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Archiv "Ortskrankenkassen wollen weiterhin die „Leistungsbringer“ in die Pflicht nehmen" (11.03.1983)

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Ortskrankenkassen wollen weiterhin

die "Leistungsbringer"

in die Pflicht nehmen

Die Ortskrankenkassen haben ihre Vorstellungen von der Zukunft der sozialen Krankenversicherung jetzt kurz und bündig formuliert. Sie sind in einem vom Vorstand des Bundesverbandes der Orts- krankenkassen (BdO) im Februar beschlossenen Papier zu finden.

Einen Monat zuvor hatte schon der Bundesverband der Betriebs- krankenkassen Ähnliches getan, wenn auch wenig ähnlich formu- liert (siehe dazu Heft 8/1983). Es muß wohl am Luther-Jahr liegen, daß der BdO (wie auch der Bun- desverband der Betriebskranken- kassen) sein Programm in Thesen der Öffentlichkeit präsentiert. Der BdO ist freilich zurückhaltender als Martin Luther und präsentiert nicht 95, sondern lediglich 13 The- sen; und die werden gewiß keine gewaltige Reformation hervorru- fen. Im Gegenteil, der BdO be- kennt sich zum historisch gewach- senen Ordnungssystem der ge- setzlichen Krankenversicherung", dieses gelte es allerdings "system- und zeitgerecht" zu konkreti- sieren.

Der eigentliche Anlaß dafür, die aus vielerlei Stellungnahmen be- kannte Haltung des BdO jetzt noch einmal zusammenzufassen, dürften wohl Vorschläge gewesen sein, die gesetzliche Krankenversi- cherung im Sinne von Selbstbetei- ligungen oder Direktbeteiligungen zu ändern. Auf diesen Punkt ge- hen die BdO-Thesen nämlich mehrfach ein: der BdO

...,.. lehnt unter Berufung auf die Sozialfunktion der gesetzlichen Krankenversicherung die Aufspal- tung des Versicherungsschutzes in Grundleistung und freiwillige Zusatzleistungen (finanziert nach dem Äquivalenz-Prinzip) ab.

...,.. betont, daß das Beitrags-, Lei- stungs-, Mitgliedschafts- und Ver-

DIE GLOSSE

Alles

unter einem Hut

Thesen sind gut, Schlagzeilen sind besser, dachten sich zwei Journalisten und befanden sich prompt im Irrtum: Der eine hat- te einen langen Riemen über die 13 Thesen des Bundesver- bandes der Ortskrankenkassen (BdO) zu den Ordnungsprinzi- pien in der gesetzlichen Kran- kenversicherung unter der Überschrift "Ortskrankenkas- sen gegen Selbstbeteiligung"

verfaßt, während der andere seinen Artikel mit der Über- schrift zierte: "Ortskrankenkas- sen für mehr Selbstbeteili- gung".

Ein Druckfehler? Keineswegs.

ln der "Süddeutschen Zeitung"

tragsrecht soweit als möglich ge- setzlich gleich geregelt werden muß.

...,.. wehrt sich dagegen, daß durch Konkurrenz und Wettbewerb - auch um Versicherte - Solidar- und Sicherungsfunktion unterlau- fen werden.

Anderen Reformvorstellungen ge- genüber ist der BdO aufgeschlos- sener, wenn er das in seinen The- sen auch nur zwischen den Zeilen durchscheinen läßt. Er lehnt zwar Finanzverlagerungen im System der sozialen Sicherung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche- rung ab und damit Pläne für eine Einheitsversicherung; einem not- falls sogar kassenartenübergrei- fenden Finanzausgleich innerhalb der Krankenversicherung dürfte der BdO aber weiterhin freundlich zugeneigt sein. Er fordert in dem Thesenpapier etwas verschwom- men "sachgerechte Finanzierun- gen" und spricht sich gegen "ge- setzliche Belastungsunterschie- de" in der Krankenversicherung aus. Kennern der Materie sind sol- che Stichworte bekannt. Die Orts- krankenkassen haben sich in der Vergangenheit schon mehrfach

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

wurde lang und breit erklärt, weshalb die Ortskrankenkas- sen gegen die Selbstbeteili- gung bei .~usatzleistungen

nach dem Aquivalenzprinzip seien. Das bezog sich auf den Vorschlag, die Krankenversi- cherung in eine Grund- und ei- ne Zusatzversicherung aufzu- teilen. Der Artikel im "Banner General-Anzeiger" dagegen be- faßte sich mit der Frage, wes- halb die Versicherten nach An- sicht des BdO in Zukunft an den ärztlichen Verordnungen finanziell stärker beteiligt wer- den sollten.

Fazit: Mit Gummibegriffen - und dazu gehört "Selbstbeteili- gung" - bekommt man alles unter einen Hut, notfalls eben auch das Gegenteil. ck

dafür ausgesprochen, Unterschie- de in der Mitgliederstruktur (z. B.

besondere Belastung durch Ar- beitslose oder Rentner), die vor allem den AOKen zu schaffen machen, durch Finanzausgleich oder Zugangsregelungen zu be- seitigen.

Weitere Reformvorstellungen:

.... Überprüfung des Leistungska- taloges (BdO-Wortlaut: "Es ist lau- fend zu prüfen, ob und inwieweit unter Berücksichtigung der ge- sellschaftlichen, wirtschaftlichen und medizinischen Entwicklung Leistungen der solidarischen Ab- sicherung bedürfen")

...,.. Besondere Förderung von Prä- vention und Rehabilitation sowie ...,.. Ausbau ambulanter Dienste (es müßten "Im Rahmen einer abge- stimmten Gesamtkonzeption er- gänzend zur bedarfsnotwendigen stationären Versorgung ambulan- te Dienste durch die öffentliche Hand oder andere geeignete Trä- ger, insbesondere auch zur Ver- sorgung Behinderter und chro- nisch Kranker sowie zur Betreu- Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 10 vom 11. März 1983 21

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Gesetzliche Krankenversicherung

ung Pflegebedürftiger geschaffen werden")

~ Maßnahmen gegen medizini- sche Überversorgung (wörtlich:

"Überkapazitäten sowie nicht wirksame Verfahren in Diagnose und Therapie dürfen nicht zu La- sten der Krankenversicherung ge- hen. Bedarfsermittlung, Bedarfs- planung, Vergütungs- und Preis- politik sowie die Aus- und Weiter- bildung sind mehr als bisher dar- auf auszurichten, übergreifend ei- ne bedarfsgerechte und wirt- schaftliche Versorgung zu errei- chen")

~ Einbindung der Krankenhäuser in die Konzertierte Aktion ("umfas- send und verbindlich")

~ Reform der Krankenhausfinan- zierung {das Selbstkostendek- kungsprinzip sei aufzuheben oder zu modifizieren, die Pflegesatzge- staltung allein den Krankenhäu- sern und Krankenkassen zu über- lassen, das duale Finanzierungs- system insgesamt zu überprüfen) Der Bundesverband der Ortskran- kenkassen bekennt sich mehrfach dazu, die bisherige Politik der Ko- stendämpfung fortzuführen. "Die Ortskrankenkassen sehen in der einnahmeorientierten Ausgaben- politik zur Sicherung sozial und wirtschaftlich tragbarer Beitrags- sätze eine Alternative gegenüber sonst unvermeidlichen Maßnah- men des Gesetzgebers", heißt es dazu präzisierend. Und weiter:

Ausgabenminderungen müßten den Beitragszahlern zugute kom- men. Alle Möglichkeiten zur Stei- gerung der Effektivität und Effi- zienz bei der Leistungserbringung müßten "bei aller Beachtung des humanen Auftrags der Kranken- versicherung" ausgeschöpft wer- den. "Dabei spielt die besondere Verantwortung der Vertragspart- ner für die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversiche- rung eine entscheidende Rolle", mahnt der BdO und fordert: "Die Anpassungsbereitschaft auch in Richtung einer stärkeren Konzen- tration auf bedarfsgerechte Lei- stungen muß erhöht werden."

Die BdO-Thesen öffnen, wie allein schon die letztzitierten Formulie- rungen zeigen, einen ansehnli- chen Auslegungsspielraum; sie sind damit merklich vorsichtiger als die in der Tendenz vergleich- baren Thesen der Betriebskran- kenkassen, in denen die Erwartun- gen an die Ärzte oder Arzneimittel- industrie unverhüllt geäußert wer- den. Der BdO verzichtet auf De- tails damit auf offene Angriffs- punkte. Ähnlich wie die Betriebs- krankenkassen versichern auch die Ortskrankenkassen, die Ver- sorgung der Versicherten in part- nerschaftlicher Zusammenarbeit mit Ärzten, Zahnärzten und allen anderen Leistungserbringern und Lieferanten sicherstellen zu wol- len. Sie appellieren vorsichtig auch an die Versicherten und zol- len der "Eigenverantwortung" ei- nen pflichtschuldigen Tribut. Ihr ist die kürzeste These gewidmet.

Sie lautet lakonisch: "Die Eigen- verantwortung aller Beteiligten muß gestärkt werden. Eine kosten- bewußte Inanspruchnahme und Verordnung von Leistungen muß angestrebt werden." So sind dann also neben den Versicherten ein- mal mehr die "Leistungserbrin- ger" in die Pflicht genommen. Und darum geht es dem BdO nun mal in erster Linie, wenn von "Kosten- dämpfung" die Rede ist. NJ

Gesundheitsinformation der KV Rheinhessen

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen, Mainz, beteiligt sich wieder mit einem eigenen Infor- mationsstand an der Rheinland- Pfalz-Ausstellung vom 19. bis zum 27. März in Mainz. Unter dem Mot- to des Weltgesundheitstages 1983

"Gesundheit für alle- Aufgabe für jeden" können sich die Besucher über Diabetes, Gicht und Rheuma informieren lassen. Außerdem kann jeder Besucher seinen post- prandialen Blutzucker und seine Harnsäurewerte kostenlos bestim- men lassen. Die Untersuchungser- gebnisse werden auf Dokumenta- tionskarten ausgehändigt. KV-RH

Vor mißbräuchlichen Arzneiverordnungen gewarnt

Die Einleitung staatsanwaltschaft- licher Ermittlungen wegen angeb- lich mißbräuchlicher Arzneiver- ordnungen von Ärzten im Zusam- menwirken mit Apotheken vor- nehmlich im Bereich Bochum hat auch zu einer Anfrage im Bundes- tag geführt. Der Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, Eduard Lint- ner, Münnerstadt, fragte die Bun- desregierung, ob sie es für sinn- voll hielte, wenn ärztliche Leistun- gen und Medikamente nur dann von den Krankenkassen erstattet würden, wenn der Patient die er- brachte Leistung bzw. den Erhalt des Medikaments durch seine Un- terschrift auf dem Krankenschein bzw. dem Rezept bestätigt.

Nach der Antwort des parlamenta- rischen Staatssekretärs im Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung, Heinrich Franke, zieht die Bundesregierung derzeit hierfür keine gesetzliche Rege- lung in Betracht.

Unterdessen hat der Erste Vorsit- zende der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung und der Kassen- ärztlichen Vereinigung Nordrhein, Dr. Hans Wolf Muschallik, alle an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte im Bereich der KV-Nordrhein auf diese Fälle hingewiesen. ln dem Rundschrei- ben heißt es u. a.: "Auch die Ver- ordnung und Abrechnung ärztli- cher Leistungen ist bei dem heuti- gen System der sozialen Kranken- versicherung auf Vertrauen be- gründet. Mißbrauch dieses Ver- trauens durch Abrechnung nicht- erbrachter Leistungen erfüllt im strafrechtlichen Sinne den Tatbe"

stand des Betruges. Im Interesse der weit überwiegenden Mehrheit der Ärzte, die sich täglich in aufop- ferungsvoller Arbeit um die Ge- sundheit der Bürger bemühen, müssen die wenigen, die das An- sehen der Ärzte in der Öffentlich- keit schädigen, streng diszipliniert oder eliminiert werden." MI 22 Heft 10 vom 11. März 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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