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Die wichtigsten Neuerungen im Verbraucherschutz-Recht für das Jahr 2007

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09.01.2007 vwa-bwl.de wopsa.de Seite 1 / 2

Projekt: VWA Thema:

Empfänger:

Absender: Dittmar Nagel

Anlage-Datum: 09.01.2007 Status-Datum: 09.01.2007

Die wichtigsten Neuerungen im Verbraucherschutz-Recht für das Jahr 2007

Auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-Rechts treten zum 1.1.2007 einige wichtige Neuregelungen in Kraft. So gilt ab dem neuen Jahr eine Tabakwerbeverbot in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet.

Außerdem wird der Verbraucherschutz beim Telefonieren verbessert und müssen Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen erstmals auch solche Fahrzeuge kostenlos von den Letzthaltern zurücknehmen, die vor dem 1.7.2002 in den Verkehr gebracht worden sind.

Im Einzelnen:

1. Tabakwerbeverbot

Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie über das Tabakwerbeverbot in das deutsche Recht um- gesetzt. Danach darf künftig in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet grundsätzlich nicht mehr für Tabak- produkte geworben werden. Auch das Sponsoring von Großveranstaltungen durch Tabakhersteller – zum Beispiel bei Formel-1-Rennen – ist künftig unzulässig. Das Werbeverbot erstreckt sich allerdings nicht auf Tabakwerbung in Kinos und auf Plakaten.

2. Mehr Jugendschutz bei Zigarettenautomaten

Zigaretten können an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erworben werden.

Dazu wird der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausge- stattet, mit dem die Benutzer nachweisen, dass sie älter als 16 Jahre sind.

3. Mehr Verbraucherschutz beim Telefonieren

Durch die beschlossene Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften sollen der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern erschwert, die Pflicht zu Preisansagen ausgeweitet und die Eingriffsbefug- nisse der Bundesnetzagentur gestärkt werden. Im Einzelnen gilt:

• Bei der Werbung für Diensterufnummern wie zum Beispiel Auskunftsdiensten muss der Preis deutlich lesbar sein

• Auch bei so genannten Televote-Rufnummern (0137-Rufnummern) müssen die Kosten des Gesprächs angesagt werden

• Bei Abonnementverträgen – zum Beispiel für Klingeltöne oder Sportinformationen – muss der Anbieter dem Verbraucher zunächst die Vertragsbedingungen per SMS mitteilen. Erst nach einer weiteren Bestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Zusätzlich kann der Kunde einen Hinweis verlangen, wenn die geschuldete Summe aus dem Vertragsverhältnis 20 Euro im Monat überschreitet. Außerdem sind derartige Dienste jederzeit kündbar.

• Bei sonstigen Kurzwahldiensten (Einzel-SMS) ist bei Angeboten ab zwei Euro der Preis vor Abschluss des Vertrags anzuzeigen

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4. Verbesserung des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes

Zum 1.1.2007 tritt außerdem das Gesetz zur Durchsetzung von Verbraucherrechten bei grenzüber- schreitenden Rechtsverstößen in Kraft. Danach sollen Unternehmen, die bei ihren europaweiten Geschäften zum Beispiel durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln kollektive Verbraucherrechte verletzen, künftig leichter zur Verantwortung gezogen werden können.

Außerdem werden die Voraussetzungen für die Schaffung eines EU-weiten Netzwerkes von Verbraucher- schutzbehörden geschaffen. Für Deutschland wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens- mittelsicherheit (BVL) als zentrale Verbindungsstelle für das EU-Netzwerk tätig. Gleichzeitig können deutsche Behörden und Verbraucherschutzverbände erstmals auch bei grenzüberschreitenden Fällen tätig werden.

5. Kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen

Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen müssen ab dem 1.1.2007 erstmals auch Fahrzeuge, die vor dem 1.7.2002 in den Verkehr gebracht worden sind, vom Letzthalter kostenlos zurücknehmen.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 22.12.2006 Quelle: Bundesregierung PM vom 20.12.2006

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