Polikliniken: Bedürfnis
nach Information und Sicherheit
Daß reichlich Bedarf an handfe- sten Informationen besteht, zeigte der Andrang: Rund 900 Vertreter von Polikliniken folgten der Einla- dung. Warum, kann man verstehen:
„Vereinigung" schreibt sich leicht, doch gestaltet sich schwer innerhalb des deutschen Gesundheitswesens.
Das liegt vor allem daran, daß vieles unter Zeitdruck und deswegen zu- nächst grob geregelt werden mußte.
Beispiel: Die Leistungsvergütung der Polikliniken.
Von Januar an erhalten sie mo- natliche Abschlagzahlungen, die sich an ihren November-Bilanzen orien- tieren und später mit den tatsächli- chen Leistungen verrechnet werden.
Basis der Abschläge sind Behand- lungsfallpauschalen, die mit einer komplizierten Formel errechnet wer- den. Für ihre Höhe ist unter ande- rem ausschlaggebend, wie groß die Poliklinik ist und welche Arztgrup- pen vertreten sind. Damit wird zum einen der Tatsache Rechnung getra- gen, daß in größeren Polikliniken mehr zwischen den Fachgruppen überwiesen wird. Zum anderen wird einbezogen, daß Ärzte je nach Fach- gruppe mehr oder weniger Zeit pro Patient benötigen. Basis der Berech- nungen ist statistisches Material aus dem westlichen Teil der Bundesre- publik. Zu den Einnahmen durch die regulären Fallpauschalen kommen gegebenenfalls für externe Untersu- chungsaufträge noch eine Laborfall- pauschale von 12,— DM sowie eine Röntgenpauschale von 60,— DM.
Die KBV warb für diese Rege- lung um Verständnis: Da die Kran- kenkassen sich erst ab 1. Januar offi- ziell konstituieren dürften, seien Ho-
norierungsformen wie in eingespiel- ten Abrechnungssystemen nicht möglich gewesen. An eine Vergü- tung von Einzelleistungen sei schon deshalb nicht zu denken gewesen, weil die gerade gegründeten Kassen- ärztlichen Vereinigungen in den neuen Ländern die notwendigen Ab- rechnungen nicht hätten bewältigen können. Außerdem werden die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auch zunächst keine Kran- kenscheine ausgeben. Denn Anfang Januar wird noch unklar sein, wel- cher Bürger bei welcher Kranken- kasse versichert ist.
Pauschalen: Nicht einzige Einnahme
Im Klartext: Angesichts dieser Realitäten hätte anders als jetzt kaum Geld fließen können. Nun werden Abschläge gezahlt, die lau- fend angepaßt und korrigiert werden können. Außerdem wies die KBV darauf hin, daß in den Polikliniken auch Leistungen erbracht würden (Rehabilitationsmaßnahmen, Gut- achten, Mütterberatung), für die ab Januar andere Träger als die Gesetz- liche Krankenversicherung die Ko- sten übernähmen. Das heißt, daß die Fallpauschalen nicht die einzige Ein- nahmequelle einer Poliklinik sind.
Ein weiteres Beispiel für die Probleme der Polikliniker: Die Zu- kunft der Weiterbildungsassistenten.
Ihre unsichere Weiterbeschäftigung, sprich: Bezahlung, wurde häufig an- gesprochen. Die Vertreter der KBV bedauerten, daß hier eindeutig eine Finanzierungslücke vorliege: Ihre
Honorierung sei nicht in die Fallpau- schale eingeschlossen. Das Bundes- ministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) berate aber derzeit über ein Förder- programm. Kommentar eines Arz- tes: „Wir müssen das aber in zehn Tagen wissen, sonst müssen wir den Betroffenen sagen: So geht es nicht weiter."
Stief- oder Wunschkind
Welche Fragen man sich auch anhörte, im Kern war das Problem stets: Informationen, aber mehr noch Sicherheit würden sofort ge- braucht, können aber nicht gegeben werden. Erschwert wird die Lage da- durch, daß viele Poliklinikärzte sich zwar unverdrossen bemühen, den Berg an Neuem zu verarbeiten, aber sich zuweilen — so schien es zumin- dest in Berlin — etwas wie „Stiefkin- der" neben den „Wunschkindern"
niedergelassene Ärzte fühlen. Die KBV-Vertreter warben um Ver- ständnis: Schließlich seien die KVen auch für die Polikliniken zuständig und deren Ärzte in den KV-Organen als ordentliche Mitglieder vertreten.
Viel Beifall erhielt ein Arzt je- doch für die kritische Anmerkung, daß die von der KBV mitentwickel- ten Regelungen „nur auf einer sehr oberflächlichen Betrachtung des Ge- sundheitswesens" basieren könnten.
„Sie wollen beispielsweise im Erhe- bungsbogen, der Grundlage für die Abschlagszahlungen ist, das Konto des Trägers wissen. Wir haben doch ab 31. 12. gar keinen Träger mehr!", erklärte er erbost. Auch hier vertei- digte die KBV ihre Regelung: Bei al- lem Verständnis für Schwierigkeiten mit der Trägerschaft sei eine korrek- te Registrierung die Grundlage für alle Geldzahlungen. Konkreter Tip der KBV: So schnell wie möglich ein Konto für die Poliklinik eröffnen.
Oder die Kommune in die Pflicht nehmen für eine wenigstens vorüber- gehende Trägerschaft oder die Ein- richtung eines Sonderkontos für Po- likliniken Und schließlich solle man es sich angesichts der komplizierten Systeme in beiden Richtungen nicht übel nehmen, „wenn einer vom an- deren gegebenenfalls nicht ausrei- chend Kenntnis hat". th
Frage, Antwort. Frage, Rückfrage, Antwort. Erläuterung, Erläuterung, Erläuterung — so ließe sich im Telegrammstil eine Informationsveranstal- tung zusammenfassen, zu der die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Köln, vor kurzem Polildinildeiter und -direktoren nach Berlin eingeladen hatte. Zweck der Veranstaltung: Information und Diskussion über all das, was ab 1. Januar wichtig für die Polikliniken sein wird.
A-4094 (22) Dt. Ärztebl. 87, Heft 51/52, 24. Dezember 1990