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Archiv "Gesundheitsreform: Polikliniken propagiert" (14.02.2003)

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en Krankenhäusern als „integrier- te Dienstleistungszentren“ soll im Rahmen der Gesundheitsreform eine „Kernkompetenz für eine sektor- übergreifende Versorgung“ eingeräumt werden. Offenbar will die Lobby der Krankenhausträger der Bundesregie- rung eine Reform empfehlen nach dem Motto: „Wo bereits viele Kosten sind, können noch weitere gemacht werden.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) will die Reformoption der Bundesgesundheitsministerin für die Ein- richtung von Polikliniken „neuer Prä- gung“ nutzen, um Doppelstrukturen bei der fachärztlichen Versorgung abzubau- en und das Schnittstellenproblem durch die Einbeziehung der Krankenhäuser in die Integrationsversorgung abzulösen.

Ein „Zusatzgeschäft“ wittert sie auch bei der Durchführung von Disease-Man- agement-Programmen (DMP). DKG- Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers räumte ein, dass dies nur zulasten der niedergelassenen Fachärzte und des vertragsärztlichen Sektors geschehen könne. Die Vertragsärzte und die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) müssten sich ein Einmischen der Kran- kenhausträger dort gefallen lassen, wo es um Marktanteile und Wettbewerbs- positionen gehe. Die DKG habe keiner- lei Verständnis für die einseitige Auf- kündigung des Vertrages über das am- bulante Operieren durch die KBV. Die- se im § 115 b SGB V verankerten Rege- lungen seien nicht zeitgerecht und be- hinderten eine sektorenübergreifende Versorgung. Die Krankenhäuser müss- ten eine direkte Zulassung für die Durchführung ambulant-klinischer Lei- stungen im Rahmen der Integrations- verträge und der DMP erhalten. Dies gelte auch für fachärztliche und speziali- sierte Leistungen, wie etwa im onkologi- schen und kardiologischen Bereich.

Geflissentlich übergangen wurde sei- tens der DKG die Tatsache, dass jetzt der Krankenhaussektor als letzte Inter- ventionsstufe in der Kette der Versor- gungseinrichtungen mehr als 33 Pro- zent des Gesamtetats der Krankenkas- sen beansprucht. Dabei sind die sta- tionären Kapazitäten bis unter die Bett- decke ausgelastet, und die Kranken- häuser schulden Jahr für Jahr die Be- zahlung von 50 Millionen Überstunden und Bereitschaftsdienstleistungen der Klinikärzte. Zudem ist die Leistungs- verdichtung bei weiter anhaltendem Bettenabbau so belastend, dass zunächst die Stellenpläne aufgefüllt werden müssten, damit die vollstationären Lei- stungen qualitätsangemessen erbracht werden können, ehe nach anderen

„Geschäftsfeldern“ Ausschau gehalten wird. Die DKG indes reklamiert jedoch gerade für bereits laufende Programme für Brustkrebserkrankte und künftige Projekte zur strukturierten Behandlung von koronaren Herzerkrankungen das größere Know-how für sich.

Budgets müssen weg

Für unvereinbar hält die Krankenhaus- gesellschaft die strikte Ausgabendecke- lung und sektorale Budgetierung mit der Einführung des diagnosebasierten Ent- geltsystems. Die Krankenhäuser müss- ten Kalkulations- und Planungssicher- heit erhalten. Die ab dem Routinelauf des DRG-Systems (2007/2008) gelten- den ordnungspolitischen Rahmenbedin- gungen müssten frühzeitig politisch fest- gelegt werden. Ein reiner Verteilungs- mechanismus des Budgets (und damit des Mangels) auf das einzelne Kran- kenhaus und floatende Punktwerte sei- en kontraproduktiv. Stattdessen sollten betriebswirtschaftlich kalkulierte, lei-

stungsgerechte Festpreise und Mengen- vereinbarungen steuern. Eine ausschließ- liche Steuerung über Pauschalfestpreise lehnt die DKG ab. Außerdem werden langfristig geltende Öffnungsklauseln angemahnt, die eine gesonderte Vergü- tung über die Festpreise hinaus ermög- lichen, und zwar Zusatzvergütungen neben dem DRG-Entgelt, insbeson- dere für Krankenhäuser, die eine flä- chendeckende Versorgung garantieren (Sicherstellungszuschläge).

Sicherstellungsauftrag der Länder

Zäh verteidigt die Krankenhausgesell- schaft den Sicherstellungsauftrag der Länder und der kommunalen Gebiets- körperschaften für die Krankenhaus- versorgung. Die Verlagerung dieses Auftrags auf die Krankenkassen lehnt die DKG strikt ab. Die Krankenhaus- planung der Länder müsse auf die wett- bewerbliche Orientierung des DRG- Entgeltsystems abgestellt werden. Für Leistungsschwerpunkte und solche Lei- stungen, die einen hohen Investitions- aufwand verursachen, müsse dauerhaft eine Standortplanung durch die Länder erhalten bleiben.

Im Übrigen plädiert die Kranken- hausgesellschaft für eine Reform der Ein- nahmen- und Ausgabenseite der Kran- kenversicherung. Die Finanzierungsbasis müsse unabhängig von der Altersstruktur und vom Lohn sein. Als Mittel der Wahl empfiehlt die DKG die Einführung von Kopfpauschalen in der GKV. Um den solidarischen Charakter des Versiche- rungssystems der GKV zu erhalten,müssten diese durch einen morbiditätsorientier- ten Risikostrukturausgleich, durch einen Kontrahierungszwang der Kranken- kassen und ein Diskriminierungsverbot sowie durch steuerfinanzierte Zuschüsse für einkommensschwache Versicherte flankiert werden. Bei aller Anerkenntnis eines Leistungs- und Qualitätswettbe- werbs und einer Umstellung des Gesund- heitswesens auf mehr Wettbewerb müsse ein gesundes Verhältnis zwischen Wettbe- werb und staatlicher Steuerung gewähr- leistet bleiben. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K

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A368 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 714. Februar 2003

Gesundheitsreform

Polikliniken propagiert

Im Gleichklang mit Ulla Schmidt hat die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft eine institutionelle Öffnung der Krankenhäuser für eine „weitergehende ambulante“ Versorgung gefordert.

Die Positionen der DKG zur Weiterentwicklung des Ge- sundheitswesens im Internet: www.aerzteblatt.de/plus0703

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