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Datenschutz in der Schule

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Academic year: 2022

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(1)

Datenschutz in der Schule

Fortbildungsveranstaltung am 20. September 2016

in Wolfenbüttel

Karl-Wilhelm Ahlborn, MZO

Medienpädagogische Beratung Niedersachsen

(2)

Ablauf:

Begrüßung

Der/Die behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB)

Rechtliche Grundlagen

Praxis: Schulhomepage

Praxis: Kooperationsplattformen

Praxis: „Fremde“ Geräte in Schulnetzen

Abschluss

(3)

Der/Die behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB)

Die Rechte und Pflichten des behördlichen

Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich geregelt.

(§ 8a NDSG)

Die Datenschutzbeauftragten

wirken auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hin,

führen Vorabkontrollen von Verfahren nach § 7 NDSG durch,

unterrichten Bedienstete über spezifische Datenschutzerfordernisse,

bearbeiten Eingaben Betroffener (diese können sich unmittelbar an den behördlichen DSB wenden),

sind in ihrer Funktion weisungsfrei und dürfen keinen Interessenkollisionen ausgesetzt sein.

Quelle:

http://wordpress.nibis.de/datenschutz/files/einfuehrung_ds_datenschutzbeauftragter.pdf

(4)

Rechtliche Grundlagen

(5)

Rechtliche Grundlagen

Im NDSG ist das Verbotsprinzip verankert, d. h., die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren

Nutzung sind grundsätzlich verboten. (§ 4 Abs. 1 NDSG)

Die Verarbeitung ist nur dann ausnahmsweise zulässig,

wenn das NDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet

oder

soweit der Betroffene vorab nach umfassender Aufklärung eingewilligt hat.

http://wordpress.nibis.de/datenschutz/2013/09/19/rechtliche-grundlagen-rechtvorschriften-prinzipien/

(6)

Rechtliche Grundlagen

Zulässigkeit (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

Erforderlichkeit (Datenvermeidung/-sparsamkeit)

Zweckbindung (Bindung an den Erhebungszweck)

Transparenz (Informationen, Benachrichtigung)

Korrekturrechte (Berichtigung, Sperrung, Löschung)

Datensicherung (Schutz vor Verlust, Sabotage, unbefugten Zugriffen)

Kontrolle (extern/intern)

Sanktionen (Bußgeld, Strafe, Schadensersatz)

http://wordpress.nibis.de/datenschutz/2013/09/19/rechtliche-grundlagen-rechtvorschriften-prinzipien/

(7)

Die Schulhomepage

Impressum

Datenschutzerklärung

Veröffentlichung von Daten der Beschäftigten

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten

Veröffentlichung von Fotos im Internet

Links zu anderen Webinhalten

Wiki, Gästebuch, Forum etc.

Werbung

Soziale Medien

Texte, Bilder, Videos schulfremder Autoren

Presseartikel über die Schule

Auftragsdatenverarbeitung

Videoüberwachung/WebCam

(8)

Kooperationsplattformen

Vorabkontrolle (inkl. Liste der technisch-organisatorischen Maßnahmen nach § 7 NDSG) durchführen,

Verfahrensbeschreibung (gem. § 8 NDSG) erstellen,

• Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (falls erforderlich) abschließen.

Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler (falls noch nicht vorhanden),

• Regelungen zur Nutzung privater Geräte in der Schule (falls erlaubt),

Informationsschreiben zur Nutzung der Kooperationsplattform,

Einwilligung zur Nutzung der Kooperationsplattform (falls benötigt),

Dienstanweisung für die Administratoren (falls noch nicht vorhanden),

Verpflichtungserklärung für Administratoren zur Einhaltung des Datengeheimnisses (falls noch nicht erfolgt),

Regelungen für die externe technische Administration (falls noch nicht vorhanden),

Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung für die externe technische Administration (falls noch nicht vorhanden),

• Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat der Schule.

(9)

„Fremde“ Geräte im Schulnetz

• verpflichtende personalisierte Anmeldung im lokalen Netz (LAN oder WLAN)

Protokollierung des Datenverkehrs

• Anerkennung einer Nutzungsvereinbarung, welche sowohl die Aspekte der Datensicherheit als auch diejenigen des Datenschutzes berücksichtigt.

(10)

Abschluss

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mitarbeit!

Referenzen

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als im Absatz 3 genannte mitwirkende Person sich einer weiteren mitwirkenden Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt