Vorstand des Familienbündnisses
Vier (mindestens zwei) gewählte Vertretungen aus der (Sozial-) Wirtschaft (als 1. und 2. Vorsitzende/r sowie ggf. Stellvertretungen) Vorstand für Bildung, Kultur und Familie der Stadt und dem Vorstand für Jugend, Soziales, Bildung und Kultur des Landkreises Osnabrück,
einem Bürgermeister/Bürgermeisterin aus dem LK Osnabrück Leitung des Fachdienstes Familie - Sozialer Dienst der Stadt und
Leitung des Fachbereiches Jugendhilfeplanung/Controlling des Landkreises, Geschäftsführungen von Stadt und Landkreis Osnabrück
Der Vorstand gibt inhaltliche Impulse für die Bündnisarbeit; gibt Berichte an das Plenum und den jeweiligen Jugendhilfeausschuss,
repräsentiert das Bündnis und beschließt die Grundsätze der Arbeitsweise des Familienbündnisses;
unterstützt die Projektgruppen und Arbeitskreise, tagt 2x jährlich, davon alle 2 Jahre einmal als erweiterte Vorstandssitzung.
Plenum
Alle Mitglieder des Familienbündnisses
alle 2 Jahre Wählt den / die 1. und 2.
Vorsitzende/n sowie die Stellvertreter/innen des
Vorstands
Gibt Anregungen für die Arbeit der Folgejahre und wertet die Aktivitäten der zurückliegenden
Periode aus.
Die Grundsätze für die Arbeitsweise des Familienbündnisses werden dem
Plenum zur Kenntnis vorgelegt.
Es ist berechtigt, Änderungen vorzuschlagen.
Mitgliedsorganisationen haben wie einzelne Bürgerinnen und Bürger jeweils eine Stimme. Es
gibt kein Quorum für die Beschlussfähigkeit.
Aus besonderem Anlass ist die Einberufung eines außerordentlichen Plenums möglich. Eine Entscheidung hierüber treffen die Vorsitzenden
in Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
Schirmherrschaft
Oberbürgermeisterin/ Oberbürgermeister und Landrätin/ Landrat
Erweiterter Vorstand des Familienbündnisses
Vorstand des Familienbündnisses, der Sprecher / die Sprecherin oder seine / ihrer Vertretung aus jeder Projektgruppe / Arbeitskreis,
anlassbezogen geladene Gäste
Tagt alle 2 Jahre im Rahmen einer Vorstandssitzung
Projektgruppen und Arbeitskreise
Projektgruppen entwickeln und realisieren jeweils ein konkretes Projekt und lösen sich nach der Realisierung wieder auf. Werden sie
zu einem festen Bestandteil der Bündnisarbeit, wandeln sie sich in Arbeitskreise. Vorschläge für die Einrichtung bündniseigener
Projektgruppen können durch die Mitglieder, bestehende Arbeitskreise oder durch andere gemacht werden.
AK Unternehmen im Familienbündnis AK Familienfreundliche Arbeitgeber
AK Kindernotfallbetreuung AK Vätertag AK Studieren mit Kind AK Familienfreundliche Gastronomie AK Gemeinschaftliches Wohnen (nur Stadt OS)
PG Vereinbarkeit Pflege und Beruf PG Fachtag familienfreundliche Arbeitgeber
PG Zwischen Erwerb und Ruhestand PG Azubis und Berufsstarter