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Waldschutzinfo Nr. 10 / 2018

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– Abteilung Waldschutz –

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Stand: 23.11.2018

Waldschutzinfo Nr. 10 / 2018

Rußrindenkrankheit an Ahorn (Cryptostroma corticale)

Als Folge des trockenen Sommers 2018 kam es in den Trägerländern der NW-FVA, insbesondere in Hessen und Sachsen-Anhalt vermehrt zum Auftreten der Rußrindenkrankheit an Ahorn. Diese wird durch den ursprünglich in Nordamerika beheimateten, invasiven Schlauchpilz Cryptostroma corticale ausgelöst. Die Ausbreitung des Pilzes erfolgt luftgebunden über Sporen (Konidien).

Die Rußrindenkrankheit tritt in Deutschland in erster Linie beim Bergahorn (Acer pseudoplatanus), seltener bei Spitz- (A. platanoides) und Feldahorn (A. campestre) auf. Der Erreger befällt sowohl Wald- als auch Parkbäume.

Vorkommen:

C. corticale ist hauptsächlich in Nord- amerika und Nordwesteuropa sowie lokal in Südeuropa verbreitet. 2006 wurde die Rußrindenkrankheit an Ahorn erstmals in Deutschland nachgewiesen. Diese Erkran- kung hat sich weiter ausgebreitet und ist als neue Baumkrankheit in Berlin, Baden- Württemberg, Bayern, Hessen (Nachweise 2009, 2014, 2015, 2018), Niedersachsen (Nachweis 2014), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Nachweise 2017, 2018) etabliert.

Schadbild und Verlauf:

Der ein- bis mehrjährige Absterbeprozess äußert sich mit Schleimflussflecken am Stamm sowie Rinden- und Kambiumnek- rosen. Im späteren Verlauf zeigen sich Absterbe- und Welkeerscheinungen im Kronenbereich, die dann zum Absterben des Baumes führen. Der Pilzbefall zeigt auch im Splintholz bräunliche bis grünliche Verfärbungen. Das auffälligste Merkmal am Ende des Absterbeprozesses ist das Aufplatzen und Abblättern der Rinde, meist im Stammfußbereich. Danach werden auch die schwarzen, rußartigen Sporenlager des Erregers sichtbar.

Abb. 1: C. corticale, freiliegende Sporenlager an Bergahorn

Abb. 2: C. corticale, freiliegende Sporenlager an Bergahorn (Fotos: links Kai Hemmersbach-von Alt, rechts: Stadt Kassel)

Prognose:

Die Pilzerkrankung tritt insbesondere in Jahren mit Trockenstress, Wassermangel und großer Hitze vermehrt auf. Im Zuge von Klimaextremen in den Sommermonaten mit einhergehender Trockenheit könnte die Rußrindenkrankheit als Folgeerscheinung vorgeschädigte Bäume häufiger befallen.

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Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

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Maßnahmen:

Da C. corticale mittlerweile weit in Deutschland sowie in anderen europäischen Staaten verbreitet ist und die Pilzart nur eine geringe Schadwirkung in durchschnittlichen Jahren aufweist, sind nach Auffassung des Julius Kühn-Instituts für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit amtliche Tilgungs- und Eindämmungsmaßnahmen aus phytosanitärer Sicht nicht sinnvoll.

Da die Standsicherheit der befallenen Bäume durch eine recht schnell einsetzende Weißfäule nicht mehr gegeben ist, wird in Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht eine Fällung der Bäume empfohlen.

Gesundheitsschutz:

Die Sporen von Cryptostroma corticale können, wenn sie eingeatmet werden, zu Atembe- schwerden, allergischen Reaktionen sowie Lungenschädigungen führen. Die Lagerung, die Bearbeitung und die Nutzung als Brennholz des mit Rußrinde befallenen Ahorns könnten daher mit gesundheitlichen Gefahren für den Menschen verbunden sein.

Laut Berufsgenossenschaften sind bei Fällungsarbeiten Atemmasken und Schutzanzüge zu tragen. Bevorzugt sollte der Einschlag maschinell erfolgen und bei feuchtem Wetter durchgeführt werden. Gefällte Bäume sollten abgedeckt transportiert und vernichtet werden.

Diesbezüglich stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartebau (SVLFG) eine Musterbetriebs-anweisung zur Verfügung.

Das Julius Kühn-Institut (JKI „Express-Risikoanalyse zu Cryptostroma corticale aufgrund mehrerer Auftreten in Bayern“ und „Einschätzung - Gesundheitsrisiko durch Cryptostroma corticale“ aus dem Jahr 2018) schätzt das Risiko für eine Erkrankung jedoch als gering ein, sofern die SVLFG herausgegebenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln eingehalten werden. Ein Absperren zum Schutz von Passanten, das großräumiger ist, als dies bei Fällarbeiten im Wald im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ohnehin zwingend ist, schätzt das JKI auf der Basis des derzeitigen Wissenstandes als nicht erforderlich ein.

Bitte informieren Sie uns über Verdachtsfälle im Zuständigkeitsbereich der NW-FVA (wenden Sie sich bitte an Dr. Gitta Langer, NW-FVA, Abt. Waldschutz, Sachgebiet Mykologie und Komplexerkrankungen; gitta.langer@nw-fva.de; 0551-69401-129).

Weitere Informationen

zur Erkrankung und zum sachgerechten Umgang mit befallenem Material finden Sie unter:

JKI 2018 (Pfeilstetter, E.): „Express- Risikoanalyse zu Cryptostroma corticale aufgrund mehrerer Auftreten in Bayern“; https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/

upload/Cryptostroma-corticale_pra.pdf

SVLFG (Ausgabe: August 2013): Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen B.01.18 Biologische Arbeitsstoffe – Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Musterbetriebsanweisun- gen; Erreger der Rußrindenkrankheit des Ahorns: Cryptostoma corticale

Referenzen

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