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Archiv "WIRTSCHAFTLICHKEIT: Stellungnahme" (20.04.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

WIRTSCHAFTLICHKEIT

Zu dem Artikel „Beraten ist besser als maßregeln", von Dr. med. Manfred Moewes, in Heft 9/1984:

Qualität

und Effektivität

... Im Rahmen von „Lei- stung, Kosten und Wettbe- werb" der freien Wirt- schaft, den Kollege Moe- wes beispielhaft herange- zogen hat, wird aber nur selten der Billiganbieter endgültig den Auftrag er- halten. Entscheidend ist hier, wie auch im ärzt- lichen Bereich, vor allem die Qualität der Leistung.

Wenn also die insbesonde- re auch ethisch getragene ärztliche Leistung mit der in der freien Wirtschaft überhaupt vergleichbar ist, so sollte deren Qualität doch nicht so ganz uner- wähnt gelassen werden.

Noch mehr aber sollte die Effektivität der ärztlichen Leistungen berücksichtigt werden. Ein Kassenarzt, der nachweislich mittels gezielter Diagnostik und dementsprechend ausge- richteter Therapie im End- effekt kostensparender ar- beiten kann, sollte durch Honorarkürzungen nicht gezwungen werden, sich statistischen Werten anzu- passen. Die regional orien- tierten RVO-Kassen sind diesbezüglich dement- sprechend auch kostenbe- wußter als die zentralisier- ten Ersatzkassen, was sich an den unterschiedlichen Honorarkürzungspraktiken bei gleichen Leistungen deutlich bemerkbar macht.

Solche basisbezogene Orientierung kommt dann auch voll dem Sozialversi- cherten zugute.

Die mangelnde Bereit- schaft der Kollegen, sich ehrenamtlich für die Mitar- beit in der KV zur Verfü- gung zu stellen, sollte nicht so pauschalisiert werden. So besteht laut

kompetenter Auskunft bei- spielsweise in Bayern kein Bedarf mehr an der Mitar- beit weiterer Kollegen im Rahmen der qualifizierten Arbeit innerhalb der zitier- ten Gremien. Offensicht- lich ist die ehrenamtliche Tätigkeit in den KVen eher ein regionales denn ein all- gemeines Problem. Unser derzeitiges Prüfsystem wird so lange Probleme bereiten, wie es aus- schließlich quartalsbezo- gen angesetzt wird, anstatt auch individuell erkran- kungsbezogen und regio- nal orientiert zu sein. Es darf dann nicht verwun- dern, wenn gerade unsere jungen Kollegen in zuneh- mendem Maße den Ruf nach mehr Staat in unse- rem Gesundheitssystem eher befürworten.

Dr. med. Nikolaus W. Klehr Maxplatz 12

8220 Traunstein

Rechte

und Pflichten

... Jeder, der etwas Ah- nung von Statistik hat, weiß, daß eine Gauß'sche Mittelwertkurve in einer Abweichung der Gesamt- population von 40 Prozent höchstens 1-2 Prozent Streubreite haben darf, oder die Streubreite ist so groß, daß keine Mittelwert- kurve erstellt werden darf bzw. die Mittelwertkurve auf falsche Parameter auf- gebaut wurde. Da also die KVen etwa 10 Prozent Streuung noch aufweisen, müssen wir davon ausge- hen, daß sie ihre Mittel- wertberechnungen auf fal- sche Parameter aufbauen.

Es mag sein, daß 90 Pro- zent der Ärzte unbeanstan- det von der KV ihre Ab- rechnungen machen.

Wahrscheinlich haben die- se Kollegen ein Patienten- gut, daß diesen Leistungs- normen entspricht. Es gibt jedoch Kollegen, die durch ihre Einstellung, oder durch besondere Fähig-

keiten ein bestimmtes Pa- tientengut anziehen. Diese müssen daher ärztliche Leistungen in überhöhtem Maße erbringen, weil dies schon die Verpflichtung zur Hilfeleistung durch Ge- setze erfordert. Gerade bei diesen Kollegen werden die höchsten Honorarkür- zungen vorgenommen. So- mit wird unser Gesund- heitssystem — das effektiv- ste der Welt — im Kampf gegen eine humane Indivi- dualtherapie zu einem gleichmäßigen Therapie- brei vermischt und so ad absurdum geführt, was der SPD-Gesundheitspolitik entgegenkommt.

. . . Wenn die Vertretung der Ärzteschaft mit dem Wunsch der Kostenkontrol- le immer wieder auf Lei- stungsminderung dringt und sogar Honorare für notwendige ärztliche Lei- stungen kürzt, und die AOK in ihrer Mitgliederbro- schüre den Anspruch auf diese Leistungen noch schürt, muß ich wohl da- von ausgehen, daß Kräfte am Werk sind, die ärztliche Eigenverwaltung zerstö- ren. Da ich davon ausgehe, daß die Prüfärzte integer sind, befürchte ich, daß diese Kollegen sich durch unkritische Handhabung der Abrechnungsmodi und der damit verbundenen Hinführung zur Absurdität dieses Gesundheitssy- stems naiv an der Zerstö- rung dieses Systems betei- ligen. Das würde den Wün- schen der SPD und eini- gen AOK-Spitzenvertre- tern sehr entgegenkom- men. Die SPD hat offen- sichtlich die Einführung der Sozialgesetze vor etwa 100 Jahren noch nicht ver- kraftet. Sie ist im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik daran interessiert, eine Einheitskrankenkasse ein- zuführen und die Lei- stungskasse in eine Ko- stenkasse umzuwandeln, um damit die Rücklagen- gelder der Kassen flüssig- zumachen, daß sie diese verjubeln kann, wie sie es

mit den Rücklagen der Ar- beitslosen- und Rentenver- sicherung gemacht hat. Al- le Kollegen sollten sich daran erinnern, daß die Verwaltung des Men- schenrechts auf Gesund- heit in der Hand der Ärzte bleiben sollte, und diese Verpflichtung nicht durch Wohlverhalten uns aus der Hand genommen werden darf. In Erinnerung daran, daß durch Wohlverhalten die Ärzte vor 51 Jahren gleichgemacht worden sind, sollten wir unsere Rechte und Pflichten mit aller Schärfe verteidigen, um nicht in einem Interna- tionalsozialistischen Ärzte- bund gleichgemacht zu werden. (Vor dem Natio- nalsozialistischen konnte man noch fliehen.) Außer- dem sollten wir darauf auf- merksam machen, daß Po- litiker zwar das Recht ha- ben Empfehlungen für die Kosten zu geben, aber je- der Eingriff in das ärztliche Handeln eine Verletzung eines Menschenrechts be- deutet. Außerdem sollte der volkswirtschaftliche Aspekt eines plötzlichen Entzugs der Kassenrückla- gen aus dem Kapitalmarkt besonders in Anbetracht der Arbeitsplätze nicht au- ßer acht gelassen werden.

Dr. med. Gerhard Heinstein Hofstettener Straße 11 8770 Lohr-Steinbach

Stellungnahme

... Selbstverständlich müssen die Prüfgremien die Qualität der ärztlichen Leistungen bei ihrer Beur- teilung gebührend berück- sichtigen. Aus den vorlie- genden statistischen Un- terlagen sind bereits we- sentliche Anhaltspunkte zu entnehmen. Allerdings sollten nicht nur die Prüf- gremien, sondern auch die Kassenärzte quartalsweise sämtliche die eigene Ab- rechnung betreffenden statistischen Unterlagen mit den Vergleichswerten

1238 (14) Heft 16 vom 20. April 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

zu den Ärzten gleicher Ge- bietsbezeichnung (Gruppe oder Untergruppe) erhal- ten. Die Leistungsstatisti- ken lassen erkennen, wel- che besonderen ärztlichen Verrichtungen durchge- führt werden. Weitere Un- terlagen geben Auskunft über besondere Aus- und Weiterbildungsgänge, und aus dem übrigen statisti- schen Material lassen sich viele Hinweise gewinnen, die Überschreitungen von Vergleichswerten begrün- den können. Überschrei- tungsprozentsätze sind nicht nur ein mögliches In- diz für eine unwirtschaft- liche Behandlungs- oder Verordnungsweise, son- dern können auch durch Praxisbesonderheiten her- vorgerufen werden, die — wenn in wirtschaftlicher Weise erbracht — nicht zu Maßnahmen gegen den Arzt führen dürfen. Es wä- re völlig widersinnig, Ärzte, die sich in wirtschaftlicher Weise darum bemühen, nach der Devise „soviel ambulant wie möglich, so- viel stationär wie nötig" zu handeln, mit Monita der Prüfgremien zu konfrontie- ren. Ganz im Gegenteil ha- ben in diesen Fällen die Prüfärzte die Aufgabe, den Vertretern der Kranken- kassen plausibel darzule- gen, warum in den ent- sprechenden Fällen völlig berechtigte, wenn auch die Vergleichswerte der Fachgruppe zum Teil er- heblich übersteigende Ho- noraranforderungen oder Verordnungskosten ent- stehen. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung der

„Gesamtwirtschaftlich- keit" verlangt die Abwä- gung kompensationsfähi- ger Behandlungs- und Ver- ordnungskosten. So beste- hen zum Beispiel Relatio- nen zwischen ambulanten Operationen und Kranken- hauseinweisungen, qualifi- zierten diagnostischen Maßnahmen und Überwei- sungen oder kurzdauern- den stationären Aufenthal- ten (zum Beispiel Endo- skopie und anderes mehr),

teils auch zwischen qualifi- zierter Arzneitherapie und Arbeitsunfähigkeitsfällen beziehungsweise -tagen und zwischen intensi- ver medizinisch-physikali- scher Behandlung und Arzneimittelkosten.

Die Erbringung qualifizier- ter und aus der Diagnose erforderlicher Leistungen darf nicht zu Honorarkür- zungen führen, selbst wenn die Kosten irgend- welche Durchschnitte übersteigen. Sollte — was sicher nicht auszuschlie- ßen ist — ein Prüfgremium irren, besteht im Wider- spruchsfalle vor dem glei- chen Gremium und bei der Weiterverfolgung vor dem Beschwerdegremium und dem Sozialgericht die Möglichkeit, die speziellen Leistungen, Erfordernisse und Gegebenheiten der Praxis darzustellen, um eventuelle Fehleinschät- zungen der Erstinstanz zu korrigieren.

Dr. med. Manfred Moewes

SÄULEN

Zu dem Foto der Harvard Me- dical School, mit dem die Re- portage „Auch Amerika will das Medizinstudium reformie- ren", von Dr. med. Silvia Schattenfroh, in Heft 8/1984, aufgemacht war:

Ionisch

Verzeihen Sie mir gütigst, wenn ich Sie auf eine klei- ne irrtümliche Bezeich- nung der schönen Säulen aufmerksam mache: bei den sogenannten Deck- platten (Abacus oder Plin- thos) handelt es sich nicht um dorische, sondern um ionische Deckplatten. Die dorische Form ist die ur- sprünglich klassische. Ein berühmtes Beispiel ist der Poseidontempel in Pästum (Unteritalien). ...

Dr. med. Karl van de Loo Herner Straße 100 4630 Bochum 1

BEHINDERTE

Zu dem Editorial „Mutprobe"

in Heft 8/1984, das sich mit dem Schwerbehindertenge- setz beschäftigte:

Rücksichts- losigkeit?

Über diesen unsachlichen Artikel kann ich nur meine Verwunderung zum Aus- druck bringen. Als Behin- derungen nach dem Schwerbehindertengesetz werden Gesundheitstörun- gen anerkannt, die über das altersübliche Maß hin- ausgehen. Von einer Aner- kennung altersbedingter

Gesundheitsstörungen kann also keine Rede sein.

Im Rahmen der Haushalts- begleitgesetze 1984 wur- den die erheblich Gehbe- hinderten und in geringe- rem Umfang sogar die au- ßergewöhlich Gehbehin- derten in die Sparmaßnah- men des Bundes einbezo- gen (u. a. Eigenbeteiligung bei der unentgeltlichen Beförderung im öffent- lichen Nahverkehr. Um- wandlung der Kraftfahr- zeugsteuerbefreiung in ei- ne 50prozentige Ermäßi- gung für die erheblich Gehbehinderten). Eine Ta- buisierung des Schwerbe- hindertengesetzes ist da- her nicht zu erkennen.

Bei einem Wegfall der För- derungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit ei- ner MdE unter 80 Prozent käme es zu einer weitge- henden Ausgliederung dieses Personenkreises aus dem Erwerbsleben.

Nicht Mut, sondern Rück- sichtslosigkeit gehören da- zu, derart drastische For- derungen auf Kosten die- ser ohnehin benachteilig- ten Gruppe unserer Ge- sellschaft zu erheben. Eine Mutprobe wäre hingegen eine deutliche Abgabener- höhung für diejenigen Ar- beitgeber, die ihrer gesetz- lichen Verpflichtung zur

Beschäftigung von min- destens sechs Prozent Schwerbehinderten nicht nachkommen. Dies würde zu einer erheblichen Ver- besserung der Eingliede- rungschancen für Schwer- behinderte führen.

Dirk Petersen Debberoder Straße 8 3000 Hannover 72

Komplizierte Struktur

... Dieses Gesetz [Schwer- behindertengesetz, d. Red.]

stellt eine recht kompli- zierte Struktur dar. Ände- rungen oder Vorschläge hierzu bedürfen sicherlich der reiflichen Erörterung und der Erfahrung auf die- sem Bereich. Das Gesetz hat von Anfang an unter dem Mangel einer recht unscharfen Begriffsbe- stimmung des „Behinder- ten" gelitten. Ein weite- rer, möglicherweise noch schwerwiegenderer Man- gel bestand in der Aner- kennung ohne ärztliche Untersuchung. Jetzt wur- den die Bescheide wieder- um ohne Untersuchung geändert. Gerade das letz- tere stößt, soweit ich se- hen kann, auf erhebliches Unverständnis bei den Be- troffenen .. .

Reg.-Med.-Dir. a. D.

Dr. med. H. E. Schader Karlsplatz 2

7060 Schorndorf

BLÜTENLESE

Iran oderPolen?

„Die goldene Zeit der Geistlichkeit fiel im- mer in die der Ge- fangenschaft des menschlichen Gei- stes."

Schiller in „Abfall der Niederlande"

1240 (16) Heft 16 vom 20. April 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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