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Waldschutzinfo Nr. 5 / 2017 Herbstprognose Kurzschwanzmäuse 2017

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− Abteilung Waldschutz −

Stand: 20.10.2017

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Waldschutzinfo Nr. 5 / 2017 Herbstprognose Kurzschwanzmäuse 2017

Die Dichten der oberirdisch fressenden Kurzschwanzmäuse steigen wieder an (siehe Abb.). Die Herbstfänge der NW-FVA im Jahr 2017 ergaben lokal maximale bereinigte Indexwerte von 53,8 je 100 Fangnächte für Erd- und Feldmäuse und 41,9 je 100 Fangnächte für Rötelmäuse. Die parallel durchgeführte Überwachung mit Apfelsteckreisern ergab nach einer Woche im Maximum Annahmeraten von 88%. Die bisherigen Ergebnisse der Überwachung lassen den Rückschluss zu, dass sich die Populationen der Kurzschwanzmäuse nach der Latenzphase im letzten Jahr wieder in der Progradation befinden, lokal können erhebliche Schäden auftreten. Die Überwachungen der Kurzschwanzmäuse mit Hilfe von Schlagfallen (Index 100 Fangnächte) und Steckholzreisen fanden durch die Abteilung Waldschutz im Kaufunger Wald, Reinhardswald, Solling, Harz und in Südniedersachsen statt und geben nur eine regionale Tendenz wieder.

Im Rahmen der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes sind Waldbesitzer und Revierleiter aufgefordert, den Mäusebesatz in gefährdeten Laubholzkulturen zu überwachen und ggfs. zu bekämpfen!

Für die Überwachung kommen drei Verfahren infrage (siehe Praxisinformation: Mäuse in forstlichen Verjüngungen;

Homepage der NW-FVA, Abt. Waldschutz):

• Steckholzverfahren mit frisch geworbenen, entblätterten Apfel – Wasserreisern

• Schlagfallen zur Herleitung des bereinigten Index 100 Fangnächte

• Feststellung frischer Fraßschäden an der Rinde

Eine Kultur ist gefährdet, wenn mindestens 20% der Steckreiser nach 1 Woche benagt sind oder mindestens 10 Kurzschwanzmäuse mit Schlagfallen gefangen wurden. Treten in merklichem Umfang frische Fraßschäden in einer Kultur auf, können diese selbst als ausreichende Prognose für eine akute Gefährdung angesehen werden;

entsprechende Toleranzwerte müssen betriebspezifisch definiert werden (z.B. bzgl. Mischbaumarten, Flächengröße etc.).

Für eine Bekämpfung oberirdisch fressender Kurzschwanzmäuse ist nur noch der Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Das „Sofort-Stopp-Verfahren“ ist mit „Ratron Giftlinsen Forst“ möglich. Im Handel werden Eimer mit 2.000 „Tütchen“ mit jeweils 8-12 Giftlinsen angeboten; die Ausbringung erfolgt im Raster von 5 x 5 Metern, auf kleinen Plätzstellen werden je 5 „Tütchen“ ausgebracht und locker mit Vegetation bedeckt (bitte entsprechende Praxis-Info beachten).

Die aktuelle Zulassung von „Ratron Giftlinsen“ endet am 31.12.2017! Nach §12 PflSchG darf das Mittel jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Ende der Zulassung angewandt werden (Aufbrauchfrist).

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