein, nehmen zu. Je nach Charakter des „Ge- schädigten“ lässt dieser die Sache auf sich beruhen oder, und hier liegt das Risiko, wird

„Rache“ geschworen. Schnell per SMS die Halteradresse abfragen und schon kann der oder die Fehlbare telefonisch oder persönlich „zur Rechenschaft“ gezogen werden.

Dies kann in Form von Beschimpfungen oder Drohungen, in schwereren Fällen in Form von Sachbeschädigungen oder Tätlichkeiten geschehen. Dabei besteht aber ein gewis- ses Risiko, dass der Fahrzeughalter mit dem Fahrer im konkreten Fall nicht identisch war, und es den Falschen trifft.

2. Möglich ist auch, dass Verkehrsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, mit ei- nem/einer Fahrzeuglenker oder -lenkerin, aus was für Gründen auch immer, Kontakt aufnehmen möchte, obwohl die anvisierte Person eine solche Kontaktaufnahme nicht wünscht, sondern dies als Belästigung empfindet.

Die Voraussetzung, zur Ermittlung von Halteradressen einen Telefonanruf tätigen oder ein Schreiben verfassen zu müssen, stellt eine Hemmschwelle dar, welche nicht so leicht über- schritten wird. Mit der SMS-Nummer 939 fällt dieses Hindernis weg, womit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird.

Offenbar lassen seit bekannt werden der SMS-Abfrage-Möglichkeit tausende von Motor- fahrzeughaltern ihre Adressen sperren. Dies bedeutet für die Administration einen erhebli- chen Aufwand, welcher vermutlich die Einnahmen aus den SMS-Gebühren übersteigen dürfte.

(2)

Interpellation

Vaquin, Moutier (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.02.2007

Auskunft über Fahrzeughalter per SMS - Wo bleibt der Datenschutz?

Am 16. Februar 2007 hat das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) eine neue Dienstleistung angekündigt: Ab sofort können Auskünfte über die Inha- berinnen und Inhaber von bernischen Kontrollschildern an Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Anhängern auch über SMS eingeholt werden. Die Auskünfte umfassen Namen und Adresse der Halterin oder des Halters. Bisher konnten solche Auskünfte tele- fonisch über eine 0900-Nummer abgefragt werden.

Das SVSA nimmt nach eigenen Angaben mit dieser neuen Dienstleistung ein Kundenan- liegen auf.

Diese Meldung hat in den Medien zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Anscheinend wurde das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern mit Anrufen und Briefen von Personen, die sich beschwerten, überschüttet. Die Einen befürchten durch die neue Dienstleistung vermehrt Belästigungen und kriminelle Machenschaften, die Anderen spre- chen von ungerechtfertigten Anzeigen, Denunziantentum oder reine Befriedigung der Neugier.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie viele Auskunftsgesuche zu Kontrollschildern gehen pro Jahr beim SVSA ein?

2. Aus welchen Gründen wurde das bisherige Auskunftssystem um den SMS-Dienst erweitert?

3. Das SVSA will mit dieser neuen Dienstleistung ein Kundenanliegen aufnehmen. Auf wie vielen Befragungen beruht dieser Wunsch?

4. Wurde die Einführung dieser neuen Dienstleistung juristisch unter dem Blickwinkel des Datenschutzes geprüft? Wenn ja: Wir können die Behörden nachweisen, dass der Persönlichkeitsschutz gewährleistet ist?

5. Befürchten die Kantonsbehörden nicht, dass mit diesem Schritt Denunziantentum und sogar kriminelle Absichten gefördert werden könnten?

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Einleitung

Mit der Einführung des neuen Auskunftsdienstes des Strassenverkehrs- und Schiff- fahrtsamtes (SVSA) werden zwei Ziele verfolgt: Einerseits die Reduktion des Personal- aufwandes durch Automatisierung, andererseits eine Ausdehnung der telefonischen Aus- kunftszeiten im Bereich der Halterauskünfte (bisher Mo – Fr 07:30 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr). Insbesondere die Erweiterung der Auskunftszeiten war eine Reaktion auf die von verschiedener Seite mit Nachdruck geforderte Veröffentlichung der Halterdaten via Internet, wie sie einige Kantone schon seit längerem kennen (Aargau, Solothurn, Fribourg, Thurgau, St. Gallen, Wallis, Zürich).

Auch anlässlich der parlamentarischen Debatte zu Art. 12 des neuen kantonalen Stras- senverkehrsgesetzes (KSVG) wurde die Schaffung einer Grundlage zum Abruf der Halter- daten via Internet gefordert (Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern, Jahrgang 2006, Heft 1, S. 116ff). Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken wurde diese For- derung fallengelassen. Umgesetzt werden sollte hingegen eine automatisierte telefonische

(3)

Auskunft „rund um die Uhr“ (24h / 7 Tage die Woche), wobei auch die Möglichkeit zur Auskunftserteilung via Handy und SMS ausdrücklich erwähnt wurde. Entsprechend wurde Art. 12 KSVG vom Grossen Rat verabschiedet.

Vorgesehen war ursprünglich eine automatisierte telefonische Halterauskunft über die bis- herige 0900er-Nummer. Aufgrund diverser Schwierigkeiten bei der Sprachausgabe wurde diese Lösung von der Telefonbetreiberin nicht mehr angeboten. Insbesondere fremdspra- chige Namen und Strassennamen wurden vom vorgesehenen System nur ungenügend artikuliert und unverständlich wiedergegeben. Entsprechend wurde auf eine Erweiterung der 0900er-Nummer verzichtet und eine SMS-Lösung realisiert.

Zur Motion 98/07 Scherrer „Auskünfte über Halter von Motorfahrzeugen“

Der Motionär äussert verschiedene Befürchtungen hinsichtlich des Persönlichkeitsschut- zes und der Privatsphäre. Er verweist dabei auf die sinkende Toleranz im Strassenver- kehr, die immer wieder zu unerfreulichen Situationen führen kann.

Es ist wohl richtig, dass viele Abfragen aus reiner Neugier erfolgen. Gegenwärtig dürften etliche Halterinnen und Halter immer noch testen, wie ihre Adresse bekannt gegeben wird oder ob das Sperrgesuch korrekt verarbeitet worden ist. Es wird aber immer auch ein grosser Anteil an berechtigten Anfragen enthalten sein, beispielsweise im Zusammenhang mit unerlaubtem Parkieren auf privatem Grund oder mit Unfällen ohne Personenschäden.

Nicht vergessen werden darf, dass die entsprechenden Auskünfte auch vor der Einführung der SMS-Auskunft problemlos erhältlich waren; zwar war die Auskunftserteilung zeitlich eingeschränkter und per Telefon etwas aufwändiger, aber: Wer wirklich „Rache“ schwört, der wird vermutlich auch genügend Energie aufbringen, die Auskunft über die 0900er- Nummer einzuholen. Als Sicherheitsmassnahme wurde zudem beschlossen, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr keine SMS-Auskünfte zu erteilen. Damit lassen sich viele miss- bräuchliche Anfragen vermeiden, beispielsweise nach einem Disco- oder Wirtshausbesuch oder gar zum Zwecke der Nachstellung.

Durch die Einführung des neuen SMS-Service wurde die Bevölkerung zum Thema Halter- auskünfte sensibilisiert. Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der Datensperrungen stark zugenommen hat. Insbesondere in den ersten Tagen nach Einführung der SMS-Auskunft waren sehr viele Gesuche zu bearbeiten. Per Ende Mai 2007 sind rund 16% der weissen Kontrollschilder für Motorwagen gesperrt. Nimmt die Anzahl Sperrungen weiter zu, werden auch die Abfragen abnehmen, weil prozentual weniger erfolgreiche Auskünfte erteilt wer- den können. Die hohe Anzahl an Gesuchen zur Sperrung der Halterdaten hat vorüberge- hend zu einem beträchtlichen administrativen Aufwand geführt. Mittlerweile sind die Sper- rungen und auch der damit verbundene Arbeitsaufwand wieder auf ein bescheidenes Mass zurückgegangen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Auskunftsmöglichkeit bereits früher bestand und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Möglichkeit der Datensperrung sowohl grundsätz- lich als auch im Besonderen bezüglich der Halterauskunft gestärkt wurde, teilt der Regie- rungsrat die Ansicht des Motionärs nicht, dass mit der SMS-Auskunft dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wurde. Er beantragt dem Grossen Rat deshalb die Ablehnung der Moti- on.

Zur Interpellation 75/07 Vaquin „Auskunft über Fahrzeughalter per SMS - Wo bleibt der Datenschutz?“

1. Wie viele Auskunftsgesuche zu Kontrollschildern gehen pro Jahr beim SVSA ein?

Die 0900er-Nummer für Halterauskünfte wurde am 1. Juli 1999 in Betrieb genommen.

Jährlich wurden rund 40'000 Anfragen beantwortet. Seit Inbetriebnahme der SMS- Halterauskunft am 16. Februar 2007 wurden über 250'000 SMS-Anfragen beantwortet (Stand 29. Mai 2007). Seit Mai 2007 sind rund 1000 bis 1400 Anfragen pro Tag zu ver- zeichnen. Zu beachten ist, dass über SMS nur Auskünfte zu Kontrollschildern von Motor-

(4)

wagen erhältlich sind. Über die 0900er-Nummer können zu den Auskunftszeiten auch an- dere Kontrollschilder nachgefragt werden (insbesondere von Motorrädern).

2. Aus welchen Gründen wurde das bisherige Auskunftssystem um den SMS-Dienst er- weitert?

Bedingt durch die beschränkten Auskunftszeiten für die 0900er-Nummer kam es häufig zu Anfragen, ob diese Auskünfte nicht auch am Abend oder über das Wochenende angebo- ten werden könnten. Mit der Automatisierung sollten jedoch nicht bloss die Auskunftszei- ten ausgeweitet, sondern auch der interne Aufwand reduziert werden.

Die Anfragen über die 0900er-Nummer werden nach wie vor durch Mitarbeitende des Call- Centers bearbeitet. Bei Überlastung des Call-Centers kommt es zu Wartezeiten für die Kundschaft, welche mit 1.50 CHF pro Minute verrechnet werden. Auch diesbezügliche Reklamationen können mit dem neuen Dienst verhindert werden.

3. Das SVSA will mit dieser neuen Dienstleistung ein Kundenanliegen aufnehmen. Auf wie vielen Befragungen beruht dieser Wunsch?

Im September 2005 wurde von der Firma IHA-GfK AG in Hergiswil eine repräsentative Kundenbefragung durchgeführt. Unter anderem wurde auch die Halterauskunft themati- siert. Hierbei zeigte sich, dass bei Privatpersonen die Befürworter und die Gegner der Internetauskunft in etwa die Waage hielten. Vom Gewerbe (Garagen und Versicherungen) wurde diese Möglichkeit jedoch mit sehr grosser Mehrheit gewünscht. Von den Privatper- sonen überwiegend abgelehnt wurde die jederzeitige Auskunftsmöglichkeit.

Das SVSA wurde von der Kundschaft immer wieder um Erweiterung der Betriebszeiten der 0900er-Nummer angegangen, weshalb von einem Handlungsbedarf auszugehen war.

Die aktuell sehr rege Nutzung der SMS-Abfragen zeigt, dass in der Tat ein grosses Inte- resse an der erweiterten Auskunftsmöglichkeit besteht. Dem Anliegen der Privatpersonen aus der Kundenbefragung wurde durch die zeitliche Begrenzung der Ansprechzeiten Rechnung getragen.

4. Wurde die Einführung dieser neuen Dienstleistung juristisch unter dem Blickwinkel des Datenschutzes geprüft? Wenn ja: Wir können die Behörden nachweisen, dass der Persönlichkeitsschutz gewährleistet ist?

Basis für Halterauskünfte bildet Artikel 126, Absatz 1 der eidgenössischen Verkehrszulas- sungsverordnung (VZV), wonach Name und Adresse von Inhabern von Kontrollschildern jedermann bekannt gegeben werden dürfen. Gestützt auf diese Bestimmung erfolgen die bewährten Auskünfte über die 0900er-Nummer. Aufgrund von Artikel 37, Absatz 1 der kan- tonalen Strassenverkehrsverordnung (StrVV) ist unbestritten, dass diese Daten bekannt gegeben werden dürfen, solange eine Person ihre Daten nicht sperren lässt. Erst für wei- tergehende Auskünfte bedarf es eines schriftlichen Gesuches, mit dem hinreichende Inte- ressen in Bezug auf ein Verfahren geltend zu machen sind (Art. 126 Abs. 3 VZV).

Die Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit wurden im Rahmen der Revision der Artikel 37ff der StrVV mit dem kantonalen Datenschutzbeauftragten intensiv geprüft.

Dabei kamen auch die Halterauskünfte zur Sprache. Der Datentransfer wurde zudem mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten besprochen (Stellungnahme vom 8. Mai 2004).

Der kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz wurde das neue KSVG im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zur Kenntnis gebracht. In der Stellungnahme vom 2. März 2005 hat die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion (JGK) auf die grundsätzliche Problematik so- wie die Missbrauchsmöglichkeiten aufmerksam gemacht und die Abstützung in einem for- mellen Gesetz als erforderlich betrachtet. Die Bekanntgabe der Daten via Internet wurde als schwerer wiegender Eingriff beurteilt und als unverhältnismässig abgelehnt (vgl. auch Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern, Jahrgang 2006, Heft 1, Beilage 3, S. 6).

(5)

Verwiesen wurde auf ein Schreiben des Büros der Vereinigung der Schweizerischen Da- tenschutzbeauftragten vom 20. September 2004, in welchem sich das Büro kritisch zur Bekanntgabe der Halterdaten im Internet oder via SMS äusserte. Als Voraussetzungen für die Zulässigkeit empfahl das Büro: Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die Ein- räumung eines unentgeltlichen Sperrrechts ohne abschreckende Voraussetzungen an die Begründung desselben, sowie die Information der Halterinnen und Halter über die Mög- lichkeiten zur Sperre (z.B. auf der Website). Bei der jetzigen Lösung der SMS-Auskünfte sind alle diese Punkte berücksichtigt, weshalb der Regierungsrat der Meinung ist, dem Datenschutz genügend Rechnung getragen zu haben.

5. Befürchten die Kantonsbehörden nicht, dass mit diesem Schritt Denunziantentum und sogar kriminelle Absichten gefördert werden könnten?

Eine missbräuchliche Verwendung des neuen SMS-Service kann nicht gänzlich ausge- schlossen werden. Darauf wurde bereits im Vortrag an den Grossen Rat zum KSVG hin- gewiesen (Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern, Jahrgang 2006, Heft 1, Beilage 3, S. 5). Die Erfahrungen in anderen Kantonen, welche denselben Service teilweise schon seit Jahren eingeführt haben (z. B. die Kantone Thurgau, St. Gallen und Solothurn), sind aber durchwegs positiv. Abklärungen des SVSA im Vorfeld der Einführung im Kanton Bern haben ergeben, dass in diesen Kantonen bisher keine strafbaren Handlungen bekannt geworden sind. Trotzdem hat sich der Kanton Bern im Gegensatz zu den anderen Kanto- nen entschlossen, den Zugang zeitlich zu begrenzen und von 22:00 bis 06:00 Uhr keine SMS-Auskünfte zu erteilen.

Fazit

Der Regierungsrat hat Verständnis für die vom Motionär wie vom Interpellanten angeführ- ten Punkte. Über die möglichen Auswirkungen der SMS-Auskunft hat er den Grossen Rat bereits in der Botschaft zum neuen KSVG informiert. Die Bekanntgabe der Halterdaten via SMS ist unter den im Kanton Bern geltenden strengen Rahmenbedingungen zulässig. Die hohe Anzahl Anfragen zeigt, dass ein erhebliches Bedürfnis nach dem Service besteht.

Eine missbräuchliche Verwendung des Services kann nicht gänzlich ausgeschlossen wer- den. Missbräuche sind aber auch mit rein telefonischen Auskünften möglich. Zu beachten gilt es, dass SMS-Daten besser auswertbar sind als rein telefonische Auskünfte, weil die SMS-Nummern wie auch die abgefragten Kontrollschildnummern gespeichert werden können, was bei der telefonischen Auskunft nicht der Fall ist. Zudem haben die Fahrzeug- halter die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Art (via Internet oder mit einem Schreiben an das SVSA) ihre Daten ohne weitere Begründung sperren zu lassen, womit keine Aus- künfte mehr ohne schriftliche Begründung des Auskunftsbegehrens erteilt werden. In An- betracht dieser Erwägungen ist der Regierungsrat der Ansicht, dass am bestehenden Sys- tem festgehalten werden soll.

Antrag zur Motion 098/2007 Scherrer: Ablehnung

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Poli tische Blockaden, Abstimmungen in letzter Minute, Unsicherheiten über zukünftige Regulierungen oder gar die Aussicht, dass große Reformen nach einer Wahl wieder

Das Irak-Abenteuer wirft eine Frage auf, welche die zahlreichen Anhänger des „Multikulturalismus“ auf der ganzen Welt verstören wird – jener Idee, dass alle Kulturen

Nur dann können sie sicherstellen, dass es ein geteiltes Verständnis und eine gemeinsame Vision des Projekts gibt, wozu auch die geplante Nutzung der durch RCTs generierten Evidenz

Sicher ist: Für diese Länder ist der Trend zum Plurilateralismus vielleicht nicht ideal, aber immer noch besser, als wenn es nur eine stetig wachsende Zahl megaregionaler

E ine 43-jährige Patien- tin suchte mich vor einigen Monaten in der Praxis auf und klagte über belastungsabhän- gige Schmerzen im rechten Großzehengrundgelenk sowie in

weites Forschungsprojekt zeigte, dass Ausschrei- bungs- und Quotenmodelle wie sie in Großbri- tannien und den Niederlanden verbreitet waren, weder zu einem nennenswerten Ausbau der

Doch es zeigte sich, dass ein Ersatz von Palmöl einen massiv erhöhten Flächenbedarf zur Folge hätte, weil die anderen Öle nicht so ertragsreich sind.. Würde man Palmöl durch

So enthalten zum Beispiel Pro- dukte für Frauen mit leichten depressiven Verstimmungen aufgrund der Wechseljahre, oder Menschen mit Konzentra- tionsstörungen, zum Beispiel