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Finanzmärkte ohne Verbraucherschutz?

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DGB-Bundesvorstand, Bereich Struktur- und Regionalpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: silvia.pahlke@dgb.de

Nr. 6/2009 11. Februar 2009

DGB-Bundesvorstand, Bereich Struktur- und Regionalpolitik

Finanzmärkte ohne Verbraucherschutz?

“Alles tutti“ verkündeten die Bankenvertreter dem erstaunten Publikum einer Bundestags-Anhörung zum Thema Verbraucherschutz und Finanzmärkte Ende Januar. Dass SPD und Union die Rechte von Verbrauchern gegen Bankberatung nach Lehman-Art per Gesetz stärken wollen, halten die Banker für überflüssig. Ihre Argumentation bleibt die gleiche, als gäbe es keine Finanzkrise: Ein umfassender Regulierungsrahmen für Finanzprodukte existiere bereits, die Anleger und Verbraucher würden schon heute umfassende Informationen beispielsweise beim Abschluss einer kapitalgedeckten Lebensversicherung erhalten. Die Einführung einer Ampelkennzeichnung für risikoreiche Anlageprodukte, wäre in ihrer Effizienz und Sinnhaftigkeit äußerst fraglich. Haben die Banker nichts aus ihren Fehlern gelernt?

Da wundert sich der Fachmann und die geschädigten Anleger fragen sich: Schau ich jetzt gänzlich in die Röhre?

Fakt ist: Die Finanzberatung braucht einen Rechtsrahmen, der Druck auf Banken und Finanzvermittler für eine anleger- und verbrauchergerechte Beratung und Empfehlung ausübt.

Verbraucherorganisationen fordern zu Recht, die Verjährungsfrist bei Falschberatung zu verlängern, die Beweislast bei fehlerhafter Anlageberatung umzukehren, die Dokumentation des Beratungsgespräches zu standardisieren und die Aushändigung der Beratungsdokumentation an den Verbraucher gesetzlich vorzuschreiben.

Neue Regeln auf den Finanzmärkten heißt auch: Mehr Rechte für Verbraucher.

Der DGB fordert:

• einen TÜV für Finanzprodukte,

• eine klare und auffällige Risikokennzeichnung,

• die verpflichtende Offenlegung aller Kosten – also Abschluss-, Verwaltungs- und Kapitalanlagekosten für die Verbraucher sowie

• den Ausbau des Angebots an unabhängiger Finanzberatung.

Eine verbraucher- und arbeitnehmerorientierte Finanzberatung muss durch qualifizierte Anlageberater/-innen durchgeführt werden. Hier spielt die Entlohnung der Bankmitarbeiter/-innen eine große Rolle: Die Banken wollen sie durch ausufernde Provisionsbestandteile zu möglichst vielen Abschlüssen treiben. Dabei muss, eine die Risiken abwägende Anlageberatung unter die Räder kommen.

Der DGB unterstützt die Initiative zur Stärkung des Verbraucherschutzes an den Finanzmärkten. Das Informationsdefizit der Verbraucher muss abgebaut werden. Wenn Arbeitnehmer/-innen privat für ihr Alter vorsorgen sollen, haben sie ein Recht auf qualitativ hochwertige und anbieterunabhängige Finanzberatung. Provisionsgetriebene Anlageberater/-innen sind die falschen Ratgeber!

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