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Waldschutzinfo Nr. 10 / 2019

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 Abteilung Waldschutz 

Stand: 14.10.2019

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Waldschutzinfo Nr. 10 / 2019

Herbstprognose Kurzschwanzmäuse 2019

Die oberirdisch fressenden Kurzschwanzmäuse befinden sich aktuell in einer Massen- vermehrung. Die von der NW-FVA durchgeführten Herbstfänge 2019 ergaben lokal maximale bereinigte Indexwerte von 50,0 (2018: 25,3) je 100 Fallennächte für Erd- und Feldmäuse und 53,8 (2018: 24,0) je 100 Fallennächte für Rötelmäuse. Die vorab durchgeführte Überwachung mit Apfelsteckreisern ergab nach einer Woche im Maximum Annahmeraten von 96 %. Es können lokal erhebliche Schäden auftreten. Die Überwachung der Kurzschwanzmäuse mit Hilfe von Schlagfallen (Index 100 Fallennächte) und Steckreisern wurde von der Abteilung Waldschutz in Südniedersachsen, im Solling, Harz, Reinhardswald und Kaufunger Wald durchgeführt.

Im Rahmen der guten fachlichen Praxis und des integrieren Pflanzenschutzes sind Waldbesitzer aufgefordert, den Mäusebesatz in gefährdeten Laubholzkulturen zu über- wachen und ggf. zu bekämpfen!

Für die Überwachung kommen drei Verfahren in Frage (siehe Praxisinformation: „Mäuse in forstlichen Verjüngungen“ http://www.nw-fva.de/index.php?id=173):

 Steckholzverfahren mit frisch geworbenen, entblätterten Apfel-Wasserreisern

 Schlagfallen zur Herleitung des bereinigten „Index-100-Fangnächte“

 Feststellung frischer Fraßschäden an der Rinde junger Pflanzen

Eine Kultur ist gefährdet, wenn mindestens 20 % der Steckreiser nach einer Woche benagt sind oder mindestens 10 Kurzschwanzmäuse mit Schlagfallen gefangen wurden. Treten in merklichem Umfang frische Fraßschäden in der Kultur auf, können diese selbst als ausreichende Prognose für eine akute Gefährdung angesehen werden; entsprechende Toleranzwerte müssen betriebsspezifisch definiert werden (z.B. bzgl. Mischungsanteile, Flächengröße, etc).

Für eine Bekämpfung oberirdisch fressender Kurzschwanzmäuse ist nur noch der Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Das „Sofort-Stop-Verfahren“ ist mit „Ratron Gift-Linsen“ möglich. Im Handel werden Eimer mit 2.000 „Tütchen“ mit jeweils 8-10 Gift-Linsen (Ratron®Gift-Linsen Forst) angeboten; diese werden im Raster 5 x 5 Meter auf kleinen Plätzen mit je 5 „Tütchen“

ausgebracht und locker mit Vegetation bedeckt (Praxis-Info beachten!).

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