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Neuerungen im Wirtschaftsrecht für das Jahr 2007

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Ng., 09.01.2007 wopsa.de Seite 1 / 1

Projekt: VWA Thema:

Empfänger:

Absender: Dittmar Nagel

Anlage-Datum: 09.01.2007 Status-Datum: 09.01.2007

Neuerungen im Wirtschaftsrecht für das Jahr 2007

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts werden ab 2007 einige wichtige Neuerungen gelten. So werden auch weiterhin Investitionszulagen gewährt, die Handels-, Genossenschafts-, und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt, die EU-Transparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein neues Versicherungsvermittlerrecht eingeführt.

Im Einzelnen:

1. Elektronische Handels-, Genossenschafts-, und Partnerschaftsregister:

Zum 1.1.2007 werden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Künftig können die entsprechenden Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können aller- dings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.

2. Investitionszulagen:

Das Investitionszulagengesetz 2007 ist mit Genehmigung durch die Europäische Kommission am 6.12.2006 in Kraft getreten. Damit soll die Förderung von Erstinvestitionsvorhaben, mit denen Investoren nach dem 20.7.2006 begonnen haben, in den neuen Ländern und Teilen des Landes Berlin in den Jahren 2007 bis 2009 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden.

3. Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie:

Mit der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie müssen Unternehmen sowohl Beihilfen als auch andere staatliche Ausgleichsleistungen, die sie für einen Teil ihrer Tätigkeit erhalten, getrennt nach Geschäfts- bereichen nachweisen. Bisher galt dies nur für staatliche Beihilfen. Diese gesetzliche Änderung basiert auf der im November 2005 geänderten EU-Transparenzrichtlinie. Diese regelt die finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und öffentlichen Unternehmen sowie die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen. Das deutsche Umsetzungsgesetz tritt nach Verkündung in Kraft.

4. Neue Anforderungen für Versicherungsvermittler:

Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ist für die Ausübung des bisher frei zugänglichen Berufs des Versicherungsvermittlers künftig grundsätzlich eine Zulassung durch die

Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.

Außerdem werden bestimmte Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber den Kunden festgelegt.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 21.12.2006 Quelle: Bundesregierung online

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