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Waldschutzinfo Nr. 04 / 2019 –

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– Abteilung Waldschutz – Stand: 22.03.2019

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Waldschutzinfo Nr. 04 / 2019

– Vorbereitungen Käferflug und Vorausflugbehandlung Holzpolter –

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung der Gefährdungslage durch Borkenkäfer bei bereits knappen Aufarbeitungs- und Abfuhrkapazitäten in diesem und in den Folgejahren ist allgemein mit einem erhöhten Bedarf an Insektiziden zu rechnen. Derzeit gibt es für einzelne zugelassene Pflanzen- schutzmittel (PSM) sowie für einige Fangsysteme und Pheromone erste Lieferengpässe. Eine zeit- gerechte und ausreichende Bevorratung wird daher empfohlen. Betroffene Betriebe sollten in ihren Planungen den rechtzeitigen Einkauf benötigter Mengen berücksichtigen.

Witterung

Die seit Mitte März teilweise trockene und relativ warme Witterung führte bereits zu Schwärmflügen und erstem Befall durch holzbrütende Borkenkäfer (Gestreifter Nutzholzborkenkäfer, X. lineatus) sowie Bastkäferarten. Rindenbrütende Borkenkäfer waren an Schwärmflügen nach unserem Kenntnisstand bisher nicht beteiligt, entsprechend wurde auch noch kein frischer Befall beobachtet. Bei weiterhin günstigem Witterungsverlauf muss davon ausgegangen werden, dass bereits in der ersten Aprilhälfte frischer Befall insbesondere durch den Buchdrucker (Ips typographus) auftreten kann.

Vorausflugbehandlung von Holzpoltern erwägen

Käferholz aus Aufarbeitungen ab etwa Herbst 2018 bis Spätwinter 2019 kann noch große Mengen vitale Borkenkäfer enthalten. Das ist teilweise auch nach Harvesteraufarbeitungen der Fall, wenn der Aggregatkopf die besiedelte Rinde nur unzureichend beeinträchtigen konnte. Ob und in welchem Umfang noch Borkenkäfer unter der Rinde sind, muss stichprobenartig an liegendem Holz ermittelt werden.

Soweit alternative Optionen zum Unschädlichmachen der überwinternden Käferbruten aus 2018 nicht genutzt werden können (insbesondere Lagerung an unkritischen Orten oder rechtzeitige Abfuhr), wird dringend empfohlen, jetzt zeitnah Vorbereitungen für Vorausflugbehandlungen zu treffen und Holzpolter mit gefährdenden Käfermengen bei geeigneten Witterungsbedingungen vor Beginn des Käferschlupfes in der 13. oder spätestens 14. KW zu behandeln. Das Holz muss trocken sein und das vollständige Antrocknen des Spritzbelages nach der Behandlung muss garantiert sein (stabile Witterung). Nach Möglichkeit soll kein Frost in der Nacht nach der Spritzung auftreten.

Ziel dieser frühen Vorausflugbehandlungen ist es, möglichst viele überwinterte Jungkäfer am Verlassen der Brutstätten zu hindern.

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NW-FVA, Abteilung Waldschutz Waldschutzinfo 04/2019

Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) Abteilung Waldschutz – Grätzelstraße 2 – 37079 Göttingen

Beseitigung aktueller Windwürfe und Aufbau von Fangeinrichtungen

Bei der Aufarbeitung der aktuellen Sturmschäden sollte sich die Reihenfolge der bearbeiteten Bestände/Bestandesränder an der Prioritätenliste des Betriebes für eine Bekämpfungswürdigkeit orientieren. Die Beseitigung der Windwürfe sollte zwar so rasch wie möglich, jedoch mit Augenmaß im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Waldbodens erfolgen.

Wegen der konkurrierenden Lockwirkung ist es nicht sinnvoll, Fangsysteme wie Trinet P oder Fangholz- haufen in Randbereichen zu installieren, die nicht vollständig vom bruttauglichen Holz (auch liegendes Holz und angeschobene Bäume aus den letzten Windwürfen) gesäubert sind. Daher sollten die bereits vor den letzten Sturmereignissen ausgewählten Standorte für Fangsysteme kritisch überprüft werden, inwieweit sie noch geeignet sind bzw. ob in Randlagen (mit PSM behandelte) Windwürfe im Einzelfall in das Konzept der Fanglinie integriert werden können, um optimale Wirkung zu erzielen.

Scharfstellen der Fangeinrichtungen

Die Aktivierung der Fangsysteme (Pheromone einsetzen, Fangholzhaufen mit PSM behandeln) sollte erst kurz vor Beginn der Schwärmflüge von Buchdrucker und Kupferstecher stattfinden, um innerhalb der Schwärmzeit dieser Käferarten möglichst lange Wirkung zu erzielen. Um diesen Zeitpunkt nicht zu verpassen, sollte jedoch spätestens in der ersten Aprilhälfte „scharf gestellt“ werden. Die Abteilung Waldschutz wird zum erwarteten Schwärmbeginn noch konkretere Hinweise geben.

Hinweise aus der Praxis an die Abteilung Waldschutz zu Beobachtungen über den Ausflug von Buch- druckern, zum Schwärmverhalten und erstem, frisch auftretendem Befall durch rindenbrütende Borkenkäfer (Käfer mit deutlichem „gezackten Absturz“, nicht Bastkäfer mit rundem Hinterteil) sind hilfreich für die Optimierung einer regionalen und situationsangepassten Beratung.

Referenzen

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