Amtsblatt
Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld
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Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. März 2013 Nummer 5
Inhalt dieser Ausgabe:
15/2013 Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Coesfeld vom
25.03.2013 23
Nummer 5/2013 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 23
15/2013 Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Coesfeld vom 25.03.2013
Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Coesfeld vom 25.03.2013
Aufgrund der Ermächtigungsgrundlagen aus
§ 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBl. I S.
310, ber. 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3.044)
§ 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV. NW.
1981 S. 48), geändert durch VO vom 10.09.1991 (GV.NW. S. 365)
§ 38 (b) des Gesetzes über Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ord- nungsbehördengesetz – (OBG) vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528) in der z. Zt. gel- tenden Fassung
hat der Rat der Stadt Coesfeld am 21.03.2013 folgende Gebührenordnung beschlossen:
§ 1
1. Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufs eines Parkscheinautomaten zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebüh- renordnung erhoben.
2. Die Gebühren für die jeweiligen Parkräume, die durch Parkscheinautomaten bewirtschaf- tet werden, ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und gelten von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Ausgenommen sind Feiertage.
0,40 € je 30 Minuten = 0,80 € je Stunde / Höchstparkdauer: 2 Stunden
Bernhard-von-Galen-Straße, Straßenraum
Kuchenstraße, Straßenraum
Rosenstraße, Straßenraum
Kleine Viehstraße zwischen Pumpengasse und Neustraße, Straßenraum
Weberstraße, Parktasche
Jakobiring Mitte, Straßenraum
Jakobiring West und Hinterstraße zwischen Pfauengasse und Jakobiring, Straßen- raum
Hinterstraße, zwischen Letter Straße und Pfauengasse, Straßenraum
Letter Straße sowie teilw. Jakobiring und Südring, Straßenraum
Südring, Straßenraum
Kellerstraße West, Straßenraum
Kellerstraße Ost, Straßenraum
Ritterstraße, Parktasche, Straßenraum
Hohe Lucht, Parkplatz
Nummer 5/2013 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 24
Münsterstraße/Ecke Walkenbrückenstraße, Parkplatz
Basteiring/Ecke Kapuzinerstraße, Parkplatz
Davidstraße, Parkplatz 1 einschl. Parkbuchten Straßenraum
Davidstraße, Parkplatz 2
Pfauengasse, Parkplatz
Wiesenstraße/Ecke Kupferstraße, Parkplatz
Kellerstraße, Parkplatz
0,40 € je 30 Minuten = 0,80 € je Stunde/ keine Höchstparkdauer / Höchstbetrag 6,40 Euro
Mittelstraße, Parkplatz
§ 2
Diese Gebührenordnung tritt am 01. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 02.11.2000 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 21.09.2001 außer Kraft.
Stadt Coesfeld
als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n g Die vorstehende Gebührenordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Gebührenordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Gebührenordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Gebührenordnungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Coesfeld, 25.03.2013 in Vertretung
Thomas Backes 1. Beigeordneter