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Archiv "Beweglicher Rahmen für die Krankenkassen" (12.09.1984)

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Academic year: 2022

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Leistungsbereich Maßnahme

Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog

Mutterschaftsgeld

Vorschläge für Reformmaßnahmen

Ambulante ärztliche Versorgung Prozentuale Beteiligung mit einkom- mensabhängigem Höchstbetrag Zahnärztliche Versorgung

Konservierende und chirurgische Behandlung

Zahnersatz

Kieferorthopädische Behandlung

Prozentuale Beteiligung mit einkom- mensabhängigem Höchstbetrag Einführung individualprophylakti- scher Maßnahmen

Höchstzuschüsse in Form von Festbeträgen

Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog. Prozentualer Zuschuß Versorgung mit Arzneimitteln Prozentuale Beteiligung mit Mindest-

betrag je Verordnung und einkom- mensabhängigem Höchstbetrag Versorgung mit Heil- und Hilfsmit-

teln aus Apotheken

Prozentuale Beteiligung mit Mindest- betrag je Verordnung und einkom- mensabhängigem Höchstbetrag Versorgung mit Heil- und Hilfsmit-

teln von anderen Stellen Massagen, Bäder, Packungen Krankengymnastik und Übungs- behandlungen, Elektrotherapie, Wärmebehandlung

Sächliche Heil- und Hilfsmittel

Beteiligung in Form eines Festbetra- ges

Beteiligung in Form eines Festbetra- ges

Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog. Höchstzuschüsse in Form von Festbeträgen

Pauschbetrag für sonstige im Zu- sammenhang mit einer Entbin- dung stehende Aufwendungen

Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog

Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation aufgrund nicht medi- zinischer oder nicht eugenischer Indikation

Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog

Krankengeld bei Fernbleiben von der Arbeit wegen eines kranken Kindes

Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog

Leistungen der kosmetischen Chirurgie zur Beseitigung von Schönheitsfehlern

Herausnahmne aus dem Sachlei- stungskatalog

Kuren nach § 184 a und § 187 RVO Herausnahme aus dem Sachlei- stungskatalog

Erstattung in Höhe des Preises für öf- fentliche Verkehrsmittel nur dann, wenn ein Festbetrag überschritten wird

Fahrtkosten

Senkung der Entgeltfortzahlungshö- he auf 80 Prozent des Bruttoarbeits- entgelts

Einführung der Teilarbeitsunfähig- keit

Entgeltfortzahlung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHT

Beweglicher

Rahmen für die Krankenkassen

Vorschläge des Instituts für Gesundheits-System-Forschung

Ein neuer Vorschlag, die gesetzli- che Krankenversicherung zu re- formieren, kommt aus Kiel: Das Institut für Gesundheits-System- Forschung will das Gebäude zwar nicht in den Grundfesten erschüt- tern, aber doch gründlich entrüm- peln. Die neue Studie der System- Forscher Prof. Dr. med. Fritz Bes- ke und Thomas Zalewski („Ge- setzliche Krankenversicherung — System-Erhaltung und Finanzier- barkeit", 101 Seiten, 1984) setzt an zwei archimedischen Punkten an:

1. Der starre Rahmen für die Mit- gliedschaft soll gelockert werden und

2. Das Beitrags- und Leistungs- recht soll dem einer tatsächlichen Versicherung angenähert werden.

Diese Ansatzpunkte haben die Kieler mit der unlängst von der Medizinisch Pharmazeutischen Studiengesellschaft vorgestellten Studie (verfaßt von Prof. Dr. rer.

pol. Walter Hamm et al.; dazu Heft 31/32, Seite 2293: „Freie Wahl in der Krankenversicherung!") ge- meint, wie überhaupt der Gedan- ke, mehr marktwirtschaftliche Ele- mente in die gesetzliche Kranken- versicherung einzupflanzen, nicht mehr nur vereinzelt geäußert wird.

Das Institut für Gesundheits-Sy- stem-Forschung kommt mit hand- festen Vorschlägen; eine Zusam- menfassung:

Mitglied in der gesetzlichen Kran- kenversicherung: Die Wahl des Versicherungsträgers soll dem einzelnen Bürger freigestellt wer- den. Das bedeutet beispielsweise,

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 37 vom 12. September 1984 (21) 2617

(2)

Fritz Beske Foto:

Weidling

Thomas Zalewski Foto:

privat

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Gesetzliche Krankenversicherung DIE GLOSSE

die Unterscheidung zwischen Ar- beitern und Angestellten aufzuge- ben. Das bedeutet auch, die Versi- cherungspflichtgrenze neu anzu- setzen. Die Kieler gehen aller- dings nicht so weit, die Versiche- rungspflichtgrenze gänzlich in Frage zu stellen. Würde sie näm- lich aufgehoben, dann wäre der Solidaritätsgedanke in der gesetz- lichen Krankenversicherung zum Teufel und die Krankenkassen nur mehr Sammelbecken der schlechten Risiken. Beske und sein Kieler Institut regen jedoch an, zumindest die automatische Dynamisierung der obersten Pflichtgrenze einzustellen.

Beitragssystem: Grundsätzlich sollen Beiträge so bemessen sein, daß sie den angebotenen und zu erwartenden Versicherungslei- stungen entsprechen. Die gesetz- liche Krankenversicherung hat nicht die Aufgabe, neben der Ver- sicherung des Risikos Krankheit auch noch weitere gesundheits- und sozialpolitische Defizite zu beheben, etwa zur Mitfinanzie- rung der Rentenversicherung bei- zutragen. Es ist auch nicht ihre Sache, via Zwangsbeiträgen einen Beitrag zur Steuerpolitik zu lei- sten. Versicherungsgerechte Bei- träge heißt aber auch, einen Min- destbeitrag einzuführen, der, bei aller Berücksichtigung des Soli- daritätsgedankens, in etwa dem Leistungsanspruch angepaßt ist.

Führt dieser Mindestbeitrag, so ergänzen die Kieler, im Einzelfall zu sozialen Härten, so obliegt es dem Staat, diese über Beitragszu- schüsse auszugleichen.

Leistungsspektrum: Hier liefert die Kieler Studie die wahrschein- lich weitestreichenden Ände- rungsvorschläge: Einschränkun- gen des Leistungskatalogs, Pau- schalierung von Leistungsansprü- chen, prozentuale Selbstbeteili- gung. Das Mutterschaftsgeld etwa soll aus dem Sachleistungskata- log herausgenommen werden (es handelt sich um eine familienpoli- tische Maßnahme). Für kieferor- thopädische Behandlung zum Beispiel soll es nur noch einen

prozentualen Zuschuß geben, für Heil- und Hilfsmittel Festbeträge.

Für die ambulante ärztliche Ver- sorgung wird generell eine pro- zentuale Selbstbeteiligung mit einkommensabhängigem Höchst- betrag angeregt, ähnlich für die Arzneimittelversorgung (Einzel- heiten siehe Tabelle). Den Kran- kenkassen soll es indes freige- stellt sein, über die Grundsiche- rung hinaus Zusatzpakete anzu-

bieten, die frei vom Versicherten gewählt werden können und extra bezahlt werden müssen. Hier will das Institut für System-Forschung der Selbstverwaltung großen Spielraum für aktives, eigenverant- wortliches Handeln einräumen.

Die Befürworter einer gründ- lichen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sind zahl- reich, deren Widersacher sind es freilich auch. Reformvorschläge liegen vor; die aus Kiel sind im Au- genblick vermutlich die detaillier- testen. Was fehlt, ist immer noch der politische Wille, etwas zu be- wegen. NJ

Anpassung

Zumindest in der Militärfliegerei fangen die Amerikaner an zu ver- langen, daß sich der Mensch end- lich der Maschine anpaßt. Die Kriegsmarine befahl nämlich, ihre Piloten müßten in Zukunft längere Arme und Beine haben, um die In- strumente besser erreichen zu können.

Wahrscheinlich gehören dann zur Vorbereitung auf die Pilotenlauf- bahn möglichst viele Flüge bei ei- ner bestimmten Fluggesellschaft, die jetzt in ihren Kopfhörern ein halbstündiges Fitness-Programm anbietet. Es enthält isometrische Übungen zum Entspannen der Muskeln. Joggen im Gang soll bei diesem „Airobic"-Programm aber weiter verboten bleiben.

Hinterher bei einer Zigarette ent- spannen, das gäbe es auch nicht mehr, wenn es nach dem Willen der Zivil-Luftfahrtbehörde ginge.

Die wollte jetzt das Rauchen bei Flügen von unter zwei Stunden ganz verbieten. Der Beschluß mußte aber wieder umgestoßen werden: Bei langen Flügen mit Zwischenlandungen wäre es sonst passiert, daß man auf Strek- ke A hätte rauchen dürfen (Flug- zeit: 130 Minuten), auf Strecke B (115 Minuten) dagegen nicht — in der selben Maschine und auf dem selben Platz.

Und die Sache mit den längeren Armen und Beinen hat der Mari- neminister verboten. Weil nämlich nur 27 Prozent der Amerikanerin- nen (aber 87 Prozent der Männer) sich dann noch als Marineflieger hätten qualifizieren können. Und das ist unzulässige Diskriminie- rung der Frauen.

— Es gibt halt nur ein Verkehrs- mittel, das immer noch in den zwei Grundmodellen „His" und

„Hers" gebaut wird: das gute alte Fahrrad. Auf dem ja auch die Bei- ne der Fahrerin viel schöner zur Geltung kommen als auf dem Flugzeugträger. gb 2618 (22) Heft 37 vom 12. September 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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