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Die Überschreitungen sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass im Bereich des Verwaltungs- und Betriebspersonals mehr Stellen besetzt wurden als im Budget vorgesehen

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Vortrag

des Regierungsrates zu Handen des Grossen Rates

betreffend Bewilligung eines Nachkredites im Zusammenhang mit den Personalkosten des Obergerichts

1. Gegenstand

Das Controlling des Amtes für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kir- chendirektion (JGK) zeigt auf, dass die Budgetkredite auf den Kontengruppen 301 (Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals und 304 (Personalversicherungsbeiträge) nicht ausrei- chen. Die Überschreitungen sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass im Bereich des Verwaltungs- und Betriebspersonals mehr Stellen besetzt wurden als im Budget vorgesehen.

Diese Überbesetzungen resultieren aus dem überdurchschnittlichen Arbeitsanfall im Zuge der Justizreform und aus der Unterstützung der erstinstanzlichen Gerichte. Diese Personaleinsätze konnten im Zeitpunkt der Budgetierung nicht genau beziffert werden. Die Kontengruppe 301 sowie die Kontengruppe 304 werden im Übrigen durch den Budgetkorrekturfaktor von 2.0 % belastet (Kontengruppe 301 mit CHF 115'888.00 und Kontengruppe 304 mit CHF 18'803.00). In der Kontengruppe 301 ist zudem die Erhöhung der Rückstellungen von Ferien-, Gleitzeit- und Langzeitkontenguthaben mit CHF 112'657.00 festzustellen. In Bezug auf die Begründung der Überschreitung des Kontos 304000 (Arbeitgeberbeiträge an die Bernische Pensionskasse) kann festgehalten werden, dass die Verwaltungskommission der Bernischen Pensionskasse (BPK) Ende August 2009 entschieden hat, an der Senkung des technischen Zinssatzes von 4,0 auf 3,5 Prozent festzuhalten. Dies bedingt eine Erhöhung der ordentlichen Beiträge um 2,2 Prozent. Daher wurde beschlossen, per 1. Januar 2010 die Beiträge für die Versicherten um 0,8 Prozent und jene für die Arbeitgeber um 1,4 Prozent zu erhöhen. Der Regierungsrat hat diesem Vorgehen mit Beschluss Nr. 2052/2009 vom 2. Dezember 2009 zugestimmt. Diese Erhöhung war für 2010 nicht budgetiert und belastet das Konto 304000. Weiter sind die Ver- diensterhöhungsbeiträge auf dem Konto 304000 höher ausgefallen als sie budgetiert wurden.

Dies ist auf Neueinreihungen sowie einmalige Einkäufe in die BPK zurückzuführen.

Die Einsparung wird nicht betriebsintern vorgenommen sondern im Bereich der Landeskirchen in der Produktgruppe 05.11.9102 (Pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden und Bezie- hung zwischen Kirche und Staat). Die Kompensation auf den Landeskirchen im Bereich der Gehälter des Verwaltungs- und Betriebspersonals (301000) ist möglich, da nicht alle geplanten Stellen für Aushilfen besetzt werden mussten. Weiter ergaben sich im Jahre 2010 viele Mutati- onseinsparungen (Tiefer eingereihte Nachfolger). Ferner wurde die Rechnung durch den teil- weisen Bezug von Urlaub, statt des Betrages der Treueprämie, entlastet. Die Einnahmen im Bereich Rückerstattung KTG/ Unfallversicherung erhöhten sich um CHF 120'000.- auf CHF 720'000.-. Diese Einnahmen waren nicht planbar.

2. Rechtsgrundlage

- Artikel 43, 47, 48 Abs. 1 Bst. a, 57, 85 FLG

- Artikel 4 Dekret über die Besondere Rechnung der Gerichtsbehörden - Artikel 106 Absatz 1, 108 GOG

- Artikel 11 OrV JGK.

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3. Konti und Kreditsummen und Einsparung IDB-

Nr.

Kontobezeichnung Voranschlags-

kredit CHF

Nachkredit CHF

Einsparung CHF 1019

OG

Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals (301)

5’964’366.00 503'729.45 1019

OG

Personalversicherungsbeiträ- ge (304)

942'977.00 330'919.20

1366 LK

Produktgruppe 05.11.9102 Pfarramtliche Versorgung der Kirchgemeinden und Bezie- hung zwischen Kirche und Staat.

834'648.65

4. Kreditart und Jahr

Nachkredit für das Jahr 2010.

5. Mitbericht der Finanzdirektion

Die Finanzdirektion hat dem vorliegenden Nachkreditgeschäft zugestimmt.

6. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Keine.

7. Auswirkungen auf die Gemeinden Keine.

8. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem Nachkredit zuzustimmen.

Allfällige Rückfragen zu diesem Geschäft sind an Herrn Simon Liechti, Vorsteher Abteilung Personal und Logistik JGK, Tel. 031 633 76 12, zu richten.

Der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor

Christoph Neuhaus, Regierungsrat Bern, 27. Januar 2011

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