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Stalking bedroht, belästigt, verfolgt

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Academic year: 2022

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Stalking

bedroht, belästigt, verfolgt

Merkblatt für Betroffene

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Was ist Stalking?

Stalking bezeichnet das wiederholte Verfolgen und intensive Belästigen oder Terrorisieren einer Person gegen deren Willen. Der Stalker* handelt oft aus einer Zwangsvorstellung heraus. Durch Auflauern, Beobachtung, Verfolgung und Ausforschung, durch belästigende Telefonanrufe bis hin zum Telefonterror oder durch Brief- und Geschenksendungen versucht er Macht und Kontrolle über sein Opfer auszuüben.

Beispiele:

 unerwünschte Briefe, E-Mails, Telefonanrufe, SMS, Geschenke

 Beobachten, Verfolgen, Auskundschaften des Opfers und seines sozialen Umfelds

 Bestellen von Waren und Dienstleistungen im Namen des Opfers

 Verleumdung des Opfers bei Drittpersonen

 Sachbeschädigungen an Tür, Briefkasten, Auto etc. des Opfers

 Drohungen gegenüber dem Opfer und seinem Umfeld (Kinder, Haustiere, weitere Bezugspersonen)

 Körperliche oder sexuelle Übergriffe auf das Opfer

Wer sind die Stalker?*

Die Mehrheit der Stalker sind ehemalige oder gegenwärtige Partner resp. Ehemänner, die sich mit einer Trennung nicht abfinden können oder sich für die Distanzierung der Partnerin rächen wollen (65%). Bekannt sind auch Stalker, die sich bei Behörden oder anderen beruflich oder privat involvierten Personen persönlich rächen wollen. In 80%

der Fälle ist der Stalker dem Opfer bekannt. 85% der Stalkingtäter sind männlich.

Mögliche Folgen für die Opfer*

Stalking erstreckt sich in der Regel über längere Zeiträume und setzt sich meist aus vielen Einzelhandlungen zusammen. Die Dauer und die Frequenz können zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensqualität führen:

 Sie fühlen sich ständig beobachtet, bedroht und haben Angst.

 Sie beginnen zunehmend, gewisse Orte zu vermeiden, an denen der Stalker auftauchen könnte und können sich nicht mehr frei bewegen.

 Um Ihr soziales Umfeld nicht reinzuziehen, meiden Sie Kontakte und isolieren sich zunehmend.

 Das Stalking bewirkt einen Vertrauensverlust, Ängste, Schlaflosigkeit, Verlust der Lebensfreude, Depressionen und vieles mehr.

 Es kann passieren, dass Sie dem Druck nicht mehr standhalten und resigniert zum Stalker zurückkehren.

* In diesem Text sind die Begriffe Stalker (= gewaltausübende Person) und Opfer (= gewaltbetroffene Person) geschlechtsneutral zu verstehen, da Stalking auch durch Frauen ausgeübt werden kann.

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Was können Sie tun, wenn Sie von Stalking betroffen sind?

Viele Opfer schämen sich dafür, was mit ihnen geschieht und verschweigen ihre Angst und Not. Dies hilft ihnen jedoch nicht weiter, ja schützt sogar den Stalker.

Erzählen Sie was Ihnen geschieht, ziehen Sie gezielt Freunde, Verwandte oder ArbeitskollegInnen ins Vertrauen. Sie können gemeinsam "Front gegen den Stalker"

machen. Hier einige nützliche Verhaltenstipps:

Kontakt vermeiden

Lassen Sie sich nicht auf Kontakte mit dem Stalker ein.

Weisen Sie ihn einmalig klar und unmissverständlich zurück und meiden Sie danach jegliche direkten Kontakte.

Versuchen Sie seine Kontakte möglichst zu ignorieren und Ruhe zu bewahren.

Verstellt der Stalker Ihnen den Weg, oder fasst nach Ihnen, gehen Sie in das nächste Geschäft, das nächste Restaurant, den nächsten Kiosk. Bitten Sie dort darum, die Polizei zu rufen, oder rufen Sie selbst an.

Umfeld informieren

Informieren Sie Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen und Arbeitgeber über Be- lästigungen. Das gibt Ihnen Schutz und Sicherheit und Sie sind mit Ihrem Problem nicht allein.

Vorfälle protokollieren

Protokollieren Sie sämtliche Vorfälle mit Datum, Zeit, Ort und einer kurzen Zusammenfassung der Geschehnisse. Bewahren Sie SMS, Aufzeichnungen von Telefonbeantwortern, E-Mails und Briefe auf. Diese können bei einer Strafanzeige oder einer zivilrechtlichen Eingabe als Beweismittel dienen.

Rechtsschutz

Strafrecht: Auch wenn Stalking in der Schweiz kein spezieller Straftatbestand ist, können einzelne Stalking-Handlungen bei der Polizei angezeigt werden (z.B.

Drohung, Nötigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Hausfriedensbruch, Ehrverletzungen, Körperverletzungen). Die strafrechtliche Qualifizierung des Stalking ist nicht einfach, weil es selten bis zu körperlichen Angriffen oder konkreten Drohungen kommt. Mit Hilfe einer genauen Dokumentation der Vorfälle kann die Häufigkeit der Vorfälle und damit auch das Ausmass der Bedrohung bei den Behörden aufgezeigt werden.

Zivilrecht: Zivilkreisgerichte haben die Möglichkeit, bei erwiesenen Belästigungen Schutzmassnahmen zu verfügen (z.B. Verbot sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt mit ihm aufzunehmen). Dies ist auch möglich, wenn sich das Stalking nicht innerhalb einer Ehe abspielt. Wenn das Verbot vom Stalker nicht eingehalten wird, droht ihm ein Strafverfahren und eine Busse. Voraussetzung dafür ist, dass sein Zuwiderhandeln der Polizei oder dem Gericht, das verfügt hat, gemeldet wird.

Personen, welche ein Verfahren wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen nach Art. 28b ZGB anhängig machen, werden keine Gerichtskosten auferlegt.

Fachliche Hilfe holen

 Bei akuter Bedrohung leistet die Polizei Hilfe (Tel. 112). Der Polizeiposten in Ihrer Nähe ist für Anzeigen zuständig und hilft weiter.

 Für Beratung und Unterstützung: Opferhilfe beider Basel (Tel. 061 205 09 10).

Dort werden auch Adressen von Psychologinnen und Anwältinnen vermittelt.

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Versuchen Sie, das Handeln des Stalkers nicht zum Mittelpunkt ihres Lebens zu machen

und holen Sie sich Hilfe.

Lassen Sie ihm keinen Raum in Ihrem Leben!

Opferhilfe beider Basel Tel. 061 205 09 10 Polizei-Notruf Tel. 117 / 112

Hrsg.: Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt BL in Zusammenarbeit mit der Opferhilfe beider Basel und der Polizei Basel-Landschaft

Liestal, August 2020

Referenzen

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