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Protokoll/Wortprotokoll

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Um Protokollerklärungen ergänzte Neufassung!

Protokoll/Wortprotokoll

der öffentlichen Sitzung

des Stadtentwicklungsausschusses (Videokonferenz nach § 57a GO)

Sitzungsdatum: 11. Dezember 2020 Sitzungsort: Hamburg

Sitzungsdauer: 14:02 Uhr bis 15:35 Uhr Vorsitz: Abg. Dirk Nockemann (AfD) Schriftführung: Abg. Martina Koeppen (SPD) Sachbearbeitung: Gabriele Just

____________________________________________________________

Tagesordnung:

1. Drs. 22/1746 ...Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg – Wohnen südlich Papenreye in Groß Borstel – ...Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Wohnen südlich Papenreye in Groß Borstel –

(Antrag Senat)

– Der Stadtentwicklungsausschuss ist federführend und der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie ist mitberatend. –

2. Drs. 22/1747 ...Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg – Landwirtschaft südwestlich Erdgasstation Allermöher Deich in Allermöhe – ...Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Landwirtschaft südwestlich

Erdgasstation Allermöher Deich in Allermöhe – (Antrag Senat)

– Der Stadtentwicklungsausschuss ist federführend und der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie ist mitberatend. –

22. WAHLPERIODE

N

R.

22/4

(2)

3. Drs. 22/864 Wohnraumschutzbericht 2018 (Bericht Senat)

4. Verschiedenes

(3)

Anwesende:

I. Ausschussmitglieder

Abg. Maryam Blumenthal (GRÜNE)

Abg. Sabine Boeddinghaus (Fraktion DIE LINKE) Abg. Matthias Czech (SPD)

Abg. Olaf Duge (GRÜNE) Abg. Dr. Anke Frieling (CDU) Abg. Gerrit Fuß (GRÜNE) Abg. Sabine Jansen (SPD) Abg. Dirk Kienscherf (SPD) Abg. Martina Koeppen (SPD) Abg. Ralf Niedmers (CDU) Abg. Dirk Nockemann i. V. (AfD) Abg. Dr. Christel Oldenburg (SPD) Abg. Lars Pochnicht (SPD)

Abg. Ulrike Sparr (GRÜNE)

Abg. Heike Sudmann (Fraktion DIE LINKE) Abg. Michael Weinreich (SPD)

II. Ständige Vertreterinnen und Vertreter Abg. Gabi Dobusch (SPD))

Abg. Dagmar Wiedemann (SPD)

III. Senatsvertreterinnen und Senatsvertreter Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Frau Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt Herr Staatsrat Matthias Kock

Frau EBD’in Susanne Metz Frau SD’in Karin Siebeck Frau RD‘in Nele Dröscher Herr RR Milos Radinovic Herr Tarifangestellter Christian Kammeyer

IV. Teilnehmerin der Bürgerschaftskanzlei Frau Gabriele Just

V. Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit 2 Personen (Fraktion und technische Begleitung)

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Zu TOP 1

Keine Niederschrift; siehe Bericht an die Bürgerschaft.

Zu TOP 2

Keine Niederschrift; siehe Bericht an die Bürgerschaft.

Zu TOP 3 Wortprotokoll

Siehe auch den Bericht an die Bürgerschaft.

Ein Wortprotokoll wurde einvernehmlich beschlossen.

Wortprotokoll:

Vorsitzender: Dann kommen wir jetzt zu TOP 3, das ist Drucksache 22/864,

Wohnraumschutzbericht 2018. Es handelt sich um einen Senatsbericht. Frau Dr. Stapelfeldt, Sie haben das Wort.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Meine Damen und Herren, Sie haben ja uns, den Senat, ersucht, schon im Jahr 2016, einen jährlichen

Wohnraumschutzbericht vorzulegen und der Zweckentfremdung von Wohnungen weiterhin intensiv nachzugehen. Sie haben uns ebenfalls ersucht, 2018, die Bezirke bei der

Ersatzvornahme von leer stehenden Wohngebäuden zu unterstützen und zu prüfen, ob hierzu gegebenenfalls weitere finanzielle Absicherungen notwendig sind. Diesem Ersuchen kommen wir jetzt mit dem vorliegenden Wohnraumschutzbericht 2018 nach.

Auf der Ebene des gesetzlichen Rechts- und Handlungsrahmens ist für 2018 die Novellierung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes, man kann sagen, die erfolgreiche Einrichtung des digitalen Registrierungsverfahrens zur Erteilung der

Wohnraumschutznummer sowie die ebenfalls beschlossene personelle Verstärkung der Bezirksämter im Bereich des Wohnraumschutzes hervorzuheben, welche 2019 dann durch die erfolgreiche Besetzung von acht neuen Stellen umgesetzt wurde. Ebenso war das Vorgehen gegen ungerechtfertigten Wohnungsleerstand 2018 ein

zentrales Anliegen des Wohnraumschutzes.

Die Leerstandsquote im Geschosswohnungsbau ist in Hamburg zwar mit 0,5 Prozent oder 0,5 von 100 für 2018 insgesamt gering und die überwiegende Zahl der Leerstände steht auch tatsächlich im Einklang mit den Vorschriften des Hamburgischen

Wohnraumschutzgesetzes. Leerstände, die gegen das Hamburgische

Wohnraumschutzgesetz verstoßen, sind jedoch oftmals von besonderer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und in den Medien, und das, wie ich finde, zu Recht, in der Situation, in der wir sind. Teilweise handelt es sich um eine Vielzahl von Wohnungen eines

Verfügungsberechtigten, teilweise werden die gesetzlichen Vorschriften in diesen Fällen von den Verfügungsberechtigten auch gezielt umgangen.

Der Senat und die Bezirksämter haben daher ein hohes Interesse an der Beendigung der Leerstände in diesen Einzelfällen. 2018 sind die Bezirksämter daher auch mit hohen Zwangsgeldern, wir haben also 55 Fälle in einer Höhe von über 900 000 Euro, und mit Bußgeldern, 5 Fälle mit insgesamt 12 000 Euro, gegen den illegalen Leerstand

vorgegangen. In solchen Einzelfällen wird auch die Möglichkeit des Einsatzes eines Treuhänders stets geprüft. Ein entsprechendes Vorgehen kommt aufgrund der hohen

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Eingriffsintensität in die Grundrechte der Verfügungsberechtigten nur in besonders gelagerten Fällen im Betracht, welche in 2018 nicht ausgemacht werden konnten.

Gleichwohl stellt dieser Treuhändereinsatz, den wir ja schon hatten, ein wichtiges wohnraumschutzrechtliches Instrument dar, um als Verwaltung in Fällen besonders

hartnäckiger Zweckentfremdung von Wohnraum durch ungerechtfertigten Leerstand sowie bei uneinsichtigen Verfügungsberechtigten handlungsfähig zu bleiben. In finanzieller Hinsicht haben sich die bisher veranschlagten Mittel als auskömmlich erwiesen.

Ich komme noch einmal auf den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes im Kontext mit der neu eingeführten Wohnraumschutznummer. Das wird ja dann ein

Schwerpunkt sein im Wohnraumschutzbericht 2019, der im Übrigen, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf, aktuell schon erstellt wird, und wir hoffen, der Bürgerschaft dann auch bis zur Jahresmitte 2021 zugeleitet wird.

Wir haben aktuell rund 7 000 vergebene Wohnraumschutznummern. Daran wird deutlich, dass das neu eingeführte Registrierungsverfahren in der Hamburger Bevölkerung bekannt ist und auch angenommen wurde. Hierzu hat sicherlich auch die erhöhte Beratungstätigkeit der Bezirksämter im 1. Quartal 2019 erheblich beigetragen.

Die Arbeitsschwerpunkte in der Tätigkeit der Bezirksämter sind 2018, und ich kann an dieser Stelle sagen, auch 2019 im Vorgriff, wesentlich konstant. In der Wohnungspflege dominieren die Sicherstellung der Erfüllung von Mindestanforderungen beziehungsweise

Instandsetzungen sowie die Beratung in Fällen von Schimmelbildung. Man glaubt es manchmal nicht, aber es spielt immer noch eine große Rolle, wie wir auch im

Zusammenhang mit einem großen Wohnungsunternehmen außerhalb Hamburgs wissen.

Im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum lag der Arbeitsschwerpunkt weiterhin in der Verhinderung von Zweckentfremdung durch das Leerstehenlassen von Wohnungen oder durch die Kurzzeitüberlassung von Wohnraum zum Beispiel als Ferienwohnung.

Wir haben, wenn ich das sagen darf, im Bereich der Wohnungspflege 2018 zu

429 Wohneinheiten Mängelanzeigen gehabt. Das ist ein leichter Rückgang zum Jahr 2017.

Die Zahl der Verwahrlosungsfälle sank von 159 auf 129 in 2018 und deutlich rückläufig sind auch die Zahlen mit insgesamt 60 Fällen bei der angezeigten Überbelegung von Wohnraum.

Im Jahr 2017 hatten wir da noch fast doppelt so viel, nämlich 111 Fälle. Da haben sicherlich auch die Aktivitäten, die koordinierten Aktivitäten ein gutes Stück dazu beigetragen, dass das weniger geworden ist.

Im Bereich der Wohnungspflege werden eine Vielzahl der identifizierten Missstände durch Aufklärung- und Beratungstätigkeit aufgelöst, zum Glück. Im Jahr 2018 fanden insoweit zu 860 Wohneinheiten Beratungen statt und das ist deutlich mehr als 2017.

Das ist, glaube ich, das Wesentliche, was ich zu dieser Drucksache sagen kann. Die ist ja sehr umfangreich, und Sie sehen daran, dass der Wohnraumschutz in Hamburg ein wichtiges Thema ist zum Schutz des Wohnungsbestandes und dass die Bezirksämter mit dem Senat sehr intensiv dieser Aufgabe nachkommen.

Soweit vielen Dank erst einmal für die Aufmerksamkeit.

Vorsitzender: Vielen Dank, Frau Senatorin. Jetzt ist hier ein kleines Problemchen aufgetreten, ich hatte vorhin die Wortmeldung zu dem vorangegangenen TOP von Frau Koeppen noch nicht bei mir auf dem Schirm. Ich habe gerade vom technischen Support den Hinweis bekommen, dass es da eine Wortmeldung gegeben hatte. Das war um 14.18 Uhr.

Wie wollen wir jetzt damit verfahren, Frau Koeppen?

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Abg. Martina Koeppen: Ich hatte schon zu dem jetzigen Tagesordnungspunkt eine Wortmeldung, das war aber eine allgemeine Frage.

Vorsitzender: Okay, dann waren Sie die Erste. Dann dürfen Sie jetzt.

Abg. Martina Koeppen: Gut, wunderbar. Es geht nämlich um einen Verfahrensvorschlag, dass wir ein Wortprotokoll zu diesem Tagesordnungspunkt machen, wenn das denn noch möglich ist. Aber ich glaube auch, dass der Wortbeitrag von Frau Dr. Stapelfeldt jetzt aufgezeichnet wurde. Und zwar war auf der Internetseite ja noch nicht vermerkt, Herr Nockemann, dass Sie jetzt den Vorsitz haben, und ich bin als Schriftführerin von einem Journalisten angeschrieben worden gestern, der gerne … der sich darüber beklagt hat, dass es keinen Livestream zu dieser Sitzung gab. Das war nicht vorauszusehen, zumal, er bezog sich auch insbesondere auf den Wohnraumschutzbericht. Es ist ja nicht der erste Bericht und bis jetzt ist ja die Resonanz in der Öffentlichkeit zu den Berichten eher übersichtlich

gewesen, und auch der Wohnraumschutzbericht zu '18 war ja bereits auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 12. November 2020. Trotzdem freuen wir uns natürlich, dass Journalisten Interesse am Wohnraumschutzbericht haben, und deswegen würde ich ganz gern den Antrag stellen, ein Wortprotokoll zu machen.

Vorsitzender: Vielen Dank. Ich habe diesen Hinweis vom Journalisten auch bekommen. Ich habe keine Einwände gegen ein Wortprotokoll. Sieht das irgendjemand anders? Ich glaube nicht. Dann frage ich einmal die (…)

Abg. Heike Sudmann: Ich würde gern was dazu sagen. Ich habe mich in den Chat reingeschrieben.

Vorsitzender: Bitte?

Abg. Heike Sudmann: Ich hatte mich in den Chat reingeschrieben, ich wollte da gern was zu sagen.

Vorsitzender: Dazu direkt? Gut, Frau Sudmann.

Abg. Heike Sudmann: Ja. Also Einwände habe ich auch nicht, ich würde auch vorschlagen, dass Sie gleich auch nur abfragen, ob jemand Einwände hat. Aber ich will noch einmal darauf hinweisen, das kann Herr Nockemann nicht wissen, dass sowohl CDU wie LINKE beantragt haben, dass wir hier die Presse dabei haben, und sowohl AfD wie Rot-Grün haben das abgelehnt. Von daher ist es jetzt okay mit dem Wortprotokoll, aber ich will noch einmal sagen, gerade der Wohnraumschutz ist in Hamburg ein wichtiges Thema, und ich finde es sehr, sehr ärgerlich, dass jetzt die Presse warten muss, bis irgendwann das Wortprotokoll da ist.

Vorsitzender: Danke, Frau Sudmann, also ich hatte ja gerade schon gesagt, dass ich gegen ein Wortprotokoll keine Einwände habe, wenn das technisch noch möglich sein sollte. Frage ich jetzt einmal die Bürgerschaftskanzlei.

Frau Just: Ja, das ist technisch möglich, kein Problem. Und wenn wir den gesamten Tagesordnungspunkt als Wortprotokoll haben wollen, dann müssten zumindest die, die gesprochen haben, sprich, Frau Dr. Stapelfeldt, damit einverstanden sein.

Vorsitzender: Ja, dann frage ich jetzt einmal ausdrücklich. Frau Dr. Stapelfeldt nickt. Ja.

Und die anderen, die gesprochen haben, das betraf da insbesondere Frau Koeppen und Frau Sudmann auch.

Abg. Martina Koeppen: Einverstanden.

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Vorsitzender: Gut, dann machen wir das so. Ich sehe jetzt bezüglich der anstehenden Fragerunde keine weiteren Fragen. Doch, da kommt Frau Sudmann?

Abg. Heike Sudmann: Ich hatte mich ursprünglich schon vorher einmal gemeldet. Das war ja, bevor Frau Koeppen kam. Nein, ich habe sehr, sehr viele Fragen und würde gerne das auch abschnittsweise machen. Aber ich will einen Punkt voranschicken. Frau Stapelfeldt hat ja eben schon gesagt, dass der Wohnraumschutzbericht 2019 Mitte 2021 der Bürgerschaft vorgelegt werden wird. Ich finde, es ist etwas schwierig, sozusagen so alte Berichte dann zu diskutieren. Heute reden wir auch über 2018 und vieles hat sich mittlerweile überholt.

Vielleicht kann Frau Stapelfeldt nachher noch einmal sagen, warum es so ist, aber ich will nur sagen, dass ich das sehr, sehr misslich finde. Okay, das vorausgeschickt. Und natürlich sehe ich die viele Arbeit, die drin ist, dafür auch einen herzlichen Dank an all die Menschen, die das erarbeiten mussten.

Ich will einmal mit ein paar Sachen anfangen. Und zwar im Abschnitt 2 geht es ja unter Punkt 1 um die Entwicklung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Da finde ich, wie soll ich sagen, schrecklich erfreulich, dass der Senat einmal wieder bestätigen muss, dass Sie noch nicht einmal den Drittelmix einhalten. Obwohl Sie sich den Drittelmix versuchen

schönzurechnen, indem Sie jetzt nur noch auf die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern abstellen, haben Sie noch nicht einmal da das Drittel erreicht. Also 8 000 Wohnungen, ein Drittel wären 2 666 öffentlich geförderte, Sie haben 2 500.

Ich habe eine Sache nicht verstanden oder beziehungsweise ist mir da nicht klar geworden, was Ihre Ausgangsgröße ist. Auf Seite 2, rechte Spalte, 2. Absatz, da heißt es ganz am Ende, dass SAGA und die Genossenschaften 22 beziehungsweise 23 Prozent aller ihrer Wohnungen im 1. Förderweg zu einer Nettokaltmiete anbieten. Können Sie da einmal die Ausgangsgröße sagen? Also von wie viel Wohnungen – oder auch gerne zu Protokoll – sprechen wir, von denen dann 22 oder 23 Prozent unter 5 Euro liegen?

Und in dem Absatz darüber ist meine Anmerkung, dass der Vergleich mit den anderen Großstädten okay ist, Sie müssten aber auch dazu schreiben, wie denn in den anderen Großstädten die Mietentwicklung war. Weil, wir wissen alle, dass Berlin ja jahrelang sehr, sehr niedrige Mieten hatte und dann da es dann erst extrem hochging.

Und zu der Seite noch eine letzte Frage. Weiter … ganz unten geht es um die unversorgten vordringlich wohnungssuchenden Haushalte. Das waren Ende 2018 12 000. Und wir haben immer wieder die Debatte um die sogenannten Freistellungsgebiete. Und die laufen jetzt ja Ende 2020 aus, die vier, die wir haben. Und da würde ich gern wissen, ob das Auslaufen auch … ob es beim Auslaufen bleibt oder ob der Senat plant, diese Freistellungsgebiete zu verlängern. Das wäre es für meine ersten Fragen.

Vorsitzender: Danke, Frau Sudmann. Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: So, ich habe es. Ja, Herr Vorsitzender. Frau Sudmann, ich will gern Ihre Fragen beantworten. Zunächst zu der Anmerkung, das ist ja keine Frage gewesen, wann die Wohnraumschutzberichte jeweils erstellt werden beziehungsweise dann Ihnen vorgelegt werden. Ich kann das gut verstehen, was Sie sagen und ich nehme das gern noch einmal mit für uns. Also wir reden auch hier in der Behörde des Öfteren darüber, dass wir das schneller machen können und es liegt schlicht auch an den personellen Kapazitäten, die wir in dem Bereich haben. Also das ist kein sozusagen böser Wille, sondern wir versuchen, das so schnell wie möglich zu machen, denn es ist ja viel Aufwand notwendig, um die

Berichte, die wir aus den Bezirken erhalten, dann zusammenzuführen. Aber wir nehmen das auf jeden Fall noch einmal mit, ob wir das nicht noch schneller machen können, sodass der zeitliche Zusammenhang etwas deutlicher ist. Das war der erste Punkt.

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Der zweite Punkt, der betrifft die Anzahl der Wohnungen von SAGA und Genossenschaften.

Das bezieht sich ja auf 2017 beziehungsweise 2018. Wir haben jetzt bei der SAGA GWG über 136 000 Wohnungen und das ist auch ungefähr die Anzahl von Wohnungen, die wir bei den Genossenschaften haben. Und gehen Sie davon aus, dass sozusagen oder rechnen Sie den Neubau, der jetzt in den vergangenen Jahren dazugekommen ist, noch einmal davon ab, dann haben Sie ungefähr die Größenordnung, auf die sich das bezieht. Aber wir können Ihnen …

Abg. Heike Sudmann: Das ist ein Missverständnis, Frau Stapelfeldt, sorry. Ich wollte wissen, ob die 22 oder 23 Prozent sich auf die Gesamtzahl der Wohnungen bezieht, die Sie gerade sagen oder eben auf den Anteil der Wohnungen, die einmal im ersten Förderweg errichtet wurden. Ich finde diesen Satz nicht so ganz klar. Mein Gefühl war, dass es bezogen ist auf die Wohnungen im ersten Förderweg. Weil, wir wissen ja, dass seit, weiß ich was, seit zehn Jahren der erste Förderweg mit 5,60 Euro und mehr anfängt. Um die Zahl ging es mir.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Okay, also, ich kann gleich noch einmal Frau Siebeck dazu befragen, aber da hier ja davon gesprochen wird, zu einer Nettokaltmiete von unter 5 Euro, kann es nicht der Neubau sein. Weil wir anfangs Mieten im öffentlich geförderten Neubau jetzt haben, die höher liegen. Aber ich will nicht sagen, dass ich da vielleicht richtig liege, ich frage gleich noch einmal Frau Siebeck, die dann im Anschluss antworten kann. Ich habe das aber anders verstanden und so haben wir das auch eigentlich immer dargestellt. Die SAGA und die Genossenschaften sind für kostengünstiges, bezahlbares Wohnen in Hamburg ein Schatz und das seit geraumer Zeit. Und sie haben immer noch durch die … auch durch die umfangreichen Bestände, die ehemals öffentlich gefördert sind, solche Mieten, die teilweise ja unter 5 Euro sind. Also, aber wenn ich korrigiert werden muss, dann durch Frau Siebeck, dann soll sie das gerne tun. Ich glaube nur, dass das die richtige Interpretation dieses Abschnittes ist.

Wir haben immer noch, wenn wir die vordringlich wohnungssuchenden Haushalte

anschauen, immer noch eine Zahl von 12 000, die wir, für die wir sorgen müssen. Und das ist für uns ein großes Thema. Deswegen haben wir 2016 schon sozusagen uns

vorgenommen, dass 300 Wohnungen im Neubau auf diesen Bereich entfallen sollen. Wir haben mit den Bezirken auch erhebliche Anstrengungen und auch die

Wohnungsbauunternehmen, insbesondere die SAGA und fördern und wohnen haben sich insbesondere hier engagiert. Und sie kennen auch die Kooperationsvereinbarungen, die allein ja bei der SAGA vorsieht, dass dort alleine pro Jahr 2 000 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende zur Verfügung gestellt werden, aus dem Kooperationsvertrag, den wir haben. Und die SAGA ist jedes Jahr in der Lage, diesen Vertrag nicht nur vollständig zu erfüllen, sondern auch sie übererfüllt ihn.

Sie haben jetzt gefragt, wie es mit den Freistellungsgebieten sein wird, die ja WS- und WA- Wohnungen enthalten. Wir haben die Verlängerung für die Freistellungsgebiete um ein halbes Jahr auf den Weg gebracht, um uns Gedanken darüber zu machen, wie wir mit genau diesem Thema umgehen werden. Das ist aber noch nicht beendet, deswegen können wir Ihnen heute noch nichts dazu sagen. Aber es wird dann sozusagen für ein halbes Jahr sein.

Und ich gehe davon aus, dass wir dann auch alsbald oder auch Sie dann sich Gedanken machen dazu, man weiß das auch von anderen Fraktionen.

Ich würde Frau Siebeck bitten, vielleicht mich zu ergänzen oder zu korrigieren im Hinblick auf die erste Frage von Frau Sudmann.

Frau Siebeck: Sehr gern, Frau Dr. Stapelfeldt. Karin Siebeck hier. Leider kann ich Sie nicht verbessern, ich würde das so interpretieren, wie Sie das getan haben. Wenn wir das

korrigieren müssten, müssten wir das leider zu Protokoll geben. Tut mir leid, ich kann es … das ist tatsächlich nicht mehr die frischeste Zahl und von daher kann ich sie auch nicht aus

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allgemeinem Wissen vollziehen.

Protokollerklärung der Behörde für Stadtentwicklung und wohnen vom 4. Januar 2021:

„Seite 2: auf welche Bezugsgröße bezieht sich die Aussage „[…] Dies gilt im besonderen Maße, wenn man berücksichtigt, dass die SAGA bzw. die Genossenschaften 22 bzw. 23 v.H. aller ihrer Wohnungen im ersten Förderweg zu einer Nettokaltmiete von unter 5 Euro/m² anbieten.[…]“

Die Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass 22 bzw. 23 Prozent des

Sozialwohnungsbestandes (1. Förderweg) der SAGA bzw. der Genossenschaften im Jahr 2017 eine Nettokaltmiete von unter 5 Euro /m² hatten. Die Bezugsgröße ist der Sozialwohnungsbestand im 1. Förderweg der SAGA bzw. der Genossenschaften.“

Vorsitzender: Gut, vielen Dank. Frau Sudmann, haben Sie noch eine Nachfrage?

Abg. Heike Sudmann: Nicht dazu, sondern ich habe weitere Fragen. Aber es kann gerne erst Frau Frieling drankommen. Und Frau Koeppen hat mir ihre Wortmeldung geschickt, die glaube ich, sollte Sie bekommen. Ich habe ihr zwar schon geschrieben, dass die

Direktnachricht bei mir gelandet ist, aber ich bin ja nett. Dann melde ich mich danach noch einmal.

Vorsitzender: Dann würde ich jetzt erst einmal Frau Dr. Frieling das Wort erteilen und danach Frau Koeppen. Frau Dr. Frieling.

Abg. Dr. Anke Frieling: Ja, vielen Dank. Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann kommt der Bericht ab jetzt jährlich, wobei der 2019er-Bericht käme dann ja im Prinzip auch quasi 2021? Also das wäre eigentlich auch noch einmal meine Anmerkung, ob man das schneller bekommen kann. Und da schließt dann die Frage an, wer erstellt den denn eigentlich genau. Also welche Stelle, welches Referat macht den Bericht?

Und dann hatten Sie gerade gesagt, Sie basieren auf Berichten aus den Bezirken. Wir hatten jetzt zu dem Wohnraumschutzbericht sowieso eine Kleine Anfrage gestellt und da fehlen teilweise aus Bezirken Antworten. Hat, gab es sozusagen jetzt zeitliche Überschneidungen oder Kreuzungen oder eben nicht Kreuzungen, dass dann das nicht angegeben werden konnte oder wie muss ich das verstehen?

Vorsitzender: Danke. Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja, seit dem Ersuchen der Bürgerschaft 2016 erstellen wir die Berichte. Also die kommen jährlich, Frau Frieling. Und ich würde darum bitten, dass Frau Siebeck die Arbeitsabläufe bei uns darstellt. Frau Siebeck ist heute dabei, auch Frau Dröscher und Herr Radinovic, die intensiv sozusagen selber beteiligt sind an der Erstellung dieser Berichte. Frau Siebeck, können Sie darstellen, wie das Amt WSB mit den Berichten der Bezirke umgeht und welchen zeitlichen Ablauf es da gibt?

Frau Siebeck: Sehr gerne. Das mache ich gerne. Erste Voraussetzung ist natürlich, dass das Jahr, über das berichtet wird, abgeschlossen ist. Das wäre also, wir fangen im

Frühjahr 2019 an, bitten die Bezirke um ihre Berichte. Sie haben gesehen, dass dieser Wohnraumschutzbericht aus einer großen Anzahl von Anlagen zu den unterschiedlichen Punkten, die der Wohnraumschutz betrifft, bestückt wird. Und das sind die Sammeldaten und Berichte, die die Bezirke uns geben. Das ist das eine Thema. Also die tabellarische

Übersicht zu verschiedensten Themen des Wohnraumschutzes, die wir erhalten. Das andere ist, dass die Bezirke, die Bezirksämter natürlich uns auch beschreiben, was sind die … wie ist das Verfahren in den Bezirksämtern gewesen, was sind besondere Schwerpunkte gewesen. Jedes Jahr oder häufig gibt es ja auch, dieses Mal war es ja so, dass wir auch thematisch besondere Punkte beachten müssen. Wir fragen dann die Bezirksämter noch

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einmal und es ist dann ein Thema, das wir im Laufe, ja, ich würde sagen, des Frühjahrs bis Sommers frühestens kriegen. Wir haben da eine ganze Reihe von Rückfragen.

Sie haben eben gesagt, Frau Frieling, dass Sie auch bei der letzten SKA, dass es fehlende Angaben der Bezirksämter gab. Das würde ich gern insofern richtigstellen, also Sie hatten nach einem ganz bestimmten Zeitraum in der SKA gefragt, und in diesem Zeitraum war dann in einzelnen Bezirksämtern zu diesen Fällen nichts zu berichten. Ich glaube, das hatten wir aber auch in der SKA richtiggestellt.

Also vom Verfahren ist es so, dass die Bezirksämter laufend diese einzelnen Fälle tabellarisch aufnehmen, von uns aber nach Abschluss des Jahres dann gebeten werden, alles zusammenzustellen, uns Besonderheiten mitzuteilen nach den Kriterien, die wir fragen, wir das dann zusammenstellen, versuchen, das in eine einheitliche Struktur zu bringen und eine ganze Reihe von Rückfragen haben. Es gibt auch den AK Wohnraumschutz, der

regelmäßig tagt, an dem Herr Radinovic teilnimmt, den die Frau Senatorin eben genannt hat, und da werden die Berichte auch noch einmal durchdiskutiert, wo fehlen vielleicht noch, wo sind noch einmal andere Bewertungsgeschichten, die eingebracht werden müssen und so weiter. Es ist ein sehr aufwendiges Verfahren, weil es ein sehr sorgfältiges Verfahren sein muss, zu dem wir uns, aber auch die Bezirke sehr viel Zeit nehmen tatsächlich. Vielleicht so viel dazu.

Vorsitzender: Ja, danke. Dann hätten wir jetzt noch …

Abg. Dr. Anke Frieling: Nur eine kurze Nachfrage. Also das steht … an einzelnen Stellen steht es drin, aber teilweise wird es gar nicht kommentiert. Also ich habe ... zum Beispiel bei den Fragen nach den Bußgeldern habe ich Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg, wir haben ja mehr Bezirke. Und warum die jetzt nichts gemeldet haben, steht, finde ich nicht jedenfalls.

Vorsitzender: Frau Senatorin, möchten Sie antworten?

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Frau Siebeck, können Sie das tun? Dann ist da auch weiter nichts gewesen.

Frau Siebeck: Das würde ich gern an das Referat weitergeben und entweder, also an Herrn Radinovic am besten, der müsste das am besten wissen, wenn er darf. Herr Radinovic?

Staatsrat Kock: Hier ist Matthias Kock. Wenn Herr Radinovic im Moment nicht zur Verfügung steht, würde ich mich anbieten.

Vorsitzender: Frau Senatorin, ist das so?

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Selbstverständlich, natürlich.

Staatsrat Kock: Also dann versuche ich es einmal. Wenn Bezirksämter, Frau Frieling, fehlen bei den Bußgeldbescheiden, dann ist das so, dass wir beide davon ausgehen dürfen, und ich glaube, alle anderen Anwesenden auch, dass die Bezirksämter wissen, wie viele Bußgeldbescheide sie pro Jahr ausgestellt haben. Das ist eine gesicherte Erkenntnis. Und wenn da kein Bezirksamt aufgeführt ist, dann hat es keine Bußgeldbescheide in diesem Bezirksamt gegeben.

Vorsitzender: Gut. Gibt es eine Nachfrage noch? Das ist dann nicht der Fall. Dann kommen wir zu Frau Koeppen. Frau Koeppen, Frau Sudmann sagt ja, Sie hätten eine Wortmeldung an sie geschickt. Im normalen Ausschuss würde ich das auch sehen, deswegen haben Sie jetzt das Wort.

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Abg. Martina Koeppen: Ja, entschuldigen Sie bitte. Da habe ich nicht gesehen, dass es nicht an alle gegangen ist. Ich habe das jetzt aber wieder umgestellt. Ich wollte eigentlich jetzt noch einmal positiv herausheben, dass in 2018 ja 7 000 Wohnungen von den Bezirken überprüft wurden und dass über 1 000, nämlich 1 028 wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden. Das ist ja die höchste Zahl seit 2000, die da aufgelistet ist. Und da hätte ich dann noch einmal eine Nachfrage, und zwar, kann man eigentlich ermitteln oder ist diese Zahl bekannt, von diesen 1 028 Wohnungen, wie viele da eigentlich gefördert waren. Das wäre eine Frage.

Und dann ist es ja auch sehr zu begrüßen, dass die personelle Verstärkung, dass acht zusätzliche Stellen im Wohnraumschutz geschaffen wurden, die machen sich zwar erst im Bericht … wahrscheinlich 2019 können sie abgelesen werden, kann aber vielleicht trotzdem schon einmal dargestellt werden, welche Schwerpunkte durch die personelle Verstärkung in der Arbeit in den Bezirken gelegt wurde? Thema möblierte Wohnungen, gewerbliche

Nutzung, prekäre Wohnverhältnisse?

Vorsitzender: Danke. Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja, vielen Dank für die Fragen. Also ich kann zunächst einmal sagen, dass wir bei den acht neuen Stellen fünf im Bereich der Sachbearbeitung haben und drei Juristen in den Rechtsämtern. Und das war uns auch ganz wichtig, dass wir, ja, dass wir die Rechtsämter in den Bezirken tatsächlich stärken, um die Änderungen des

Wohnraumschutzgesetzes aus dem Jahr 2018 für 2019 umsetzen zu können. Also das ist schon einmal sehr positiv, weil es da ja doch eine Menge an Themen sicherlich gegeben hat.

In welcher Hinsicht sozusagen die Sachbearbeitungen tätig geworden sind in den

Schwerpunkten, das kann ich im Moment von hier aus nicht sagen. Möglicherweise kann das aber das Amt sagen oder das Referat. Das würde ich also gleich weitergeben.

Und genauso vielleicht auch die Frage zu den über 1 000 Wohnungen, ist es bekannt bei uns oder in den Bezirken, ob die vorher öffentlich oder noch jetzt öffentlich gefördert sind, was ja eigentlich gar nicht gehen könnte. Aber die Frage geht weiter an Frau Siebeck oder Frau Dröscher, Herrn Radinovic, wie Sie mögen.

Frau Siebeck: Ich würde gern an Frau Dröscher weitergeben. Herr Radinovic hat gerade geschrieben, er hat technische Probleme. Er hat sich nämlich zu Wort gemeldet und wurde nicht gehört. Und vielleicht hat Frau Dröscher mehr Chancen. Können Sie die beiden Fragen beantworten?

Frau Dröscher: Wenn Sie mich hören können, versuche ich das gern.

(Frau Siebeck: Ja.)

Bei den 1 028 kann ich Ihnen leider nicht verlässlich sagen, wie viele davon öffentlich gefördert sind beziehungsweise ob die darin enthalten sind. Wir haben aber ja eine Statistik zum öffentlich geförderten Wohnungsbestand, und zwar ist das Anlage 3 zur

Wohnraumschutzbilanz. Also in der Bilanz Seite 18, wo ja dargestellt ist, wie viel öffentlich geförderter Wohnraumbestand überprüft wird und auch die festgestellten Verstöße, die sich hier bei rund 5 700 überprüften Wohnungen mit neun Verstößen gegen das Belegungs- und Zweckbindungsrecht und drei Verstößen im Bereich Nebenwohnung – also das heißt, jemand hat eine Hauptwohnung öffentlich gefördert und hat gleichzeitig noch eine

Nebenwohnung – bewegt, dass es sich eher im geringfügigen Bereich bewegt. Das können Sie aus der Statistik entnehmen. Aber wie gesagt, ob ein wieder zugeführter Wohnraum im Endeffekt in diesen 1 028 mit abgebildet ist, kann ich Ihnen leider so ad hoc nicht sagen und das müssten wir gegebenenfalls sonst auch nachträglich Ihnen noch einmal aufgeben.

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Zu den Schwerpunkten 2019 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bezirksämter natürlich die neuen personellen Ressourcen auch in den Bereich Ferienwohnungen gesteckt haben, dass sie so im ersten Schritt sehr gezielt die Portale angehört haben beziehungsweise überprüft haben, ob auf den Portalen Wohnraumschutznummern angegeben werden, dann in

Anhörungsverfahren gegangen sind und sehr gezielt auch Löschungen von Angeboten ohne Wohnraumschutznummer durchgesetzt haben. Also man wird auf jeden Fall …, damit greifen wir ja dem Bericht ja auch vor, aber ein Schwerpunkt liegt auf jeden Fall im Vollzug dann der Änderungen des novellierten Wohnraumschutzgesetzes. Gleichzeitig ist es so, das zieht sich auch durch die Berichte 2016, 2017, 2018 durch und das wird auch 2019 nicht anders sein, dass selbstverständlich auch der Leerstand immer wieder im Fokus stehen wird. Sie wissen ja aus eigener Erfahrung, Sie stellen ja auch regelmäßig Anfragen zum Leerstand. Und in dem Bereich ist auch viel Aktivität der Bezirksämter, und

selbstverständlich wird unrechtmäßigen Leerständen entsprechend nachgegangen. So viel vielleicht zu den Schwerpunkten aus unserer Sicht. Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.

Vorsitzender: Ja, danke. Frau Koeppen, Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Gut. Dann kommen wir zu Frau Sudmann. Frau Sudmann, Sie haben das Wort.

Abg. Heike Sudmann: Vielen Dank. Ich bleibe einmal eben bei den beiden Themen, die Frau Koeppen gerade angesprochen hat, also beim Personal. Auf Seite 6 ist ja eine Übersicht zu sehen mit dem Stellen-Soll und den jeweils besetzten Stellen. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist das Stellen-Soll 22,7 und im Dezember 2018 waren es

19,46 Stellen, die besetzt waren. Also das heißt, es fehlten im Dezember 2018 mehr als drei VZÄ. In der Begründung heißt es dann vorübergehende Vakanzen und so weiter, auf

Seite 7, und es wird dann aber auch gesagt, dass die Bezirksämter alle neu geschaffenen Stellen im Jahr 2019 besetzt haben. Erste Frage: Sind jetzt 30,7 Stellen besetzt? Vielleicht können Sie das sagen, weil, das wäre ja, 22,7 plus die acht neuen. Und wenn das nicht der Fall ist, vielleicht können Sie dann noch einmal die Tabelle quasi aktualisieren und auch noch einmal sagen, wie es da aussieht. Weil, wenn ich jetzt bis Mitte 2021 warten soll, ist mir das, ehrlich gesagt, ein bisschen zu lang. Das war der eine Punkt.

Dann ist mir nur aufgefallen, das mag ja eine Kleinigkeit sein, aber weil Frau Koeppen

gerade in der Bilanz, also im Anhang Seite 3, ansprach, wo die 1 028 Wohneinheiten stehen, ganz oben auf Seite 3 heißt es 1 032 Wohneinheiten und immerhin noch einmal 300, fast, nein, 250 Quadratmeter mehr. Ist das einfach ein Übertragungsfehler oder haben Sie noch ein paar Wohnungen entdeckt, die vorher nicht dabei waren? Das zu dem, was Frau Koeppen sagte.

Protokollerklärung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 4. Januar 2021:

„Seite 3 der Anlage der Drucksache (PDF Seite 13): wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Angaben „1.032 WE / 45.437 m²“ (über der Tabelle) und „1.028 WE / 45.177 m²“ (Angabe in der Tabelle für das Jahr 2018).

Es handelt sich um einen Übertragungsfehler. Die korrekte Angabe lautet „1.028 WE / 45.177 m²“.“

Ich gehe noch einmal eben zurück auf Seite 2. Ich hatte einen Punkt vergessen, weil der Senat sich da ja rühmt, dass er intensiv und erfolgreich was getan hat zur Verlangsamung des Mietenanstiegs. Sie haben bisher noch gar nicht berichtet oder nicht gern was dazu gesagt. Es gibt ja das Gutachten von F+B zur Evaluation der Mietpreisbremse eben für das Jahr 2018 und dieses Gutachten sagt ja, dass die beabsichtigten wohnungspolitischen Wirkungen des Instruments der Mietpreisbremse bis Ende 2018 nicht eingetreten sind. Es würde mich jetzt interessieren, was Sie dann stattdessen machen, um den von Ihnen und von uns ja allen gewünschten, die gewünschte Verlangsamung des Mietenanstiegs hinzubekommen.

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Und dann noch einmal ein Punkt zu Seite … Okay, machen wir erst einmal einen Punkt hier.

Okay.

Vorsitzender: War es das?

Abg. Heike Sudmann: Mache ich erst einmal einen Punkt, dass ich nicht zu viele … Vorsitzender: Okay. Ja, Frau Stapelfeldt, bitte.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja. Ich vermute, Frau Sudmann, dass wir die Besetzung der Stellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, also jetzt, nur zu Protokoll erklären können.

Abg. Heike Sudmann: Ist okay.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Wenn Frau Dröscher oder Herr Radinovic das zufällig genau wissen, gern. Aber Sie wissen auch, dass, wenn wir sozusagen einen Stichtag haben, dass wir dann tatsächlich immer wieder Vakanzen haben können, die auch im Januar danach dann ganz anders aussehen oder im Februar. Das heißt also, das ist ja eine

Momentaufnahme und die Bezirke wissen um die Bedeutung dieses Themas. Deswegen gehe ich davon aus, dass sie die Stellen dann auch regelmäßig schnell wieder besetzt haben. Also mir wäre das wohl, wenn wir das insoweit zu Protokoll erklären könnten. Da müssen Sie dann auch nicht warten auf den nächsten Bericht, das können wir ja

zwischenzeitig machen.

Protokollerklärung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 4. Januar 2021:

„Seite 6: wie ist es zum aktuellen Stand um die Stellenbesetzungen in den Wohnraumschutzstellen der Bezirksämter bestellt?

Der aktuelle Stand deckt sich mit dem Stand, der mit der Beantwortung der SKA 22/2341 (Frage 10) angegeben wurde.“

Zum Thema Mietpreisbremse und dem Gutachten, dass Sie im Transparenzregister ja vorgefunden haben. Wir haben Ihnen ja auch gesagt schon in der sozusagen politischen Diskussion dazu, die wir aber gern hier auch an dieser Stelle führen können, dass wir nicht die Konsequenz daraus gezogen haben, keine Mietpreisbremse erneut zu erlassen. Sondern im Gegenteil, wir haben das gemacht und wir haben durch die bundesgesetzlichen

Änderungen auch sozusagen den, ja, noch einmal eine bessere Begründung auch dafür, dass wir das, was wir mit der Mietpreisbremse erreichen wollen, nämlich die Begrenzung der Mieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete und geringe Überschreitung derselben, dass wir das auch möglich machen können durch die Änderungen, die wir bundesgesetzlich erfahren haben. Und wir werden dann zu gegebener Zeit – die neue

Mietpreisbegrenzungsverordnung ist ja aus dem Juli in diesem Jahr –, wir werden dann zu gegebener Zeit auch sehen, ob sich unsere Erwartungen an diese neue Gestaltung

tatsächlich erfüllen.

Vorsitzender: Danke. Danke, Frau Senatorin. Frau Sudmann, noch eine Nachfrage dazu?

Abg. Heike Sudmann: Erst einmal nur eine Anmerkung. Zwischendurch war bei mir der Ton weg. Ich weiß nicht, ob es bei mir allein das Problem war, weil, ich habe nicht alles jetzt gehört, was Frau Stapelfeldt sagte, aber das werde ich ja im Wortprotokoll nachlesen können. Und auf alle Fälle ist es okay, wenn was zu Protokoll nachkommt.

Ich habe keine Nachfrage. Ich habe einen Punkt, den ich eben auf der Seite vergessen habe. Danach würde ich eben einen großen Sprung machen. Wenn ich den Punkt eben

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noch … Darf ich den noch ansprechen auf Seite 3?

Vorsitzender: Gerne, ja.

Abg. Heike Sudmann: Und zwar wird da ja aufgeführt, auf Seite 3, linke Spalte, erster Spiegelstrich, was noch weiter so getan wird. Und da steht, die soziale

Erhaltungsverordnung. Da würde mich jetzt ganz aktuell interessieren, nächste Woche ist im Bundesrat das Bauland… Wie heißt das? Baulandmobilisierungsgesetz, da geht es aber unter anderem auch um verschiedene Änderungen im Baugesetzbuch zum Schutz vor Umwandlung. Und wir hatten ja von Rot-Grün einen Bürgerschaftsantrag, der den Senat aufgefordert hatte, ganz viel zu machen gegen Umwandlung. Also ganz viel ist in diesem Fall ja dann nicht so viel, was möglich ist, aber es ging um den Paragraf 172 Absatz 4 Satz 3 und so weiter. Und wenn ich das richtig erinnere, haben Sie in irgendeiner Drucksache mitgeteilt, dass Sie den Antrag, den Sie damals gestellt hatten, im Bundesrat zurückgezogen haben.

Und wenn ich es auch richtig weiß, haben Sie jetzt einem Vorstoß von Berlin, der gesagt hat, wir wollen …. die Berliner Verwaltung, die auch einmal bestimmte Sachen jetzt wieder in genau dem Sinne des rot-grünen Antrags ändern wollte, dass Sie dem nicht zugestimmt haben. Ist das alles so richtig? Oder ist da irgendwas falsch übermittelt worden? Weil, das wäre ja schon wichtig, dass Hamburg, wo wir jetzt gerade eine Zahl von 588 waren es, glaube ich, Umwandlungen hatten in sozialen Erhaltungsverordnungsgebieten, dass Hamburg da alles versucht, auf Bundesebene, dass diese Möglichkeiten noch weiter eingeschränkt werden. Danke schön.

Vorsitzender: Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja, da sage ich gern was dazu. Es gibt … Sie haben keine Drucksache von uns, in der Sie was zu dem Baulandmobilisierungsgesetz gerade lesen konnten, also ich wüsste jedenfalls nicht, welche das sein sollte.

Abg. Heike Sudmann: Nein, ich meine jetzt im rot-grünen Antrag, sorry. Nicht im Gesetz.

Nur im alten rot-grünen Antrag, wo Sie gesagt haben, (…)

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ist egal. Ich glaube, das ist jetzt auch irrelevant. Weil, die Frage, die jetzt vor uns steht, ist, ob wir tatsächlich ein Baulandmobilisierungsgesetz erhalten, dass das aufnimmt, was wir beispielsweise in der Baulandkommission diskutiert haben, was wir als Länder schon über mehrere Jahre diskutiert haben, um zu Verbesserungen des Wohnraumschutzes, des Schutzes des Wohnungsbestandes zu kommen, aber auch zu mehr Neubau. Und deswegen muss man, wenn man sich damit auseinandersetzt,

tatsächlich das gesamte Gesetzespaket anschauen. Und ich bin froh darüber, dass wir mit dem Bauleitmodernisierungsgesetz mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Vorschlag haben, im Paragraf 250 neu, auf den wir uns auch beziehen und den wir auch unterstützen, um in diesem Sinne wirksam zu werden. Ich wäre sehr froh, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf, auch wenn das mit dem Wohnraumschutzbericht jetzt gar nichts zu tun hat, wenn wir tatsächlich nicht nur zu einer Beschlussfassung im Bundesrat kommen – Sie haben das Verfahren im Bundesrat gerade angesprochen –, sondern wenn es auch eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag gäbe. Und da gibt es, an die Kolleginnen und Kollegen der CDU gerichtet, doch noch einen Wunsch meinerseits, nämlich dass Sie tatsächlich es möglich machen, dass der Bundestag am 17. Dezember ebenfalls dieses Thema auf die Tagesordnung nimmt und behandelt und, wie ich hoffe, dann auch den Beschluss fasst, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu unterstützen. Das würde uns sehr weit bringen mit einem neuen Gesetz. Wir haben dann den zweiten Durchgang Anfang des Jahres, aber hier wäre schon einmal ein wichtiger Schritt zu machen.

Vorsitzender: Ja, vielen Dank. Frau Sudmann, ich habe gesehen, Sie haben noch eine Nachfrage. Wir wollen das aber nicht zum Dialog werden lassen, es liegen natürlich auch

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noch weitere Wortmeldungen von Herrn Duge und von Frau Dobusch vor, aber bitte noch diese Nachfrage.

Abg. Heike Sudmann: Ja. Die Nachfrage bezieht sich jetzt auf das, was ich eben gesagt hatte. Also noch einmal ganz klar, der rot-grüne Antrag, Drucksache 21/18359 hat gefordert, dass die Ausnahmeregelung des Paragraf 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 sowie Satz 4 und 5 BauGB vollständig gestrichen werden sollen. Dieser Antrag ist nicht nur mit rot-grün Stimmen, auch mit Stimmen der LINKEN angenommen worden und ich möchte jetzt wissen, ob sich das noch irgendwo niederschlägt. Ob es irgendwo von Ihnen im Bundesrat, also vom Hamburger Senat im Bundesrat vertreten wurde. Das habe ich vielleicht eben nicht ganz klar genug gesagt. Und danach melde ich mich wieder, Herr Nockemann.

Vorsitzender: Danke schön. Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ich kann Ihnen gern was dazu sagen. Wir haben uns über Monate, und das kann ich wirklich sagen, vielleicht sogar über ein ganzes Jahr sehr intensiv in der Folge der Baulandkommission mit diesen Themen auseinandergesetzt. Und wir sind … und auch im Sinne des Antrags der Hamburgischen Bürgerschaft. Und deswegen sind wir froh, wenn der neu gefasste Paragraf 250 im Baulandgesetz, im

Baulandmobilisierungsgesetz, also dann im Baugesetzbuch so umgesetzt wird, weil uns das genau auf diesem Wege ein Stück weiterbringen würde.

Vorsitzender: Danke schön. Dann kommen wir jetzt zu Herrn Duge. Herr Duge, Sie haben das Wort. Herr Duge, sind Sie da?

Abg. Olaf Duge: Können Sie mich hören?

Vorsitzender: Ja, jetzt kann man Sie hören.

Abg. Olaf Duge: Gut, ich komme einmal zurück auf den Wohnraumschutzbericht jetzt – zunächst einmal vielen Dank –, der ja sehr interessant ist, weil er doch, glaube ich, deutlich zeigt, in welche Richtung der Wohnraumschutz hier geht, dass wir Verstärkungen einführen konnten. Da sind Anzeichen drin, wo ich gespannt bin, wie die sich auch dann in 2019 weiterentwickeln. Und wir haben ja einerseits, das hat Frau Koeppen schon gesagt, sowohl personelle Verstärkungen gehabt, aber wir haben andererseits eben auch andere Systeme unter Anwendung auch digitaler Techniken eingesetzt. Und ich glaube, mit dieser

Kombination scheint sich doch ein sehr wirkungsvolles Instrumentarium hier zu entwickeln.

Ich möchte noch einmal speziell auch eingehen auf die Sache der Registrierungspflicht bei Ferienwohnungen. Und da deutet sich ja auch an, dass sich doch das zunehmend auch durchsetzt. Wir haben schon einige Hinweise auf 2019 auch in diesem Bericht drin. Frau Dr. Stapelfeldt hatte ja auch schon ein paar noch aktuellere Zahlen angefügt. Und in Verbindung mit dieser Registrierungspflicht ist ja auch gleichzeitig, das fände ich einmal interessant zu untersuchen, wenn das möglich ist, die Angabe dieser Ferienwohnungen an das Finanzamt, um die Abführung der Gewerbesteuern entsprechend dann durchführen zu können.

Da würde mich einmal interessieren, ob das eigentlich überprüft wird, ob sich die Einnahmen aus den Gewerbesteuern durch die Vermietung von Ferienwohnungen jetzt in irgendeiner Weise verändern und sich daraus dann auch gewisse Wirkungsgrade abmessen lassen. Gibt es da Verbindungen drüber, wird das irgendwie gemessen? Das wäre meine Frage dazu.

Vorsitzender: Danke, Herr Duge. Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Also spontan, lieber Herr Duge, könnte ich dazu nichts sagen.

Das weiß ich wirklich nicht. Ich frage einmal den Staatsrat, ob in seinem Kollegenkreis das Thema so erörtert worden ist, oder ob es gegebenenfalls auf der Fachebene, Frau Siebeck,

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dazu Erkenntnisse gibt. Aber ich habe sie jetzt selbst nicht.

Ich frage erst einmal den Staatsrat.

Staatsrat Kock: Frau Senatorin, Herr Vorsitzender, eine Debatte darüber hat es nicht gegeben. Ich kann Ihnen keine Fakten, die ausgetauscht worden wären, hier berichten. Aber ich würde dringend dazu anraten, die Erwartungshaltung, was Steuermehreinnahmen betrifft, lieber Herr Duge, nicht allzu hoch zu schrauben, denn es ist ja so, eine Zweckentfremdung von Wohnraum auch als Ferienwohnung, die Zweckentfremdung als Ferienwohnung, passiert ja zu einem großen Maße im privaten Bereich. Wir haben ja auch im

Wohnraumschutzgesetz den privaten Bereich bis vier Monate sozusagen legalisiert, um den Leuten einen gewissen Spielraum in ihren eigenen vier Wänden zu belassen, und ich gehe davon aus, dass ein Großteil von dem, was da passiert, tatsächlich nicht gewerblich passiert, also steuerpflichtig, sondern rein privat, um Urlaube zu überbrücken oder

Auslandsaufenthalte, die beruflich bedingt sind. Eine gewerbliche Zimmermietung ist sowieso eine Zweckentfremdung, die genehmigt werden muss, und wenn ich gewerblich sozusagen über Airbnb Wohnungen anbiete und daraus sozusagen einen Beruf mache, dann halte ich sowieso eine Genehmigungslage in allen Bezirksämter für extrem schwierig und das müsste sich eigentlich auf Ausnahmefälle beschränken, sodass ich zwar keine Zahlen parat habe, aber ich gebe einfach einmal eine Gewinnwarnung ab, dass

sozusagen … die Haushaltsprobleme ließen sich dadurch sicherlich nicht lösen.

Vorsitzender: Danke. Herr Duge, noch eine Nachfrage?

Abg. Olaf Duge: Vielleicht bin ich da etwas missverstanden worden. Es ging mir nicht um die Einnahmen, sondern es ging mir eigentlich darum, einmal zu sehen, wie groß dort Dunkelziffern vielleicht gewesen sind, die wir in den letzten Jahren gehabt haben, und damit auch den Wirkungsgrad noch einmal ein bisschen unter die Lupe nehmen zu können. Das war eigentlich der Hintergrund der Frage dabei. Aber wir werden das sicherlich auch an anderen Faktoren dann noch einmal feststellen können. Wobei ja anzunehmen ist, dass in 2020 das Thema Ferienwohnungsvermietung durch die Corona-Pandemie eher eine rückläufige Bedeutung haben wird.

Vorsitzender: Danke. Frau Senatorin, möchten Sie darauf noch einmal antworten?

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja, wir können das als Thema noch einmal mitnehmen im Austausch mit anderen Behörden. Das hat es ja auch im Vorwege vor der

Gesetzesnovellierung gegeben. Ich weiß jetzt nicht, Frau Siebeck oder Frau Dröscher, ob das immer noch der Fall ist. Aber ich würde einmal sagen, wir nehmen das mit, um meine Fragestellung an … und können das adressieren, aber ich könnte, wir können Ihnen wahrscheinlich heute dazu keine Antwort geben.

Frau Siebeck: Die Antwort hat der Staatsrat im Prinzip gegeben. Karin Siebeck hier. Das ist ja bei den privaten Vermietern ein Einkommenssteuerthema, und ich würde stark bezweifeln, dass die Finanzbehörde die Einkommenssteuer, also eine Einkommenssteuerstatistik führt, in der tatsächlich dann rausgerechnet wird, wie viel von den privaten

Einkommenssteuerpflichtigen dann tatsächlich auch die Vermietung von Ferienwohnungen über diese Registrierungsnummer ist. Wir können die Frage stellen, aber das ist, würde ich sagen, relativ aussichtslos.

Vorsitzender: Gut, vielen Dank. Dann liegt noch eine Frage von Frau Dobusch vor. Bitte, Frau Dobusch.

Abg. Gabi Dobusch: Vielen Dank. Ich habe nur eine kurze Verständnisfrage, und zwar zur Anlage 2.2, auch das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum. Da gibt es eine Spalte

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Ersatzwohnraum. Was ist das? Also was genau fällt unter Ersatzwohnraum? Ich habe das nicht verstanden. Ich bin ja neu im Ausschuss, ich frage einfach einmal.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Frau Dröscher, können Sie das beantworten?

Frau Dröscher: Gerne. Also Ersatzwohnraum heißt immer, dass für Wohnraum, der zweckentfremdet wird, in welcher Form auch immer, also so die klassische Form wäre ja, Zweckentfremdung dadurch, dass Wohnraum abgebrochen wird und an der Stelle neuer Wohnraum errichtet wird, dann ist der neu errichtete Wohnraum in diesem Fall der Ersatzwohnraum. Wenn jetzt jemand keinen Wohnraum abbricht, aber an anderer Stelle Wohnraum neu errichtet, ist es auch möglich, dass neu errichteter Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen, die im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz in Paragraf 10 geregelt sind, als Ersatzwohnraum anerkannt wird. Wenn beachtlicher

Ersatzwohnraum geschaffen wird, so, das ist auch in der Rechtsprechung allseits anerkannt, dann besteht ein Anspruch des Verfügungsberechtigten auf Erteilung einer

Zweckentfremdungsgenehmigung.

Da sind natürlich bestimmte Voraussetzungen, dass … der Ersatzwohnraum muss innerhalb des Geltungsbereiches, zum Beispiel, des Gesetzes geschaffen werden, also es kann jetzt nicht Wohnraum in Hamburg abgebrochen werden und der Ersatzwohnraum in München geschaffen werden. Und dann ist es natürlich auch eine Frage der Quantität, dass sozusagen der Ersatzwohnraum dann nicht kleiner ist als der entfallende Wohnraum, es braucht einen zeitlichen Zusammenhang, um nur ein paar Aspekte zu nennen, die das Gesetz insoweit auch als Voraussetzung zur Anerkennung vorschreibt.

Abg. Gabi Dobusch: Darf ich da kurz nachfragen?

Vorsitzender: Ja, gerne, Frau Dobusch.

Abg. Gabi Dobusch: Wenn ich mir jetzt die Tabelle auf Seite 8 in dieser Anlage angucke, dann werden ja sehr viel mehr Quadratmeter Ersatzwohnraum aufgelistet, als sich in den anderen Spalten finden. Wie muss ich mir das erklären?

Vorsitzender: Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja, Frau Dröscher bitte noch einmal.

Frau Dröscher: Mögen Sie noch einmal sagen, auf welche Tabelle Sie sich gerade konkret beziehen?

Abg. Gabi Dobusch: Anlage 2.2 zur Wohnraumschutzbilanz 2018, Statistik Zweckentfremdung von Wohnraum, antragsbedingte Vorgänge, Seite 8.

Frau Dröscher: Okay, danke. Habe ich gefunden.

Abg. Gabi Dobusch: Ja, und da hatte ich mir, ich bin ja aus Altona, also ich habe mir die Spalte Altona angeguckt und jetzt sozusagen mir die Quadratmeterangaben angeguckt. Und mich etwas gewundert. Ersatzwohnraum werden 36 Wohneinheiten aufgeführt und

3 000 Quadratmeter, und wenn ich aber links gucke, ja, ich kriege das einfach nicht in Zusammenhang gesetzt. Aber vielleicht gibt es da auch keinen, ich suche einen, wo es keinen gibt.

Vorsitzender: Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Gern Frau Dröscher oder der Staatsrat.

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Staatsrat Kock: Danke. Gern Frau Dröscher. Ich könnte …

Frau Dröscher: Genau. Ich kann auch keinen exakten Zusammenhang … Ich kann nur allgemein sagen, wir haben manchmal auch in der Statistik natürlich gewisse

Verschiebungen. Ein Erklärungsansatz ist möglich, dass sozusagen dieser Ersatzwohnraum erst zum späteren Zeitpunkt erfasst wird, also nicht in dem Moment, wo er angeboten wird, sondern wo er auch tatsächlich dann zur Verfügung steht, dass es da gewisse statistische Verschiebungen gibt. Ansonsten haben Sie natürlich recht, dass das deutlich überwiegt. Ja.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ja, Herr Staatsrat.

Staatsrat Kock: Wenn ich das ganz kurz ergänzen darf. Kein Widerspruch von meiner Seite, schon gar nicht gegen Frau Dröscher. Es können zeitliche Verschiebungen sein. Wir wissen aber auch nicht, wie viele Wohneinheiten die Anträge, die drei Anträge in Hamburg- Mitte, nehmen wir die einfach einmal, tatsächlich umfassen. Und es ist so, dass drei Wohneinheiten im öffentlichen Interesse einfach einmal genehmigt worden sind, die hatten immerhin 338 Quadratmeter, und ich gehe davon aus, dass andere Anträge Gebäude möglicherweise betrafen, die rückgebaut werden sollten. Das sind alles antragsbedingte Vorgänge, die wir in der Anlage 2.2 haben, das heißt, irgendeiner ist angekommen und hat einen Antrag gestellt, ich möchte gern abreißen. Und dann hat das Bezirksamt völlig zu Recht gesagt, können Sie gern machen, aber dann hätten wir irgendwo neuen,

gleichwertigen Wohnraum in ebenzeitlichem Zusammenhang, wie Frau Dröscher gesagt hat, und so erklärt sich dann möglicherweise die Diskrepanz, die Sie entdeckt haben beim

Ersatzwohnraum. Das ist zwar jetzt ein Stück weit geschossen, aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit würde ich das so annehmen wollen.

Abg. Gabi Dobusch: Ich werde das beim nächsten Bericht in einem Jahr mir noch einmal angucken, dann, genau, verstehe ich es wahrscheinlich auch besser. Danke.

Vorsitzender: Jetzt hat sich noch Frau Sudmann gemeldet. Frau Sudmann, Sie haben das Wort.

Abg. Heike Sudmann: Vielen Dank. Zum einen, Herr Duge sprach ja gerade noch einmal Ferienwohnungen und Corona an. Es ist hier, glaube ich, irgendwie Anfang August in irgendeiner Allgemeinverfügung auch gesagt worden, dass es keine Vermietungen mehr zu touristischen Zwecken geben darf, aber wir haben einmal zwei Wochen später einfach ein Ferienwohnungsgesuch für Hamburg aufgegeben und sind da locker auf über

300 Unterkunftsangebote gekommen. Deswegen wäre meine Frage, was machen Sie eigentlich jetzt, haben es gemacht und werden es auch machen bei den noch zu

erwartenden weiteren Maßnahmen. Werden Sie das verstärkt prüfen? Gehen irgendwelche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen auf die einschlägigen Homepages und gucken? Und vor allem, was machen Sie dann? Es könnten ja immer auch rein theoretisch Verwandtschaftsbesuche sein. Sind die dann jetzt zulässig? Also wie gehen Sie da eigentlich mit um? Weil unser Eindruck ist, dass es immer noch ganz, ganz viel Zweckentfremdung von Wohnraum für Ferienwohnungen gibt.

Dann haben Sie auf … Gut, machen wir erst die eine Frage und dann die anderen danach.

Vorsitzender: Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ich würde gern dem Staatsrat das Wort geben zu der

Eindämmungsverordnung, die ja da sehr klar ist. Und die Frage, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksämtern jetzt diese ganz gezielt angucken, das können wir

möglicherweise beantworten, das weiß ich aber nicht, möglicherweise Frau Dröscher aus

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ihrem Arbeitskreis oder Herr Radinovic. Aber vielleicht kann der Staatsrat das auch schon mit aufnehmen.

Staatsrat Kock: Gern, Frau Senatorin. Man muss bedenken, dass die Regelung, dass im Geschosswohnungsbau für touristische Zwecke keine Vermietungen stattfinden dürfen, infektionsschutzrechtlich bedingt ist. Das ist ja eine Infektionsschutznorm, keine

Wohnraumschutznorm. Das ist nicht ganz unwichtig, wenn man es einmal bürokratisch ganz klein sehen mag, dann daraus folgt, dass ganz streng genommen die

Wohnraumschutzdienststellen der Bezirksämter, das sind ja die Verbraucherschutzämter, nicht zuständig sind für das, weil es Infektionsschutz ist. Theoretisch ist es eine Sache der Gesundheitsämter, die sich möglicherweise in Amtshilfe an die

Wohnraumschutzdienststellen richten. Aber es ist Infektionsschutz und damit kein

Wohnraumschutz. Das ist auch ganz wichtig, damit wir das Infektionsschutzrecht rechtmäßig halten. Also wenn man versteckten Wohnraumschutz annehmen würde, dann dürften wir das im Infektionsschutzrecht gar nicht regeln, weil dann das Wohnraumschutzgesetz gilt. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu bürokratisch ausgedrückt.

Jetzt ist es eine These von Ihnen, die möglicherweise nicht ganz falsch ist, dass diese

300 Fälle, von denen Sie gerade gesprochen haben, oder 300 plus, alles böse Fälle sind, die trotz infektionsschutzrechtlichem Verbot touristische Zwecke haben. Aber die ganze Zeit müssen wir mitdenken, dass infektionsschutzrechtlich eine Nutzung der Wohnungen für Besuche von Menschen, die in Krankenhäusern sind und die begleitet werden sollen, von Familienbesuchen, von anderen vorübergehenden Nutzungen, die möglicherweise sogar eine Zweckentfremdung darstellen, die aber genehmigungspflichtig ist, aber

genehmigungsfähig möglicherweise ist. Das heißt, wir wissen es nicht, welche Zwecke diese Anzeigen von Airbnb und von anderen Plattformen haben. Es ist eine Vermutung, dass es touristische Zwecke sind und die gegen das Infektionsschutzrecht verstoßen könnten, ich gehe aber davon aus, dass die Plattformen, die im Moment immer noch Wohnungen

anbieten, das ist ja deutlich weniger geworden, das müssen wir gemeinsam feststellen, dass die durch die Bezirksämter entsprechend geprüft werden, dass das zumindest

wohnraumschutzrechtlich rechtmäßige Angebote sind. Davon gehe ich jedenfalls aus. Und dazu sind die Bezirksämter ja auch gehalten, das zu tun.

Vorsitzender: Frau Sudmann, weitere Fragen? Wir liegen (…) in der Zeit. Ja, ich sehe das hier.

Abg. Heike Sudmann: Auf Seite 5, die Zwangsgelder. Da wird ungefähr in der Mitte, linke Spalte, gesagt, dass in 2018 in 55 Fällen Zwangsgelder festgesetzt wurden. Sind diese Verfahren abgeschlossen? Sind die erfolgreich abgeschlossen? Weil, ich sehe ja, dass Sie weiter in einem nächsten Satz gesagt haben, dass sechs Zwangsgeldfestsetzungen in 2018 wirksam geworden sind. Ich vermute einmal, dass es auch teilweise Sachen aus 2017 waren. Also was ist mit diesen 55 Fällen geworden?

Dann etwas weiter auf Seite 5 oben sagen Sie, es hat in 2018 … gab es nicht die

Erforderlichkeit für den Einsatz eines Treuhänders. Wie oft ist eigentlich insgesamt einmal ein Treuhänder eingesetzt worden? Ich hätte jetzt spontan das Gefühl, einmal Mitte, ein- oder zweimal in Altona. Vielleicht können Sie das auch noch einmal sagen, wie das da aussieht?

Und dann habe ich als voraussichtlich mein letztes Thema noch einmal das Thema

Leerstand. Sie beklagen ja so ein bisschen oder es klingt so durch in der Drucksache, na ja, es werden immer nur die Einzelfälle sehr stark von der Presse wahrgenommen, aber

eigentlich haben wir gar nicht so viel Leerstand. Aber es sind diese Einzelfälle wie die 40 Wohnungen im Jean-Paul-Weg, in der Jarrestadt oder in der Wrangelstraße, wo Akelius lange Leerstand hatte oder hat, und auch noch andere. Da würde mich wirklich noch einmal

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interessieren, was machen Sie damit. Also gerade Jean-Paul-Weg müsste jetzt mittlerweile, ich glaube, im dritten Jahr sein. Es gab schon irgendwelche Berichte, ich weiß nicht, in

"Report" oder sonst wo darüber. Also wie gehen Sie damit um? Liegt es daran, dass Sie nicht genug Personal haben? Liegt es daran, dass die dann den Pinsel schwingen und sagen, wir sind aber hier dabei und streichen jede Fußleiste dreimal über? Also was machen Sie mit diesen auffälligen Fällen, wo es aber auch immer ja um wirklich zweistellige

Wohnungszahlen geht?

Vorsitzender: Danke. Frau Senatorin.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ich beginne einmal und dann gebe ich weiter sehr gern. Zu den 55 Fällen und dem weiteren Verlauf, da würde ich das weitergeben an Frau Siebeck oder Frau Dröscher. Wenn Sie das bitte beantworten können. Ich hatte beim Eingang schon gesagt, dass wir die Funktion eines Treuhänders für sehr wichtig halten, aber das ist noch nicht so oft zum Einsatz gekommen. Ich weiß aber auch, dass es zumindest schon an verschiedenen Stellen geprüft worden ist, ich meine, einmal in Eimsbüttel, das könnten auch Frau Siebeck und Frau Dröscher beurteilen.

Und vielleicht das Letzte zum Leerstand. Für uns ist das keine Kleinigkeit und es ist natürlich auch immer, und da gebe ich Ihnen absolut recht, eine Frage von Symbolik, wenn man über längere Zeit sehen muss, dass Leerstand offenkundig vorhanden ist und sich aber in dem Wohnraum nichts tut, also nichts passiert, vielleicht auch keine Modernisierung, keine Instandsetzung, kein gar nichts, sondern vermutlich ganz andere Gründe dabei sind. Mit solchen Fällen hat insbesondere das Bezirksamt Hamburg-Nord zu tun, auch an anderen Stellen in anderen Straßenverläufen. Wir wissen, dass sie sich sehr intensiv um diese Fälle jeweils einzeln auch gekümmert haben, um sie zu lösen.

Aber vielleicht können Frau Siebeck und Frau Dröscher auch an der Stelle noch weitergehende Auskünfte geben.

Frau Siebeck: Ich würde einmal anfangen. Zu den konkreten Fällen müsste, glaube ich, Frau Dröscher was sagen. Der Treuhänder ist ja, das haben wir, glaube ich, in dem Bericht auch ziemlich ausführlich dargestellt, ist ja ein letztes Mittel, in Anführungsstrichen. Es ist ja nichts, was wir prophylaktisch Hauseigentümern an die Hand geben können, sondern tatsächlich, wenn alle möglichen anderen Maßnahmen durchgeprüft worden sind. Und wenn die Maßnahmen, die anderen Maßnahmen fruchten, das ist ein anderes Thema, wie wir damit umgehen können. Von daher wird der Treuhänder nicht einfach … von den Voraussetzungen her kann er gar nicht so oft eingesetzt werden.

Zu den 55 Fällen, die da angeschrieben sind, es gibt immer wieder neue Fälle und wir können sagen, dass die Bezirksämter mit tatsächlich großer Intensität diesen Fällen hinterhergehen und das auch ja teilweise sehr in der Presse dargestellt wird oder auch in den SKA dargestellt wird, wie dann auch mit Zwangsgeldern versucht wird, diese Zustände auch wieder zu verändern. Das sind aber sehr langwierige Verfahren. Ich glaube, auch das haben wir in verschiedenen SKA schon sehr deutlich und ausführlich dargestellt.

Inwieweit die konkreten Fälle bei uns jetzt präsent sind, könnte vielleicht Frau Dröscher noch einmal ergänzen.

Frau Dröscher: Gerne. Wir haben natürlich einmal zu den Zwangsgeldern zwischen den Statistiken immer gewisse Verschiebungen, was Frau Siebeck auch gerade schon sagte.

Das heißt, wir können immer nicht 1:1 sagen, dieses Zwangsgeld ist jetzt wirksam geworden.

Ich kann Ihnen sozusagen im Vorgriff auf den neuen Wohnraumschutzbericht sagen, dass wir wirksame Zwangsgelder in einer sehr hohen Summe auch hatten, nämlich so über 900 000 Euro, sodass insgesamt in der Summe eine ganze Reihe an Zwangsgeldern

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wirksam geworden ist. Ob das jetzt sich mit diesen 55 deckt, kann ich Ihnen allerdings nicht genau sagen. Aber es sind einige Zwangsgelder wirksam geworden. Wir haben aber natürlich auch immer Fälle, wo Zwangsgelder festgesetzt werden und dann wird mit der Festsetzung das Ziel erreicht und dann wird ein Zwangsgeld eben auch nicht wirksam.

Dann ist es so, dass wir bei den Leerständen, Sie haben jetzt speziell sich auch auf

Hamburg-Nord bezogen, Hamburg-Nord ist nach unserem Kenntnisstand sehr gezielt auch diesen größeren Leerständen in der Jarrestadt nachgegangen, aber tatsächlich ist es auch so, dass die Verfahren natürlich Zeit beanspruchen. Das heißt, nach der Anhörung kommen die Instrumente, die auch eingesetzt wurden. Es gab wohl Nutzungsgebote, aber dann erfolgen teilweise Widersprüche, dann gehen sozusagen … dann folgt das Klageverfahren.

Also das heißt, das sind zum Teil längere Prozesse, auch Zwangsgelder sind festgesetzt worden, da gibt es dann auch teilweise Widersprüche gegen die Zwangsgeldfestsetzung, sodass teilweise sich diese Verfahren hinziehen. Aber es ist so, dass die Bezirksämter gerade in Hamburg-Nord die Instrumente, die bereitstehen, auch eingesetzt haben und da auch sehr hartnäckig am Ball geblieben sind und alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Und es ist natürlich dennoch immer die Frage, nach unserem Kenntnisstand sind jetzt wohl befristete Vermietungen angedacht in diesen Fällen. Da stellt sich natürlich wiederum die nächste Frage, sind wir im Bereich des Wohnraumschutzes oder wie gestalten sich dann diese Verfahren. Aber im Leerstand haben die Bezirksämter alle Möglichkeiten

ausgeschöpft, also speziell in diesem angesprochenen Fall. Herr Radinovic hat mir jetzt gerade noch mitgeteilt, dass bei HRP … dass rund 135 000 Euro Zwangsgeld und Gebühren wohl auch gezahlt worden sind.

Ansonsten beim Treuhänder ist es so, dass, wie Sie, Frau Sudmann, schon sagten, in Hamm ja ein Treuhänder erfolgreich eingesetzt wurde. Ich weiß, dass Altona sehr intensiv einen Treuhändereinsatz geprüft hat, dann aber der Eigentümer selbst aktiv geworden ist und insofern es dann im Ergebnis zu keinem Treuhändereinsatz in dem geprüften Fall gekommen ist.

Soweit meine Ergänzungen.

Vorsitzender: Gut, vielen Dank. Ich sehe dann keine weiteren … Ach doch, da ist jetzt gerade noch Frau Koeppen gekommen. Frau Koeppen (…).

Abg. Heike Sudmann: Eine Nachfrage Sudmann steht da auch noch.

Vorsitzender: Oha.

Abg. Heike Sudmann: Oha.

Vorsitzender: Jawohl, und ich sehe es.

Abg. Heike Sudmann: Erst die Nachfrage. Vielen Dank, Frau Dröscher, und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, für die Ausführungen. Können Sie mir dann noch einmal die Tabelle auf Seite 30/31 erklären? Da ist ja dargestellt, was passiert ist bei Leerstand von Wohnraum. Also 653 überprüfte Wohnungsbestände, 505 festgestellt Verstöße, ist ja schon einmal eine sehr hohe Zahl, die ja auch zeigt, es ist wichtig, da zu prüfen. Wenn ich mir aber das angucke, was passiert ist, also es heißt, 18 waren nicht genehmigungspflichtig, 105 wurden nachträglich genehmigt, aber wenn ich alles addiere, komme ich nicht auf 505 und nicht auf 653. Ich sehe auch nur 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren und eben diese 55 festgesetzten Zwangsgelder. Was passiert mit dem Rest? Wie muss ich mir das vorstellen? Sie sagen, es gibt 505-mal festgestellte Verstöße, aber es gibt nicht

505 aufgeklärte Fälle oder wie ich das jetzt nennen soll. Vielleicht können Sie da das noch einmal in der Tabelle erläutern, was mit den nicht vorhandenen Zahlen passiert ist oder

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Wohnungen eben in dem Fall.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Machen Sie das bitte, Frau Dröscher?

Frau Dröscher: Es ist ja so, dass wir immer die Ergebnisse erfassen können, also wenn es sozusagen einen Verstoß gab und dann gab es eine Wiedervermietung ohne Gebot, dann wird das entsprechend von den Bezirksämtern dokumentiert. Genauso die Verfahren, die eingeleitet wurden. Die Verfahren beginnen ja aber auch immer mit einer Anhörung. Das heißt, es ist … insoweit kann das natürlich Fälle geben, wo die angehört sind, wo die gezeigt haben, sie gehen in die Wiedervermietung, aber es ist noch keine Wiedervermietung erfolgt, sodass dieser Vorgang entsprechend in der Statistik dann auch noch nicht als

Wiedervermietung ohne Gebot dokumentiert werden kann. Dann gibt es natürlich auch immer wieder Fälle, wo der Eigentümer nicht festgestellt werden kann. Wir haben teilweise auch Fälle, wo Erbstreitigkeiten bestehen, da haben wir einen Leerstand, aber aufgrund der Erbstreitigkeit ist auch unklar, wer jetzt verantwortlich ist, diese leer stehende Wohnung wieder zu vermieten. Also es kann verschiedene Gründe geben außerhalb dieser Statistik, dass wir zwar einen festgestellten Verstoß haben, aber dieser noch nicht mit einer

Maßnahme der Verwaltung insoweit abgebildet ist. Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.

Abg. Heike Sudmann: Vielen Dank.

Frau Dröscher: Vielleicht noch ergänzend einmal zu den Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Bei den Ordnungswidrigkeiten geht es ja immer darum, anhand der Schwere des Verstoßes diesen Verstoß auch zu sanktionieren. Das ist anders als Zwangsgelder, wo man ja

versucht, die Verwaltungsmaßnahme durchzusetzen, hat das natürlich einen anderen Charakter, und das heißt, nicht jeder Verstoß wird dann auch mit einem

Ordnungswidrigkeitenverfahren sanktioniert.

Senatorin Dr. Stapelfeldt: Ich würde gern noch dem Staatsrat das Wort geben.

Staatsrat Kock: Danke, Herr Vorsitzender, Frau Senatorin. Ich würde ganz gern das ergänzen, was Frau Dröscher eben gesagt hat. Frau Sudmann, wir haben auf Seite 30 der Anlage 505 Verstöße im Jahr 2018. Das Jahr 2018 geht bis zum 31. Dezember 2018. So.

Und wenn wir jetzt genau gucken, haben wir nicht genehmigungspflichtig 18, wir addieren einmal, nachträglich genehmigt 105, wir haben Wiedervermietung ohne Gebot 88, einfach so passiert durch Beratung, wir haben Wohnnutzungsgebote erlassen 24 und wir haben

Zwangsgelder festgesetzt in 55 Fällen(?) mit knapp einer Million Euro. Wenn Sie das alles zusammenzählen, sind Sie ungefähr bei 300. Ich bin kein Mathematiker, jetzt bitte nicht auf die letzte Stelle hinterm Komma nachprüfen.

Das heißt, die Bezirksämter haben in deutlich mehr als der Hälfte der Fälle, wo Verstöße erst einmal festgestellt wurden im Laufe des Jahres, schon im selben Jahr etwas gemacht.

Möglicherweise sind da auch noch welche von dem Vorjahr darunter, aber es ist eine erhebliche Aktivität. Und wir können dann erwarten, dass in 2019 die restlichen 505 oder das, was aus Vorjahren stammt, aufgeholt wird. Aber auf jeden Fall ist das ein Beleg hier, ein positiver Beleg, wie viel passiert ist in den Bezirksämtern, denn ungefähr 300 Fälle sind relativ stringent angefasst worden, obwohl sie erst sehr jung sein können, weil sie im November oder im Dezember festgestellt worden sind. Ich finde, das ist eine Erfolgsbilanz hier.

Vorsitzender: Vielen Dank. Frau Sudmann, noch eine Nachfrage?

Abg. Heike Sudmann: Ich nehme das einmal zur Kenntnis, aber ich sehe es nicht als Erfolgsbilanz. Alles gut. – Vielen Dank.

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